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   OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91 (https://dejure.org/1992,5770)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 L 57/91 (https://dejure.org/1992,5770)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 L 57/91 (https://dejure.org/1992,5770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen des überwirkenden Bestandsschutzes bei sanierungsfälligen Gebäuden; Genehmigungsfähigkeit einer nicht kerngebietstypischen Spielhalle in einem förmlichen Sanierungsgebiet; Beabsichtigter Verkauf von Arteikeln mit sexuellem Charakter als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.07.1991 - 4 B 80.91

    Bauplanungsrecht: Ausschluß von Vergnügungsstätten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO aus besonderen städtebaulichen Gründen in einem Baugebiet bestimmte, an sich grundsätzlich zulässige Nutzungen ausgeschlossen werden können (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.05.1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 71, 308; BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27; BVerwG, Beschl. v. 29.07.1991 - 4 B 80.91 -, Baurecht 1991, 713; siehe auch OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987 - 1 BA 38/87 -, BRS 47 Nr. 49).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1986 - 1 C 26/85

    Auswirkungen des Ausschlusses von Sex-Shops im Kerngebiet eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Für den Bebauungsplan Nr. ... (1. Änderung), der für ein anderes Gebiet im Innenstadtbereich der Stadt N. die gleiche Ausschlußklausel enthält, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem, in einem Normenkontrollverfahren ergangenen Urteil vom 11. September 1986 (- 1 OVG C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55) festgestellt, daß die Ausschlußklausel nur insoweit nichtig ist, als damit im Kerngebiet Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, ausgeschlossen seien.
  • OVG Bremen, 01.12.1987 - 1 BA 38/87
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO aus besonderen städtebaulichen Gründen in einem Baugebiet bestimmte, an sich grundsätzlich zulässige Nutzungen ausgeschlossen werden können (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.05.1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 71, 308; BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27; BVerwG, Beschl. v. 29.07.1991 - 4 B 80.91 -, Baurecht 1991, 713; siehe auch OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987 - 1 BA 38/87 -, BRS 47 Nr. 49).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO aus besonderen städtebaulichen Gründen in einem Baugebiet bestimmte, an sich grundsätzlich zulässige Nutzungen ausgeschlossen werden können (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.05.1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 71, 308; BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27; BVerwG, Beschl. v. 29.07.1991 - 4 B 80.91 -, Baurecht 1991, 713; siehe auch OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987 - 1 BA 38/87 -, BRS 47 Nr. 49).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO aus besonderen städtebaulichen Gründen in einem Baugebiet bestimmte, an sich grundsätzlich zulässige Nutzungen ausgeschlossen werden können (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.05.1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 71, 308; BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27; BVerwG, Beschl. v. 29.07.1991 - 4 B 80.91 -, Baurecht 1991, 713; siehe auch OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987 - 1 BA 38/87 -, BRS 47 Nr. 49).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Nach den Grundsätzen des überwirkenden Bestandsschutzes (siehe hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.1975 -IV C 71.73-, BVerwGE 50, 49 - sogenannter "Tunnelofen-Fall" -) kann wegen des Schutzes, den eine vorhandene bauliche Anlage genießt, ein damit zusammenhängendes weiteres bauliches Vorhaben gestattet werden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1987 - 6 A 139/86

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Nach der Fläche und der durch die Fläche bestimmten Zahl der Geldspielgeräte wird in der Rechtsprechung die Abgrenzung vorgenommen zwischen einer kerngebietstypischen und einer nicht kerngebietstypischen Spielhalle (siehe hierzu § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO und § 4 a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.09.1987 - 6 A 139/86 -, BRS 47 Nr. 51; Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 6. Auflage 1990, § 4 a BauNVO, Rdnr. 23.4 m.w.N.; Ziegler in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Loseblattausgabe, Stand Mai 1990, § 1 BauNVO Rdnr. 93).
  • BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 850/86

    Spielgeräte - Verfassungsmäßigkeit - Begrenzung der Geldspielgeräte - Spielhalle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
    Die Spielhalle der Klägerin unterliegt in ihrer jetzigen Ausgestaltung den verfassungsrechtlich einwandfreien Einschränkungen hinsichtlich der Begrenzung der Zahl von Geldspielgeräten in Spielhallen (siehe hierzu BVerfG, Beschl. v. 27.03.1987 - 1 BvR 850/86 u. a. -, NVwZ 1987, 1067).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.1994 - 1 L 145/93

    Spielhalle; Kerngebiet; Feststellungsinteresse; Schadensersatzanspruch

    Diese Gründe sind von der Rechtsprechung und auch dem Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als besondere städtebauliche Gründe i.S.d. § 1 Abs. 9 BauNVO beurteilt worden, die Festsetzungen zur planungsrechtlichen Einschränkung von Spielhallen rechtfertigen (siehe dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 11. September 1986, aaO; Urteile d. Senates v. 28.01.1992 - 1 L 57/91 - u. v. 24.03.1992 - 1 L 153/91 - sowie Urt. d. Senates v. 19.01.1994 - 1 L 70/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1994 - 1 L 70/92
    Nach der Fläche und der durch die Fläche bestimmten Zahl der Geldspielgeräte wird in der Rechtsprechung jetzt die Abgrenzung vorgenommen zwischen einer kerngebietstypischen und einer nicht kerngebietstypischen Spielhalle (siehe hierzu Urt. des Senates v. 28.01.1992 - 1 L 57/91 -, Die Gemeinde 1993, 13 m.w.N.).
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