Rechtsprechung
VG Minden, 11.06.2014 - 1 L 401/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Wohngebäudes als Unterkunft für ausländische Arbeitnehmer
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Minden, 28.08.2014 - 1 K 1294/14
Auszug aus VG Minden, 11.06.2014 - 1 L 401/14
Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 1294/14 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2014 wird angeordnet.Der sinngemäße Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 1294/14 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2014 anzuordnen, ist zulässig und begründet.
Die hiergegen gerichtete Klage der Antragstellerin 1 K 1294/14 wird sich voraussichtlich nicht nur als zulässig, sondern auch als begründet erweisen.
- VG Minden, 26.05.2014 - 1 L 279/14
Formelle Illegalität einer Nutzungsänderung bei einem Wohnhaus
Auszug aus VG Minden, 11.06.2014 - 1 L 401/14
Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen verweist die Kammer auf ihren Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 L 279/14.A -, zumal die Antragsgegnerin auch in diesem Verfahren weder eine Antragserwiderung noch aktualisierte Verwaltungsvorgänge vorgelegt hat.
- VG Minden, 28.08.2014 - 1 K 1294/14
Untersagung der Nutzung eines Wohngebäudes als Unterkunft für ausländische …
Mit Beschluss vom 11.06.2014 (1 L 401/14) gab die Kammer dem Antrag der Klägerin vom 26.05.2014 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage statt.Wegen der näheren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Akten aller Gerichtsverfahren (1 K 2442/13, 1 L 415/13, 1 K 2468/13, 1 L 424/13, 1 K 3457/13, 1 K 867/14, 1 L 279/14, 1 L 301/14, 1 K 1294/14 und 1 L 401/14) sowie auf den Inhalt des von der Beklagten überreichten Verwaltungsvorganges, der sich lediglich auf die Zeit bis zum 11. Juli 2013 erstreckt, und der Bauakte - auf mehrere gerichtliche Anforderungen aktualisierter Verwaltungsvorgänge hat die Beklagte nicht reagiert -, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.
Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die entsprechenden Erwägungen in den Eilbeschlüssen vom 26.05.2014 (1 L 279/14) und 11.06.2014 (1 L 401/14) verwiesen.