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   VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15.NW   

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https://dejure.org/2015,26709
VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15.NW (https://dejure.org/2015,26709)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.09.2015 - 1 L 657/15.NW (https://dejure.org/2015,26709)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. September 2015 - 1 L 657/15.NW (https://dejure.org/2015,26709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 BeamtStG
    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung über Gesundheitszustand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung; Arglistige Täuschung eines Amtsarztes aufgrund der Verharmlosung einer psychischen Krankeit und einer durchgeführten ambulanten psychotherapeutischen Behandlung

  • esovgrp.de

    BeamtStG § 12,LBG § 13
    Amtsarzt, amtsärztliche Untersuchung, arglistige Täuschung, Beamtenrecht, Beamtenverhältnis, Beamter, Behandlung, Eignung, Einstellungsuntersuchung, Erkrankung, Ernennung, Gesundheit, Gesundheitszustand, Lebenszeit, Lebenszeiternennung, psychische Störung, Rücknahme, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücknahme einer Beamtenernennung wegen verharmlosender Gesundheitsangaben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücknahme einer Beamtenernennung wegen verharmlosender Gesundheitsangaben

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Getäuschter Dienstherr kann Verbeamtung zurücknehmen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung über Gesundheitszustand

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15
    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem schon dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30/84 -, juris, m. w. N.; Plog/Wiedow, BBG, BeamtStG § 12 Rdnr. 4).

    Die Täuschungshandlung kann auch gegenüber dem Amtsarzt erfolgen, da sich die Ernennungsbehörde maßgeblich auf dessen Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des zur Ernennung anstehenden Bewerbers stützt und dem Bewerber das auch bewusst ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15
    Ob der Dienstherr den wahren Sachverhalt hätte kennen können oder sogar müssen, ist aber für die Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1963 - II C 195.61 -, juris).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15
    Die hierin zu sehende Täuschungshandlung ist arglistig erfolgt, weil er sich - wie oben ausgeführt - der Bedeutung der psychischen Beschwerden für die amtsärztliche Begutachtung bewusst sein musste - und war - und trotzdem unvollständige Angaben gemacht und so sein Problem allenfalls teilweise offenbart hat mit dem Vorsatz, auf die Willensbildung der für die Ernennung zuständigen Stelle einzuwirken (vgl. OVG MV, a.a.O. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996, BVerwGE 102, 178).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15
    Zwar besteht hier keine Offenbarungspflicht hinsichtlich jeglicher Gesundheitsfragen (OVG MV, Beschluss vom 23. April 1998 - 2 M 168/97 -, juris), die Bedeutung psychischer Vorerkrankungen für die gesundheitliche Eignung als (Lebenszeit)Beamter drängt sich aber geradezu auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2006 - OVG 4 B 11.06 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15
    Das gilt in besonderem Maße bei statusverändernden Verwaltungsakten im Beamtenrecht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -).
  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Auszug aus VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15
    Dieses Kausalitätserfordernis ist bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn der Dienstherr bei Kenntnis des wahren und vollständigen Sachverhalts die Ernennung nicht alsbald vorgenommen, sondern zumindest weitere Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Auszug aus VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15
    Zwar besteht hier keine Offenbarungspflicht hinsichtlich jeglicher Gesundheitsfragen (OVG MV, Beschluss vom 23. April 1998 - 2 M 168/97 -, juris), die Bedeutung psychischer Vorerkrankungen für die gesundheitliche Eignung als (Lebenszeit)Beamter drängt sich aber geradezu auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. November 2006 - OVG 4 B 11.06 -, juris).
  • VG Schleswig, 21.09.2016 - 11 A 329/15

    Recht der Landesbeamten - Rücknahme der Ernennung

    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Ernennungsbehörde erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1985 - 2 C 30/84 - und auch Beschl. d. VG Neustadt v. 25.09.2015 AZ: 1 L 657/15.NW).
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