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   VG Minden, 11.06.2014 - 1 L 401/14   

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https://dejure.org/2014,34745
VG Minden, 11.06.2014 - 1 L 401/14 (https://dejure.org/2014,34745)
VG Minden, Entscheidung vom 11.06.2014 - 1 L 401/14 (https://dejure.org/2014,34745)
VG Minden, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 1 L 401/14 (https://dejure.org/2014,34745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Minden, 28.08.2014 - 1 K 1294/14
    Auszug aus VG Minden, 11.06.2014 - 1 L 401/14
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 1294/14 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2014 wird angeordnet.

    Der sinngemäße Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 1294/14 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2014 anzuordnen, ist zulässig und begründet.

    Die hiergegen gerichtete Klage der Antragstellerin 1 K 1294/14 wird sich voraussichtlich nicht nur als zulässig, sondern auch als begründet erweisen.

  • VG Minden, 26.05.2014 - 1 L 279/14

    Formelle Illegalität einer Nutzungsänderung bei einem Wohnhaus

    Auszug aus VG Minden, 11.06.2014 - 1 L 401/14
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen verweist die Kammer auf ihren Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 L 279/14.A -, zumal die Antragsgegnerin auch in diesem Verfahren weder eine Antragserwiderung noch aktualisierte Verwaltungsvorgänge vorgelegt hat.
  • VG Minden, 28.08.2014 - 1 K 1294/14

    Untersagung der Nutzung eines Wohngebäudes als Unterkunft für ausländische

    Mit Beschluss vom 11.06.2014 (1 L 401/14) gab die Kammer dem Antrag der Klägerin vom 26.05.2014 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage statt.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Akten aller Gerichtsverfahren (1 K 2442/13, 1 L 415/13, 1 K 2468/13, 1 L 424/13, 1 K 3457/13, 1 K 867/14, 1 L 279/14, 1 L 301/14, 1 K 1294/14 und 1 L 401/14) sowie auf den Inhalt des von der Beklagten überreichten Verwaltungsvorganges, der sich lediglich auf die Zeit bis zum 11. Juli 2013 erstreckt, und der Bauakte - auf mehrere gerichtliche Anforderungen aktualisierter Verwaltungsvorgänge hat die Beklagte nicht reagiert -, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die entsprechenden Erwägungen in den Eilbeschlüssen vom 26.05.2014 (1 L 279/14) und 11.06.2014 (1 L 401/14) verwiesen.

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