Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10 (https://dejure.org/2010,20461)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.05.2010 - 1 L 55/10 (https://dejure.org/2010,20461)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 1 L 55/10 (https://dejure.org/2010,20461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 277 BGB
    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung eines Verkehrsunfalls mit dem Dienstwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grobe Fahrlässigkeit durch ein nicht in einem Zuge durchgeführtes Wendemanöver auf einer Landstraße nach einer längeren Kurve; Voraussetzungen eines sogenannten Augenblicksversagens; Einwand des Mitverschuldens des Unfallgegners bei einem Verstoß gegen das Gebot des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Inregressnahme eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit durch ein nicht in einem Zuge durchgeführtes Wendemanöver auf einer Landstraße nach einer längeren Kurve; Voraussetzungen eines sogenannten Augenblicksversagens; Einwand des Mitverschuldens des Unfallgegners bei einem Verstoß gegen das Gebot des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Köln, 27.10.1998 - 9 U 66/98

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Es darf nur gewendet werden, wenn auf der Fahrbahn niemand gefährdet werden kann ( vgl. etwa: OLG Köln, Urteil vom, 27. Oktober 1998 - Az.: 9 U 66/98 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden, Rückwärts- oder Anfahrenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache ( vgl. zum Vorstehenden: OLG Köln, Urteile vom 22. August 2008 - Az.: I-1 U 59/07 - und vom 27. Oktober 1998 - Az.: 9 U 66/98 -, jeweils zitiert nach juris und m. w. N. ).

    Wer den Verkehr durch Querstehen blockiert, weil er sich vorher hiernach offenkundig keine hinreichende Klarheit über die Wendemöglichkeit verschafft hat, handelt grob verkehrswidrig ( vgl. auch: OLG Köln, Urteil vom, 27. Oktober 1998, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 1997 - Az.: 2 U 175/95 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04

    Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden soll, liegt dies u a. darin begründet, dass auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden ( vgl. hierzu m. w. N.: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2001 - Az.: A 3 S 262/99 - ).

    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen ( vgl.: BGH, Urteil vom 8. Juli 1992 - Az.: IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA,, a. a. O., und Beschluss vom 21. Dezember 2001 - Az.: 3 L 490/01 - ).

  • OLG Brandenburg, 11.03.1997 - 2 U 175/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Wer den Verkehr durch Querstehen blockiert, weil er sich vorher hiernach offenkundig keine hinreichende Klarheit über die Wendemöglichkeit verschafft hat, handelt grob verkehrswidrig ( vgl. auch: OLG Köln, Urteil vom, 27. Oktober 1998, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 1997 - Az.: 2 U 175/95 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    An der Bewertung des Pflichtverstoßes als grob fahrlässig ändert sich grundsätzlich auch nichts durch ein etwaiges verkehrswidriges Verhalten des Unfallgegners, insbesondere, wenn dieser - wie der Kläger geltend macht - gegen das Gebot des "Fahrens auf Sicht" verstößt oder unaufmerksam ist ( OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 1997 - Az.: 2 U 175/95 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1997 - A 3 S 164/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Allgemein ist davon auszugehen, dass mit dem Maß der möglichen Gefahren auch die Anforderungen an die anzuwendende Sorgfalt steigen ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997 - Az.: A 3 S 164/96 -, JMBl. LSA 1998, 290 [m. w. N.] ).

    Der Kläger musste im Übrigen durchaus nicht nur mit möglichem Fehlverhalten anderer, etwa einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 bis 30 km/h, ernstlich rechnen, sondern ein infolge des Wendemanövers auch unüberlegtes Überholmanöver Dritter einkalkulieren ( vgl. auch: OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 1996 - Az.: 9 U 135/95 -, zitiert nach juris; vgl. zudem: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. ).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Das Gericht ist nicht gehalten, sich aus dem Zulassungsantrag etwaige Zulassungsgründe bzw. die hierzu tragenden Erwägungen selbst herauszusuchen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. November 1995 - Az.: 9 B 362.95 -, Buchholz 310 § 133 (n. F.) Nr. 20; Beschluss vom 19. August 1993 - Az.: 6 B 42.93 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81; OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Dies ist indes nicht Aufgabe des über einen Rechtsmittelzulassungsantrag entscheidenden Gerichtes ( BVerwG, Beschluss vom 23. November 1995, a. a. O.; OVG LSA, a. a. O. ).

  • OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden, Rückwärts- oder Anfahrenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache ( vgl. zum Vorstehenden: OLG Köln, Urteile vom 22. August 2008 - Az.: I-1 U 59/07 - und vom 27. Oktober 1998 - Az.: 9 U 66/98 -, jeweils zitiert nach juris und m. w. N. ).

    Eine Ausnahme von der Pflicht zur ständigen Verkehrsbeobachtung kann nur erwogen werden, wenn jede Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und durch diesen ausgeschlossen ist ( höchste Sorgfaltsstufe; vgl.: OLG Köln, Urteil vom 22. August 2008, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen ( vgl.: BGH, Urteil vom 8. Juli 1992 - Az.: IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA,, a. a. O., und Beschluss vom 21. Dezember 2001 - Az.: 3 L 490/01 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2001 - 3 L 490/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen ( vgl.: BGH, Urteil vom 8. Juli 1992 - Az.: IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA,, a. a. O., und Beschluss vom 21. Dezember 2001 - Az.: 3 L 490/01 - ).
  • OLG Hamm, 16.01.1996 - 9 U 135/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Der Kläger musste im Übrigen durchaus nicht nur mit möglichem Fehlverhalten anderer, etwa einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 bis 30 km/h, ernstlich rechnen, sondern ein infolge des Wendemanövers auch unüberlegtes Überholmanöver Dritter einkalkulieren ( vgl. auch: OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 1996 - Az.: 9 U 135/95 -, zitiert nach juris; vgl. zudem: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der

  • BVerfG, 06.09.1983 - 1 BvR 237/83
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

  • OVG Niedersachsen, 09.01.1997 - 11 M 244/97

    Zulassungsrecht, Beschwerde, AuslG;; Ausweisung; EMRK; Zulassungsgrund

  • OVG Hamburg, 14.01.1997 - Bf IV 2/97
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

    a) Als dem Beamten obliegende dienstliche Pflichten sind sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften nebst Weisungen für den Einzelfall zu verstehen, die ihm abstrakt ein bestimmtes äußeres Verhalten vorschreiben (siehe : Plog/Wiedow, BBG, § 75 Rn. 15 ), etwa die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei Dienstfahrten ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 -, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Allgemein ist davon auszugehen, dass mit dem Maß der möglichen Gefahren auch die Anforderungen an die anzuwendende Sorgfalt steigen ( siehe : OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Der Schadenseintritt indiziert in aller Regel, dass es hieran fehlt und eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Fahrmanöver gerade nicht, wie es § 10 Satz 1 StVO verlangt, zuverlässig ausgeschlossen war ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010, a. a. O., zudem: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2001 - A 3 S 262/99 - ).

  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen

    Hier liegt nach den durchgeführten Ermittlungen zur Überzeugung der Kammer kein sogenanntes "Augenblicksversagen" vor, welches im Einzelfall die Beurteilung des Schuldvorwurfs als nicht grob fahrlässig rechtfertigen kann (vgl. BGH, NJW 1992, 2418; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris).
  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 14.310

    Schadensersatz für die Beschädigung eines Dienstfahrzeugs

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von den aus der Rechtsprechung bekannten Fällen "typischer" Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (vgl. z. B. Sächs.OVG, B. v. 29.7.2013 - 2 A 726/11 - juris; U. v. 14.10.2010 - 2 A 445/09 - juris; OVG Lüneburg, B. v. 15.7.2005 - 2 LA 1172/04 - juris; OVG LSA, B. v. 5.5.2010 - 1 L 55/10 - juris; VG Dessau, U. v. 22.3.2005 - 1 A 2266/03 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2018 - 3 L 384/18

    Abgelehnte Berufungszulassung; Türkei; Zurechnung zur Gülen-Bewegung

    Dazu gehört, dass einer der Zulassungsgründe deutlich bezeichnet und außerdem bezogen auf den jeweiligen Zulassungsgrund erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16

    Denkmalschutzrechtliche Entschädigung

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des über einen Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts, aus einer Reihe von ohne Bezug zu einem bestimmten Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegung herauszusuchen, die einen der im Gesetz bezeichneten Zulassungsgründe betreffen könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 L 122/08 -, juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.05.2010 - 1 L 55/10 -, juris RdNr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13

    Bauaufsichtlicher Verfügung

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des über einen Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts, aus einer Reihe von ohne Bezug zu einem bestimmten Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegung herauszusuchen, die einen der im Gesetz bezeichneten Zulassungsgründe betreffen könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 L 122/08 -, Juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.05.2010 - 1 L 55/10 -, Juris RdNr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - 20 B 782/10
    Der Versuch des Antragstellers, seinen Verstoß unter Berufung auf ein Augenblickversagen, vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris, Rn. 18, m. w. N., zu relativieren, hat ebenfalls keinen Erfolg.
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44190
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10 (https://dejure.org/2014,44190)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.11.2014 - 1 L 55/10 (https://dejure.org/2014,44190)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. November 2014 - 1 L 55/10 (https://dejure.org/2014,44190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2013 - 1 L 148/10

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Ein Hinweis auf eine bevorstehende Rechtsänderung, der noch innerhalb der Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags erfolgt, erstreckt sich nicht auf alle späteren Rechtsänderungen (hier durch kommunale Beitragssatzungen), sondern nur auf die konkret Bevorstehende (noch offen gelassen im Senatsbeschl. v. 19.11.2013 - 1 L 148/10 -, NordÖR 2014, 245).

    Dieser Hinweis erstreckt sich nicht auf alle späteren Rechtsänderungen, sondern nur auf die konkret bevorstehende (noch offen gelassen im Senatsbeschluss v. 19.11.2013 - 1 L 148/10 -, NordÖR 2014, 245).

    Zudem hat der Beklagte weder eine Beitragskalkulation noch die Verfahrensakte bezüglich der Schmutzwasserbeitragssatzung vom 21. Juni 2012 abgereicht (vgl. zum Darlegungserfordernis auch Senatsbeschluss v. 19.11.2013 - 1 L 148/10 -, NordÖR 2014, 245).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Diese Begrenzung ist jedoch offensichtlich nicht im Wege einer erforderlichen tatsächlichen Datenauswertung (vgl. zu den Anforderungen nur OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 12.10.2011 - 4 K 31/06 -, juris; Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, KStZ 2011, 215 - 218, zit. nach juris) ermittelt worden.

    Die Ergebnisse dieser Ermittlung sollen als Nachweis für die Kalkulation dokumentiert werden (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, KStZ 2011, 215 - 218, zit. nach juris; vgl. im Einzelnen zur Vorgehensweise OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 27/09 -, juris Rnr. 91-94).

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung schlägt nur dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durch, wenn die Restbestimmungen auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleiben und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, KStZ 2011, 215 - 218, zit. nach juris, auch zum Folgenden).

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Zur Frage der Veränderung der Rechtslage nach Ablauf der Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32, NVwZ 2004, 744; zit. nach juris) gebietet es der Zweck des Zulassungsverfahrens,.

  • VG Greifswald, 27.01.2010 - 3 A 194/09

    Zulässigkeit der Zusammenfassung von biologisch reinigenden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 27. Januar 2010 - 3 A 194/09 - wird abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. Januar 2010 - 3 A 194/09 - den Beitragsbescheid des Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheids aufgehoben.

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Im Lichte dieses Zwecks sind im Zulassungsverfahren alle vom Antragsteller dargelegten rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die für den Erfolg des angestrebten Rechtsmittels entscheidungserheblich sein könnten (zu dem vergleichbaren Fall einer nachträglichen Änderung der Sachlage vgl. Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 7 AV 3.02 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02

    Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Da im Verbandsgebiet zahlreiche Grundstücke dieser Art existieren, wäre die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG unabdingbare Bestimmung des Beitragsmaßstabes wegen des im Anschlussbeitragsrecht geltenden Grundsatzes der konkreten Vollständigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02 -, juris, Rn. 91) zu beanstanden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 27/09

    Durchführung eines Vorverfahrens; Beiträge für Anschluss - Trinkwasser;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Die Ergebnisse dieser Ermittlung sollen als Nachweis für die Kalkulation dokumentiert werden (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, KStZ 2011, 215 - 218, zit. nach juris; vgl. im Einzelnen zur Vorgehensweise OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 27/09 -, juris Rnr. 91-94).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11

    Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Zwar hatte das Verwaltungsgericht Greifswald zunächst in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 23. August 2012 - 3 A 1656/09 - die Satzung 2012 noch als wirksam erachtet (so auch im Urteil vom 26. Juli 2012 - 3 A 1424/09 -) und erst in einem weiteren Parallelverfahren (Urteil vom 15. November 2012 - 3 A 684/10 -) als unwirksam beurteilt, weil nach Ansicht des Verwaltungsgerichts aufgrund der damals neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -) eine qualifizierte Tiefenbegrenzung als solche unzulässig sein solle.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12

    Qualifizierte Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Dem ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit seinem Urteil vom 30. April 2014 - 1 L 80/12 - allerdings entgegen getreten und hat ausdrücklich eine qualifizierte Tiefenbegrenzungsregelung weiterhin für zulässig erachtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - 1 A 1731/08

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe für Arzneimittel zur Behandlung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
    Deswegen kann eine Rechtsänderung, die erst nach dem Ablauf der Begründungsfrist eintritt, auch nicht erstmals als neuer Zulassungsgrund geltend gemacht werden (so OVG NRW, Beschl. v. 17.10.2011 - 1 A 1731/08 -, juris; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 10.01.2014 - 10 ZB 12.957 -, juris).
  • VG Greifswald, 26.07.2012 - 3 A 1424/09

    Anschlussbeitrag: Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe

  • VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10

    Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung

  • VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 ZB 12.957

    Darlegungspflicht im Zulassungsverfahren; Vorbringen nach Ablauf der Frist für

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 4 K 31/06

    Aufgabenbeschreibung eines Abwasserzweckverbands; gebührenrechtliche Folgen von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2014 - 1 L 7/11

    Darlegungsumfang bei Teilzulassung der Berufung hinsichtlich eines tatsächlich

  • VG Greifswald, 23.04.2003 - 3 A 2934/99
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf

    Ist erst nach Ablauf dieser Frist eine Sach- oder Rechtsänderung - hier Außerkrafttreten der Veränderungssperre und Inkrafttreten des Bebauungsplans - eingetreten, kann der Kläger nicht mit Blick auf diese Änderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; OVG LSA, B.v. 16.5.2019 - 4 L 115/18 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 7.5.2019 - 3 ZB 17.2542 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 15.1.2018 - 2 A 2747/15 - BauR 2018, 976; OVG MV, B.v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 11.11.2009 - 8 LA 16/09; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.5.2008 - OVG 9 N 1.08 - juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12

    Grenzfeststellung bei Zweifeln an den Katasternachweisen; Anforderungen an die

    So liegen etwa in den Fällen, in denen zwar die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung ersichtlich unzutreffend ist, eine andere tragfähige Begründung sich dem Senat aber ohne Weiteres aufdrängt, ernstliche Zweifel im Sinne des Zulassungsrechts nicht vor (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2016 - 1 L 410/15

    Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer

    So liegen etwa in den Fällen, in denen zwar die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung ersichtlich unzutreffend ist, eine andere tragfähige Begründung sich dem Senat aber ohne Weiteres aufdrängt, ernstliche Zweifel im Sinne des Zulassungsrechts nicht vor (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2022 - 1 L 84/21

    Zulassung der Berufung in Fällen gefestigter Rechtsprechung

    Ob ein nachträglich entstandener Zulassungsgrund gleichwohl unter den Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in das Zulassungsverfahren eingeführt werden kann, obwohl der Antragsteller - wie hier die Beklagte - die gesetzlichen Antrags- und Begründungsfristen des § 124a Abs. 4 Satz 1 und 4 VwGO an sich gewahrt hat, kann dahinstehen (ablehnend OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 A 1731/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.; OVG MV, Beschluss vom 11. November 2014 - 1 L 55/10 -, juris 21; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 30. August 2010 - X ZR 193/03 -, juris Rn. 8 ff., und vom 17. September 2013 - XI ZR 124/11 -, juris [ohne Rn.]; Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 133 Rn. 38).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12

    Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist

    So liegen etwa in den Fällen, in denen zwar die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung ersichtlich unzutreffend ist, eine andere tragfähige Begründung sich dem Senat aber ohne Weiteres aufdrängt, ernstliche Zweifel im Sinne des Zulassungsrechts nicht vor (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 1 L 105/12

    Bestandsschutz eines Badesteges in einem Nationalpark

    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538

    Zur kompetenzwidrigen Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Bauausschuss

    Ist erst nach Ablauf dieser Frist eine Sach- oder Rechtsänderung - hier das Außerkrafttreten der Veränderungssperre - eingetreten, kann der Kläger nicht mit Blick auf diese Änderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; OVG LSA, B.v. 16.5.2019 - 4 L 115/18 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 7.5.2019 - 3 ZB 17.2542 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 15.1.2018 - 2 A 2747/15 - BauR 2018, 976; OVG MV, B.v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 11.11.2009 - 8 LA 16/09; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.5.2008 - OVG 9 N 1.08 - juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18

    Weitere Erhebungen von Ausbaubeiträgen - Erstmalige Entstehung einer Vorteilslage

    So liegen etwa in den Fällen, in denen zwar die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung ersichtlich unzutreffend ist, eine andere tragfähige Begründung sich dem Senat aber ohne Weiteres aufdrängt, ernstliche Zweifel im Sinne des Zulassungsrechts nicht vor (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16

    Bestandsschutz von baulichen Anlagen in einem Nationalpark

    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen(vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2020 - 1 L 50/20

    Keine Verlängerbarkeit der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die

    Dieses war von vornherein fruchtlos, da es sich bei der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wonach innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteiles die Gründe darzulegen sind, aus denen die Berufung zuzulassen ist, um eine gesetzliche Frist handelt, die einer Verlängerung durch das Gericht nicht zugänglich ist ( siehe nur: BayVGH, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 14 ZB 11.2955 - und vom 30. September 2019 - 9 ZB 19.1515 -, jeweils juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 13 LA 200/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 11 A 1092/17 - und vom 25. Oktober 2010 - 12 A 1960/10 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 12 N 79.17 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 3 A 544/15 -, juris, Beschluss vom 15. April 2011 - 4 A 34/11 -, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 1 LA 64/15 -, juris, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. November 2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 21 ).
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