Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3834
OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04 (https://dejure.org/2004,3834)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2004 - 1 LB 28/04 (https://dejure.org/2004,3834)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2004 - 1 LB 28/04 (https://dejure.org/2004,3834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 1 VwGO; § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; § 14 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB
    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer Windenergieanlage; Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Errichtung von Windenergienanlagen im Außenbereich; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Veränderungssperre nach Baugesetzbuch

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Steuerung einer raumbedeutsamen Windenergieanlage mit Hilfe des Entscheidungsprogramms in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Niedersächsisches OVG

  • Judicialis

    BauGB § 35 III 1; ; BauGB § 35 III 3; ; ROG § 3 Nr. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage: Wann ist Bauleitplan erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer Windenergieanlage; Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Errichtung von Windenergienanlagen im Außenbereich; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Veränderungssperre nach Baugesetzbuch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1579
  • ZfBR 2005, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 3.02 - , ZfBR 2003, 469) kann ein in der Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung gemäß § 3 Nr. 4 ROG als unbenannter, durch § 4 Abs. 4 Satz 1 ROG konkretisierter Belang i.S. von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beachtlich sein.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in seinem Urteil vom 13. März 2003 (- 4 C 3.02 -, a.a.O.) ausdrücklich bestätigt.

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Mehr ist auch nicht dem von dem Beklagten zitierten Beschluss des Senats vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, NVwZ-RR 2003, 342, zu entnehmen, in dem ausgeführt wird, dass eine hohe Viehdichte ohne Nachweis konkreter städtebaulicher Missstände nicht ausreicht, das Entgegenstehen öffentlicher Belange zu begründen.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 1 L 5538/97

    Ausschlußwirkung; Windkraftanlage; Standortfestlegung; Flächennutzungsplanenwurf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Beschl. d. Sen. v. 22.1.1999 - 1 L 5538/97 -, BRS 62 Nr. 111).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Der Maßstab, der an das einzelne, zur Genehmigung gestellte Vorhaben anzulegen ist, verändert sich nicht dadurch, dass die Genehmigungsbehörde sich mit zahlreichen Vergleichsfällen konfrontiert sieht (BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BRS 56 Nr. 72).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Für seinen Standpunkt, ein Planungsbedürfnis sei anzunehmen, wenn faktisch mehrere Windenergieanlagen in zeitlich und räumlich engem Zusammenhang errichtet werden sollen, kann sich der Beklagte nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 25. September 2003 - 1 LC 276/02 -, NuR 2004, 125, berufen.
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Das von dem Beklagten zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 -, DVBl 2004, 239, zur "Erstplanungspflicht der Gemeinde" stützt ebenfalls nicht die These des Beklagten, mehrere in zeitlich und räumlich engem Zusammenhang zu errichtende Windenergieanlagen stellten unabhängig von der Frage, ob sie einem einheitlichen Vorhabenträger zuzuordnen seien, allein wegen ihrer faktischen Auswirkungen einen städtebaulichen Missstand dar, der ein planerisches Reagieren erfordere.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Ein Verpflichtungskläger kann von vornherein oder auch erst im Verlauf des Rechtsstreites die Feststellung gemäß § 43 Abs. 1 VwGO begehren, dass ihm zu bestimmten Zeiten der geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch zugestanden hat (BVerwG, Urt. v. 28.4.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Das berechtigte Interesse an der Fortsetzungsfeststellungsklage kann darin bestehen, die Geltendmachung von konkret in Aussicht genommenen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen vorzubereiten (BVerwG, Urt. v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 -, BRS 60 Nr. 158).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    Allerdings hat der EuGH mit Urteil vom 30. September 2003 - Rs C-224/01 -, NJW 2003, 3539) entschieden, dass die Haftung eines Mitgliedstaates auch für Schäden gelte, die durch eine gemeinschaftsrechtswidrige Entscheidung eines nationalen letztinstanzlichen Gerichts verursacht worden seien.
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
    In einem Zivilprozess, der auf die genannte Anspruchsgrundlage gestützt wird, können die Kläger den Ausgleich des Substanzverlustes begehren, den sie als Eigentümer durch die zeitweise Behinderung der baulichen Ausnutzung ihres Grundstücks erlitten haben; regelmäßig ist auf die "Bodenrente" abzustellen (BGH, Urt. v. 10.3.1994 - III ZR 9/93 -, NJW 1994, 1647).
  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

  • BVerwG, 23.03.1993 - 2 B 28.93
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Unter Berücksichtigung der Argumente des 9. Senats sieht der Senat allerdings in dem Umstand, dass eine Windenergieanlage das Höhenmaß von 100 m überschreitet, ein starkes Indiz für deren Raumbedeutsamkeit (vgl. im Sinne einer Indizfunktion auch einer das Maß von 100 m nur unwesentlich unterschreitenden Höhe: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.9.2006 - 10 A 973/04 -, UPR 2007, 156 ff. und ähnlich: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -, BRS 67 Nr. 101).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Könnte jeder raumbedeutsamen Windenergieanlage das Erfordernis einer Planungsbedürftigkeit gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenhalten werden, liefe das gesetzgeberische Modell in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, mit dem die Gemeinde die Möglichkeit erhält, die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet in geordnete Bahnen zu lenken, leer (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -, BauR 2004, 1579 bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 11.8.2004 - 4 B 55.04 -, BauR 2005, 832).

    Das Einzelvorhaben des Klägers muss sich nicht, wie wenn es Teil eines Anlagenkomplexes wäre, die Wirkungen sonstiger zur Prüfung gestellter Windenergieanlagen zurechnen lassen (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 29.4.2004, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    In der Folgezeit waren in mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in denen der Landkreis Friesland von potenziellen Windenergieanlagenbetreibern auf die Erteilung von Bauvorbescheiden in Anspruch genommen worden war, rechtskräftige Urteile ergangen, in denen festgestellt worden war, dass den Klägern bezogen auf die Rechtslage vor Inkrafttreten der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Antragsgegnerin Ansprüche auf Erteilung der begehrten Bauvorbescheide zugestanden hätten; von der Antragsgegnerin beschlossene Veränderungssperren seien unwirksam gewesen (vgl. hierzu die in zweiter Instanz ergangenen Entscheidungen des 1. Senats des erkennenden Gerichts: Beschlüsse vom 24.7.2003 - 1 LA 328/02 - und - 1 LA 329/02 - sowie Urteil vom 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2002 - 4 B 36.02 -, BauR 2003, 837 = BRS 65 Nr. 96, und Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 = NVwZ 2003, 738 = DVBl. 2003, 1064 = BRS 66 Nr. 10 = ZNER 2003, 869 (jeweils betreffend Anlagen unter 100 m Gesamthöhe); Nds. OVG, Urteil vom 29. April 2004 - 1 LB 28/04 -, BRS 67 Nr. 101 (Anlage unter 100 m Gesamthöhe), und vom 28. März 2006 - 9 LC 226/03 -, ZfBR 2006, 794 = NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

    Daran anknüpfend hat der Senat in seinem Urteil vom 29. April 2004 (- 1 LB 28/04 -, BauR 2004, 1579) ausgeführt, dass eine - wenn auch - raumbedeutsame Windenergieanlage das Erfordernis der Planungsbedürftigkeit nicht auslöse.

    Der Flächennutzungsplan kann einem Außenbereichsvorhaben jedenfalls nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst nach Eintritt seiner Rechtsverbindlichkeit entgegenstehen (Beschl. d. Sen. v. 22.1.1999 - 1 L 5538/97 -, BRS 62 Nr. 111; Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15

    Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines

    Bei einer Anlage, die - wie hier - mit 64 m Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 99, 5 m in der flachen Marschenlandschaft weithin sichtbar ist, liegt eine erhebliche Auswirkung auf den Raum und dessen Funktionen vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.08.2002, 4 B 26.02, BauR 2003, 837 [bei Juris Rn. 6], OVG Magdeburg, Urt. v. 20.04.2007, 2 L 110/04, ZNER 2007, 234 [bei Juris Rn. 29]; OVG Koblenz, Urt. v. 20.02.2003, 1 A 11406/01, NVwZ-RR 2003, 619; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.04.2004, 1 LB 28/04, BauR 2004, 1579; vgl. auch Runkel DVBl. 997, 275/278 [zu 3.3.1]).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 3 S 2115/04

    Keine Genehmigung von Windenergieanlagen bei entgegenstehendem nicht zu

    Dadurch wird die auch schon bei Anlagen geringerer Höhe wegen der Bewegung der Rotorblätter und des in der Regel massiven Mastes optische Dominanz der aus der Fläche aufragenden Windkraftanlagen noch in raumbedeutsamer Weise verstärkt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.04.2004 - 1 LB 28/04 -, BauR 2004, 1579, vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.03.2006 - 9 LC 226/03 -, wonach Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe ab 100 m selbst im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen sind).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 LC 226/03

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für zwei Windkraftanlagen;

    Der Senat tritt der Beurteilung des Verwaltungsgerichts bei, dass eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe ab 100 m im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen ist (ebenso bereits: NdsOVG, Urt. v. 29.4.2004 - 1 LB 28/04 - BauR 2004, 1579 = BRS 67 Nr. 101 für eine Windenergieanlage von nahezu 100 m Höhe im Flachland; siehe auch: BVerwG, Beschl. v. 2.8.2002 - 4 B 36.02 - BRS 65 Nr. 96 = BauR 2003, 837 = ZfBR 2003, 488 [nur LS] für eine knapp 100 m hohe Anlage).
  • VG Stade, 14.09.2011 - 2 A 866/10

    Im ROG findet sich keine Rechtsgrundlage zur Vornahme von außenwirksamen

    So ist in der niedersächsischen Rechtsprechung (Nds. OVG, Urteil vom 29.04.2004 - 1 LB 28/04 -, juris; VG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2010 - 2 A 616/08 -, juris; vgl. auch Scheidler, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen aus öffentlich-rechtlicher Sicht, WiVerw 2011, 117, 122) allgemein anerkannt, dass Windenergieanlagen ab einer Höhe von 100 m raumbedeutsam sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 4744/06

    Konzentrationszone für Windkraftnutzung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2002 - 4 B 36.02 -, BauR 2003, 837, und Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (35 f.) (jeweils betreffend Anlagen unter 100 m Gesamthöhe); OVG NRW, Urteile vom 19. September 2006 - 10 A 973/04 -, UPR 2007, 156 (157), und vom 6. September 2007 - 8 A 4566/04 -, Juris Rn. 93 (betreffend Anlagen mit einer Höhe von 99, 9 m); Nds. OVG, Urteil vom 29. April 2004 - 1 LB 28/04 -, BauR 2004, 1579 (1581) (betreffend eine Anlage mit 99, 8 m Gesamthöhe), und vom 28. März 2006 - 9 LC 226/03 -, ZfBR 2006, 794 (Anlage jedenfalls ab 100 m Höhe im norddeutschen Flachland raumbedeutsam).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2006 - 10 A 973/04

    Windenergieanlage contra unberührte Landschaft

  • VG Oldenburg, 11.06.2004 - 4 B 4938/03

    Rechtmäßige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wegen rechtswidriger

  • VG Koblenz, 11.08.2009 - 1 K 198/09

    Streit um Windenergieanlagen

  • VG Münster, 03.11.2006 - 10 K 2465/04

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23981
OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02 (https://dejure.org/2006,23981)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.10.2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02 (https://dejure.org/2006,23981)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02 (https://dejure.org/2006,23981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit von durch Festveranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen; Orientierungshilfe für die Bewertung von Lärm infolge öffentlicher Freizeitvergnügungen; Eignung der sog. "Freizeitlärmrichtlinie" als Orientierungshilfe zur Beurteilung von Volksfestlärm; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lärmschutz gegen Volksfest

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2007 - 1 MB 3/07
    Dabei ist zum einen der zu beurteilende Lärm nach Dauer, Stärke und Charakteristik (Ziff. 1; Ziff. 3 Abs. 1-4; Ziff. 3.1 und 3.2 FLäR) zu erfassen und - zum anderen die Schutzbedürftigkeit der baulichen Nutzungen in den von dem Freizeitlärm betroffenen Gebieten (Ziff. 2 Abs. 3 u. 4; Ziff. 4.1 FLäR) und den unterschiedlichen betroffenen Zeiten (Ziff. 3.4 FLäR) festzustellen (vgl. dazu auch Urt. des Senats v. 11.10.2006, 1 LB 28/04, nicht rkr.).

    Zwar ist grundsätzlich von der planungsrechtlichen Situation auszugehen (Ziff. 2 Abs. 3 S. 2 FLäR; vgl. Urt. des Senats v. 11.10.2006, a.a.O), doch kann auf Abweichungen im Tatsächlichen ausnahmsweise nach Ziff. 2 Abs. 3 S. 3 FLäR reagiert werden.

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 ZB 15.1114

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen; straßenverkehrsrechtliche Genehmigung;

    Er führt zu Abwehrrechten gegen Immissionen, die von schlicht-hoheitlichem Handeln und öffentlichen Einrichtungen ausgehen und kann im Wege einer allgemeinen Leistungsklage verfolgt werden (vgl. Betrieb eines kommunalen Jugendhauses BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - BayVBl 2006, 699; Betrieb von Wertstoffcontainern durch eine Gemeinde BayVGH, B.v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1785 - juris Rn. 3; Betrieb einer gemeindlichen Mehrzweckhalle BayVGH, B.v. 18.1.2008 - 22 ZB 07.15 - NVwZ-RR 2008, 524; als öffentliche Einrichtung betriebenes Volksfest OVG SH, U.v. 11.10.2006 - 1 LB 28/04 - juris).
  • VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Unterlassung von Geräuschimmissionen durch

    Das vom Antragsteller zur Begründung seines Anspruchs auf Absenken der Immissionswerte herangezogene Urteil des OVG Schleswig vom 11. Oktober 2006 - 1 LB 28/04 - bzw. das der Entscheidung vorausgegangene Urteil des VG Schleswig vom 22. Mai 2002 - 12 A 4/02 - ist weder von der Art der streitgegenständlichen Veranstaltung noch den betroffenen Örtlichkeiten - ein von einem 17 Tage andauenden Volksfest betroffenes Mischgebiet - vergleichbar mit der vorliegenden Konstellation, so dass die dort gezogenen Schlüsse zur (Un-)Zulässigkeit der Geräuschimmissionen nicht auf das vorliegenden Verfahren übertragbar sind.
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