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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 22.03.2005 - 1 L 452/05.NW   

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https://dejure.org/2005,28462
VG Neustadt, 22.03.2005 - 1 L 452/05.NW (https://dejure.org/2005,28462)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 L 452/05.NW (https://dejure.org/2005,28462)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 L 452/05.NW (https://dejure.org/2005,28462)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hecke hat auf öffentlichem Verkehrsraum nichts zu suchen!

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Beseitigung des Überhangs einer Hecke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hecke darf nicht in den Gehweg hineinragen

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Verfahrensgang

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   VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05   

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https://dejure.org/2005,8089
VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05 (https://dejure.org/2005,8089)
VG Minden, Entscheidung vom 30.09.2005 - 1 L 452/05 (https://dejure.org/2005,8089)
VG Minden, Entscheidung vom 30. September 2005 - 1 L 452/05 (https://dejure.org/2005,8089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung eines Sportstadions; Erteilung einer Baugenehmigung für ein Fussballstadion unter gleichzeitiger Beschränkung der Nutzung des Stadions auf 6.000 Zuschauer hinter der tatsächlichen genehmigten Bauausführung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 29.05.1998 - 1 B 93.3369
    Auszug aus VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 14 C 5/98 -, BRS 60 Nr. 83; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.05.1998 - 1 B 93.3369 , NVwZ-RR 1999, 232.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 06.08.2002 - 10 B 939/02 -, BRS 65 Nr. 164; vom 17.03.1997 - 11 B 152/97 - und vom 16.02.1996 - 10 B 248/96 -, BRS 58 Nr. 97; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.05.1998 - 1 B 93.3369 , NVwZ-RR 1999, 232.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 10 B 3206/96

    Halle; Lagergebäude; Großhandel; Regelmäßig wiederkehrende Lagerverkäufe;

    Auszug aus VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1988 - 4 C 21.85 -, BRS 48 Nr. 138; OVG NRW, Beschluss vom 11.02.1997 - 10 B 3206/96 -, BRS 59 Nr. 146.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - 10 B 1052/00

    Verstoß gegen nachbarschützende bauordnungsrechtliche Vorschriften durch die

    Auszug aus VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.07.1998 - 11 A 7238/95 -, BauR 1999, 237 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 31.08.2000 - 10 B 1052/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1647/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Die Wertung des VG wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass, wie die Antragstellerin geltend macht, das VG seine Einschätzung auf Kartenmaterial gestützt habe, welches ihm im Zeitpunkt des im Verfahren 1 L 452/05 am 30.9.2005 ergangenen Beschlusses vorgelegen habe, und es damit unberücksichtigt gelassen habe, dass die dortige Situation sich in der Folgezeit durch die vom Antragsgegner zugelassenen Bebauungen und einer damit einhergehenden "Verfestigung der Wohnbebauung" verändert habe.
  • VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2712/07

    Anwohnerklage gegen das Paderborner Stadion erfolglos

    Hiergegen erhob die Klägerin am 08.07.2005 Klage (1 K 1444/05) und stellte zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (1 L 452/05).

    Es ist an der bereits im Beschluss der Kammer vom 30.09.2005 - 1 L 452/05 - getroffenen Wertung, dass die Ansiedlung bzw. die Gebäudeansammlung auf der Südseite der Q. Straße als Splittersiedlung im Außenbereich und nicht etwa als Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren ist, nach erneuter Prüfung festzuhalten.

  • VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2742/07

    Anwohnerklage gegen das Paderborner Stadion erfolglos

    Hiergegen erhob der Kläger am 08.07.2005 Klage (1 K 1444/05) und stellte zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (1 L 452/05).

    Es ist an der bereits im Beschluss der Kammer vom 30.09.2005 - 1 L 452/05 - getroffenen Wertung, dass die Ansiedlung bzw. die Gebäudeansammlung auf der Südseite der Q. Straße als Splittersiedlung im Außenbereich und nicht etwa als Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren ist, nach erneuter Prüfung festzuhalten.

  • VG Minden, 22.09.2009 - 1 K 2743/07

    Anwohnerklage gegen das Paderborner Stadion erfolglos

    Hiergegen erhob der Kläger am 08.07.2005 Klage (1 K 1444/05) und stellte zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (1 L 452/05).

    Es ist an der bereits im Beschluss der Kammer vom 30.09.2005 - 1 L 452/05 - getroffenen Wertung, dass die Ansiedlung bzw. die Gebäudeansammlung auf der Südseite der Q. Straße als Splittersiedlung im Außenbereich und nicht etwa als Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren ist, nach erneuter Prüfung festzuhalten.

  • VG Minden, 09.10.2008 - 1 L 104/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Bereits im ersten Eilrechtsschutzverfahren 1 L 452/05 hat die Kammer im Beschluss vom 30.09.2005 dargelegt, dass die Ansiedlung auf der Südseite der Q. Straße, zu der auch das Grundstück der Antragstellerin gehört, nach dem der Kammer vorliegenden Kartenmaterial als Splittersiedlung im Außenbereich und nicht etwa als Ortsteil i.S.v. § 34 BauGB zu qualifizieren ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1659/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Die Wertung des Verwaltungsgerichts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass, wie der Antragsteller geltend macht, das Verwaltungsgericht seine Einschätzung auf Kartenmaterial gestützt habe, welches ihm im Zeitpunkt des im Verfahren 1 L 452/05 am 30. September 2005 ergangenen Beschlusses vorgelegen habe, und es damit unberücksichtigt gelassen habe, dass die dortige Situation sich in der Folgezeit durch die vom Antragsgegner zugelassenen Bebauungen und einer damit einhergehenden "Verfestigung der Wohnbebauung" verändert habe.
  • VG Minden, 09.10.2008 - 1 L 105/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtlich erteilte Genehmigung für

    Bereits im ersten Eilrechtsschutzverfahren 1 L 452/05 hat die Kammer im Beschluss vom 30.09.2005 dargelegt, dass die Ansiedlung auf der Südseite der Q. Straße, zu der auch das Grundstück des Antragstellers gehört, nach dem der Kammer vorliegenden Kartenmaterial als Splittersiedlung im Außenbereich und nicht etwa als Ortsteil i.S.v. § 34 BauGB zu qualifizieren ist.
  • VG Minden, 09.10.2008 - 1 L 106/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtlich erteilte Genehmigung für

    Bereits im ersten Eilrechtsschutzverfahren 1 L 452/05 hat die Kammer im Beschluss vom 30.09.2005 dargelegt, dass die Ansiedlung auf der Südseite der Q. Straße, zu der auch das Grundstück des Antragstellers gehört, nach dem der Kammer vorliegenden Kartenmaterial als Splittersiedlung im Außenbereich und nicht etwa als Ortsteil i.S.v. § 34 BauGB zu qualifizieren ist.
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   VG Neustadt, 30.09.2005 - 1 L 452/05   

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https://dejure.org/2005,39781
VG Neustadt, 30.09.2005 - 1 L 452/05 (https://dejure.org/2005,39781)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30.09.2005 - 1 L 452/05 (https://dejure.org/2005,39781)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30. September 2005 - 1 L 452/05 (https://dejure.org/2005,39781)
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