Weitere Entscheidung unten: VG Chemnitz, 20.04.2009

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09 (https://dejure.org/2010,5614)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2010 - 1 L 95/09 (https://dejure.org/2010,5614)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 1 L 95/09 (https://dejure.org/2010,5614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 Abs 1 VwGO, § 6 Abs 2 VwGO, § 6 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 2 VwGO, § 227 Abs 1 ZPO
    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von Terminsverlegungsanträgen; Anfechtbarkeit von Entscheidungen über Ablehnungsgesuche; Entlassung eine Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an Beschlüsse nach § 6 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Ablehnung eines Terminverlegungsantrages durch prozessleitende Verfügung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Antrages auf Vertagung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an Beschlüsse nach § 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Ablehnung eines Terminverlegungsantrages durch prozessleitende Verfügung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Antrages auf Vertagung eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Auch das weitere Vorbringen liegt erkennbar neben der Sache; auf das in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. Oktober 1972 ( Az.: VI C 43.70 -, BVerwGE 41, 75 ) vermag sich der Kläger vorliegend nicht mit Erfolg zu stützen.

    Im Übrigen folgte gerade auch - sofern dieses hier als einschlägig anzusehen wäre - aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. Oktober 1972 ( Az.: VI C 43.70 -, BVerwGE 41, 75 ), dass eine Beschränkung der Maßnahmen oder des Ermessens überhaupt erst dann zum Tragen käme, wenn der Dienstherr bis zum Ablauf der Frist des § 9 Abs. 2 BG LSA die Entscheidung über die Beendigung des Beamtenverhältnisses tatsächlich auch treffen konnte, die Sache insoweit also entscheidungsreif war.

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Ungeachtet dessen ist ein Klärungsbedarf nicht dargelegt, denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem auch vom Kläger angeführten Urteil vom 12. Oktober 1989 in dem Verfahren 2 C 22.87 ( BVerwGE 82, 356 ) zu der § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BG LSA (a. F.) entsprechenden Norm des § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG klargestellt, dass es nicht nur auf den Zeitpunkt des Fehlverhaltens ankommt, sondern zum einen die Tatsache, dass ein Beamter das ihm angelastete Fehlverhalten erst nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit begangen hat, die Anwendbarkeit der Vorschrift nicht ausschließt und sie zum anderen auch nicht auf ein Fehlverhalten beschränkt, das bei einem Beamten auf Lebenszeit zur Entlassung aus dem Dienst im förmlichen Disziplinarverfahren berechtigte.

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu der § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BG LSA (a. F.) entsprechenden Norm des § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG in dem bereits angeführten und nachfolgenden Verfahren klargestellt, dass zum einen die Tatsache, dass ein Beamter das ihm angelastete Fehlverhalten erst nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit begangen hat, die Anwendbarkeit der Vorschrift nicht ausschließt und sie zum anderen auch nicht auf ein Fehlverhalten beschränkt, das bei einem Beamten auf Lebenszeit zur Entlassung aus dem Dienst im förmlichen Disziplinarverfahren berechtigte ( siehe zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - Az.: 2 C 22.87 -, BVerwGE 82, 356 [m. z. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 1 M 155/06

    Zur Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Besitzes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Nur diese Auslegung wird nach der vorbezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dem Sinn und Zweck der Regelung gerecht, die verfestigte Rechtsstellung eines Beamten auf Lebenszeit erst in einem Lebensalter zu begründen, in dem der Beamte erfahrungsgemäß seine Berufswahl endgültig getroffen hat und deshalb regelmäßig nicht mehr mit einem Berufswechsel gerechnet werden muss, seine Persönlichkeitsentwicklung in ihren Grundzügen abgeschlossen und eine einigermaßen sichere Beurteilung seiner Persönlichkeit durch den Dienstherrn gewährleistet ist ( siehe ausdrücklich hierzu: BVerwG, a. a. O. [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, OVG LSA, Beschluss vom 5. September 2006 - Az.: 1 M 155/06 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 12. März 2008 - Az.: 1 O 29/08 - ).

    Nur diese Auslegung wird nach der vorbezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dem Sinn und Zweck der Regelung gerecht, die verfestigte Rechtsstellung eines Beamten auf Lebenszeit erst in einem Lebensalter zu begründen, in dem der Beamte erfahrungsgemäß seine Berufswahl endgültig getroffen hat und deshalb regelmäßig nicht mehr mit einem Berufswechsel gerechnet werden muss, seine Persönlichkeitsentwicklung in ihren Grundzügen abgeschlossen und eine einigermaßen sichere Beurteilung seiner Persönlichkeit durch den Dienstherrn gewährleistet ist ( vgl.: BVerwG, a. a. O. [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 5. September 2006, a. a. O. ).

  • BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07

    Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2008 - Az.: 4 B 42.07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Es ist vorliegend schließlich auch kein Fall gegeben, wonach der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter vom Gericht oder der Gegenseite im Termin mit einer entscheidungserheblichen Tatsachen- oder Rechtsfrage konfrontiert wurde, mit der er sich nicht "aus dem Stand" hätte auseinandersetzen können ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2008, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08

    Divergenz als Revisionsgrund bei Feststellung mangelnder Aktivlegitimation bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Soweit er sich in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. August 2008 in dem Verfahren 2 B 18.08 (veröffentlicht bei juris) beruft, vermag er damit nicht durchzudringen.

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich gleichfalls nicht wegen der vom Kläger gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. August 2008 in dem Verfahren 2 B 18.08 (veröffentlicht bei juris).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nämlich entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - Az.: 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - Az.: 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - Az.: 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.] ).

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - Az.: 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - Az.: 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864 ), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes ( siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - Az.: 1 B 82.92 -, zitiert nach juris ) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - Az.: 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - Az.: 6 C 64.82 -, zitiert nach juris ) - hierauf entscheidungserheblich ankommt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O. ).

  • BVerwG, 22.09.1967 - VII P 14.66

    Betriebliche Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen der Bundesbahn -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Eine beabsichtigte Maßnahme liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vor, wenn die Dienststelle entschlossen ist, nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens die Maßnahme durchzuführen ( siehe bereits: BVerwG, Beschluss vom 22. September 1967 - Az.: VII P 14.66 -, BVerwGE 27, 367 ).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Noch im Zeitpunkt des Zuganges der Entlassungsverfügung ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1967 - Az.: II C 29.65 -, BVerwGE 26, 228 ) war der Kläger jedenfalls Probebeamter.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 32/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
    Dementsprechend bedurfte es vorliegend grundsätzlich keiner weiteren Ermessensausübung ( vgl. zur Ermessensausübung und zum Begründungsumfang: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - Az.: 2 C 77.81 -, Buchholz 237.7 § 34 LBG NW Nr. 5; Urteil vom 28. April 1983 - Az.: 2 C 89.81 -, Buchholz 237.6 § 39 LBG ND Nr. 1 ) seitens des Dienstherrn dahingehend, ob im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BG LSA nur noch die Entfernung eines Lebenszeitbeamten aus dem Dienst in Betracht käme ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 1982 - Az.: 6 A 1551/80 -, DÖD 1983, 228; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2001 - Az.: 2 A 326/99 -, NVwZ-RR 2002, 131; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. März 2004 - Az.: 2 BS 350/03 -, zitiert nach juris) .
  • OVG Bremen, 31.01.2001 - 2 A 326/99

    Entlassungsverfahren gegen einen Beamten auf Probe; Unzumutbarkeit der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 83.86

    Heilung fehlerhafter Prozesshandlung durch spätere Genehmigung gegenstandslos -

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1982 - 6 A 1551/80
  • OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03

    Entlassung eines Probebeamten, Dienstvergehen, Untersuchungsverfahren,

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92

    Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 07.01.2010 - 7 BN 2.09

    Friedhofssatzung; Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; gewerbliche Tätigkeit

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90

    Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der

  • BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 2 L 33/01

    Einzelrichter, rechtliches Gehör

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

  • VGH Bayern, 03.08.2005 - 25 ZB 05.612
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Deshalb sind eine Vertagung/Verlegung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (so OVG LSA, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 L 95/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter

    Dies setzt voraus, dass für die Entscheidung über den Antrag willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 4 La 296/09 -, OVG LSA, Beschl. v. 3.2.2010 - 1 L 95/09 -, OVG Berlin, Beschl.v. 13.4.2000 - 1 N 25.97 -, OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2008 - 23 A 58/98.A -, BayVGH, Beschl. v. 6.3.2008 - 15 ZB 07.429 -, jeweils zitiert nach juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 54 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 -, juris, unter Bezugnahme auf § 173 VwGO i. V. m. § 548 ZPO a. F., jetzt § 557 Abs. 2 ZPO, für das Revisionsverfahren; anders noch SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000 - 1 B 58/99 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2016 - 1 L 52/14

    Wirksamkeit der Übertragung auf den Einzelrichter im Verwaltungsprozess

    Ein etwaiger Bekanntgabemangel ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 L 95/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.2019 - 10 S 1928/18

    Trennungsvermögen, Grenzwert

    Das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die - unterstellt - fehlerhafte Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts willkürlich oder manipulativ ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 8 B 104.01 - NVwZ-RR 2002, 150; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2014 - 8 S 2628/13 - NVwZ-RR 2014, 545; NdsOVG, Beschluss vom 17.05.2016 - 8 LA 40/16 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.07.2012 - 1 A 1775/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2010 - 1 L 95/09 - jeweils juris).
  • OVG Saarland, 21.12.2010 - 3 D 91/10

    Ablehnung wegen Befangenheit - Angemessenheit der Heranziehung zu einem

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3.2.2010 - 1 L 95/09 -, entsprechend für das Revisionsverfahren BVerwG Beschlüsse vom 16.2.1988 - 5 B 13/88 - und vom 24.4.1990 - 7 B 20/90 - jeweils zitiert nach Juris.
  • VGH Bayern, 23.01.2012 - 20 ZB 12.40

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beabsichtigtes Antragsverfahren

    Weiter ist die Frage, ob das Verwaltungsgericht ein Ablehnungsgesuch zu Recht abgelehnt hat, vom Berufungsgericht nicht zu beantworten, weil diese Entscheidung nach § 146 Abs. 2 VwGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann und darum gemäß § 173 VwGO i. V. m. §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO auch der Überprüfung in einem Rechtsmittelverfahren entzogen ist (vgl. BVerwG vom 2.4.2007 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67; OVG Sachsen-Anhalt vom 2.2.2010 Az.: 1 L 95/09 - Juris).
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   VG Chemnitz, 20.04.2009 - 1 L 95/09   

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https://dejure.org/2009,63856
VG Chemnitz, 20.04.2009 - 1 L 95/09 (https://dejure.org/2009,63856)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 20.04.2009 - 1 L 95/09 (https://dejure.org/2009,63856)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 20. April 2009 - 1 L 95/09 (https://dejure.org/2009,63856)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - 4 B 306/09

    Kommunalrecht; Gemeinderatsfraktion; Fraktionsname

    Die Beschwerden der Antragsgegner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20. April 2009 - 1 L 95/09 - werden zurückgewiesen.
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