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   OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 L 4724/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3600
OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 L 4724/96 (https://dejure.org/1997,3600)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.1997 - 1 L 4724/96 (https://dejure.org/1997,3600)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 1997 - 1 L 4724/96 (https://dejure.org/1997,3600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zulässige Festsetzung; Größe des Baugrundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zulässige Festsetzung; Größe des Baugrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungsanzahl im Bebauungsplan - abhängig von Relation zur Grundstücksfläche? (IBR 1997, 517)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 518
  • DÖV 1997, 555
  • BauR 1997, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 L 4724/96
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - DVBl. 1995, 520) habe es zwar als unzulässig angesehen, die Festsetzung der Zwei-Wohnungs-Klausel in Verbindung mit anderen Festsetzungen für das planerische Ziel einzusetzen, auf Baugrundstücken einer bestimmten Größe nur ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen zuzulassen, es habe jedoch ausdrücklich offengelassen, ob die Mindestgröße nicht nur in der Form einer absoluten Quadratmeterzahl angegeben werden dürfe, oder ob auch eine relative, an Wohneinheiten oder Wohngebäude anknüpfende Bemessung der Grundstücksmindestgröße zulässig sei.

    Der Klägerin steht kein bauplanerisches "Festsetzungsfindungsrecht" zu, vielmehr regeln § 9 BauGB und die Vorschriften der BauNVO abschließend den zulässigen Inhalt von Bebauungsplänen (BVerwG, Beschl. v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - DVBl. 1995, 520 m.N.).

    Auch die Kombination verschiedener zulässiger Festsetzungen darf nicht zur Folge haben, daß auf diese Weise "neue" Festsetzungen entstehen, die von den Vorgaben des Festsetzungskataloges des § 9 BauGB und der BauNVO inhaltlich abweichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.1995, a.a.O.).

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