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   OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98 (https://dejure.org/1999,10651)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.06.1999 - 1 M 119/98 (https://dejure.org/1999,10651)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 1 M 119/98 (https://dejure.org/1999,10651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 5 B 1037/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1997 - 10 B 3207/96

    Maßstäbe; Vorhaben; Freistellung von der Genehmigungspflicht; Rücksichtslose

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Das OVG Münster (Beschl. v. 31.01.1997 - 10 B 3207/96 - BRS 59 Nr. 202) hat eine Tischlerei sogar in einem Mischgebiet für nicht zulässig gehalten, weil sie typischerweise zu den das Wohnen wesentlich störenden Gewerbebetrieben gehöre.

    Die für eine Tischlerei erforderlichen und typischen Holzbearbeitungs- und andere Maschinen, die Lärmimmissionen verursachen, die normalerweise mit einer benachbarten Wohnnutzung unvereinbar sind (OVG Münster, Beschl. v. 31.01.1997 - 10 B 3207/96 -, a.a.O., S. 607), sind - wie sich aus der schalltechnischen Untersuchung des Akustik-Labors K. vom 26. Februar 1998 (S. 3) ergibt - sämtlich vorhanden.

  • BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 54.96

    Vorbringen einer entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfrage mit über den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Es hat sich statt dessen (u.a.) auf die entsprechende Einordnung der Umgebung durch die früher für den Kreis P. zuständige 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in den Verfahren 2 B 54/96 und 2 A 177/96 berufen, die jedoch bei dieser Einordnung der Frage der Zugehörigkeit der Tankstelle zur näheren Umgebung ebenfalls nicht angesprochen hat (bei der diesen Verfahren zugrundeliegenden Fallkonstellation jedenfalls in ihrer jetzigen Größe und Betriebsausstattung und -weise möglicherweise zu Recht) und zudem die Tischlerei des Antragstellers dabei außer acht gelassen hat (vgl. den Beschluß vom 28.08.1996 in der Sache 2 B 54/96, S. 9 u./10 o.).

    Auch die unterschiedliche Nutzungsstruktur und -art - auf der einen Seite ausschließlich Wohnhäuser, im wesentlichen wohl Einfamilienhäuser, auf relativ schmal geschnittenen Grundstücken, die gesamte andere Seite der Straße K. einnehmend der Tankstellenbetrieb, der von seiner Größe, den vorhanden Betriebseinrichtungen (neben den Tankanlagen: Shop, Werkstatt, Waschhalle, SB-Waschboxen), der Öffnungszeit (24 Std./Tag), seiner Funktion (Versorgungsfunktion nicht nur für angrenzende und nahegelegene Wohngebiete, sondern mehr oder weniger für den gesamten Ort und den Durchgangsverkehr) und den aufgrund all dieser Umstände von ihm ausgehenden, für die angrenzende Wohnbebauung problematischen Lärmemissionen her (vgl. die Verfahren 2 B 54/96 und 2 A 177/96) in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässig wäre - sprechen für die bauplanerische Eigenständigkeit beider Bereiche.

  • VG Osnabrück, 18.06.1997 - 2 A 177/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Es hat sich statt dessen (u.a.) auf die entsprechende Einordnung der Umgebung durch die früher für den Kreis P. zuständige 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in den Verfahren 2 B 54/96 und 2 A 177/96 berufen, die jedoch bei dieser Einordnung der Frage der Zugehörigkeit der Tankstelle zur näheren Umgebung ebenfalls nicht angesprochen hat (bei der diesen Verfahren zugrundeliegenden Fallkonstellation jedenfalls in ihrer jetzigen Größe und Betriebsausstattung und -weise möglicherweise zu Recht) und zudem die Tischlerei des Antragstellers dabei außer acht gelassen hat (vgl. den Beschluß vom 28.08.1996 in der Sache 2 B 54/96, S. 9 u./10 o.).

    Auch die unterschiedliche Nutzungsstruktur und -art - auf der einen Seite ausschließlich Wohnhäuser, im wesentlichen wohl Einfamilienhäuser, auf relativ schmal geschnittenen Grundstücken, die gesamte andere Seite der Straße K. einnehmend der Tankstellenbetrieb, der von seiner Größe, den vorhanden Betriebseinrichtungen (neben den Tankanlagen: Shop, Werkstatt, Waschhalle, SB-Waschboxen), der Öffnungszeit (24 Std./Tag), seiner Funktion (Versorgungsfunktion nicht nur für angrenzende und nahegelegene Wohngebiete, sondern mehr oder weniger für den gesamten Ort und den Durchgangsverkehr) und den aufgrund all dieser Umstände von ihm ausgehenden, für die angrenzende Wohnbebauung problematischen Lärmemissionen her (vgl. die Verfahren 2 B 54/96 und 2 A 177/96) in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässig wäre - sprechen für die bauplanerische Eigenständigkeit beider Bereiche.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Das hat das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluß (S. 4 f.) zutreffend ausgeführt, insbesondere hat es bei dieser Beurteilung die Tischlerei des Antragstellers in Anwendung der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht dazu in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BRS 50 Nr. 75 nochmals zusammengefaßt hat, zu Recht als "Fremdkörper" ausgeklammert.

    Im Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - a.a.O. (S. 174) hat es einen Zimmereibetrieb und die ihm dienenden Anlagen mit dem Gebietscharakter eines Wohngebiets für "schlechthin unverträglich" bezeichnet.

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Durch den dem Antragsteller erteilten Vorbescheid vom 04. Juni 1997 zur Erweiterung der Tischlerei war ihnen gegenüber keine Bindungswirkung eingetreten, weil der Vorbescheid - ihnen gegenüber - bei der Erteilung der Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig war: Er ist ihnen bis dahin weder zugestellt noch sonstwie bekanntgegeben worden, so daß ihr schließlich mit Schriftsatz vom 10. August 1998 eingelegter Widerspruch nicht verfristet war (vgl. § 58 Abs. 2 VwGO; zur Bindungswirkung eines Vorbescheids den Nachbarn gegenüber, vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.1989 - 4 C 14.85 -, NVwZ 1989, 863).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Dieser wird bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch eine "Verfremdung" des Gebiets eingeleitet und damit das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird, das auf dem Gedanken beruht, daß sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muß, daß er über die durch die Festsetzung der Gebietsart normierte oder aus einer faktisch vorhandenen Gebietsart sich ergebende Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110 u. v. 23.08.1996 - 4 C 13.94 -, BauR 1997, 72 ff., 77).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1995 - 1 L 3462/94

    Baugenehmigung; Konkretisierung; Betriebsbeschreibung; Faktisches Dorfgebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Die Grenze der zulässigen und gebotenen Typisierung ist erst erreicht, wenn das in Frage stehende Vorhaben von dem typischen Erscheinungsbild der Betriebsart abweicht und nicht zu erwarten ist, daß der Charakter des Betriebes sich künftig in Richtung auf den typischen, in der Umgebung grundsätzlich wesensfremden Betrieb hin verändern wird (OVG Münster, Urt. v. 21.03.1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.1995 - 1 L 3462/94 -, BRS 57 Nr. 72).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Mit der Gebietsart eines allgemeinen Wohngebiets ist die Tischlerei des Antragstellers - und damit auch der geplante Anbau (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, BRS 52 Nr. 52) - unvereinbar.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    und spätestens endend mit der Bebauung vor der fußläufigen Verbindung zur Straße K., die Grundstücke östlich der Straße K., die Grundstücke nordwestlich der Straße K. (u.a. das der Beigeladenen) und möglicherweise noch die Grundstücke westliche des H. Weges (bis zur Straße K.); denn insoweit kann sich die Tischlerei des Antragstellers und damit das ihr dienende Bauvorhaben allenfalls auf die Umgebung in beachtlicher Weise auswirken und nur insoweit prägt oder beeinflußt die Umgebung den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 ff., 380).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 1089/91

    Baustofflager im faktisch allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Die Grenze der zulässigen und gebotenen Typisierung ist erst erreicht, wenn das in Frage stehende Vorhaben von dem typischen Erscheinungsbild der Betriebsart abweicht und nicht zu erwarten ist, daß der Charakter des Betriebes sich künftig in Richtung auf den typischen, in der Umgebung grundsätzlich wesensfremden Betrieb hin verändern wird (OVG Münster, Urt. v. 21.03.1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.1995 - 1 L 3462/94 -, BRS 57 Nr. 72).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Baugenehmigung des Nachbarn (hier:

    Das Verwaltungsgericht hat die Herleitung sowie die Reichweite des v.g. Anspruchs unter Auswertung der einschlägigen Judikatur, u.a. auch des Senats (OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 1 M 119/98 -, Urteil vom 29.04.2009 - 1 LB 5/08 - n.v., Beschluss vom 05.10.2009 - 1 MB 16/09 -, juris [Rn. 28]), zutreffend dargelegt.

    Dem Verwaltungsgericht ist - im zweiten Schritt - im Ergebnis auch darin zu folgen, dass die in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Auffassung, dass eine von der typisierenden Betrachtungsweise abweichende Beurteilung dann in Betracht kommt, wenn ein Betrieb nicht das branchentypische Erscheinungsbild aufzeigt und nach seiner (atypischen) Art und Betriebsweise von vorneherein keine für das Wohnen wesentlichen Störungen befürchten lässt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 - 4 C 76/68 -, BRS Nr. 15, 24; Urteil vom 24.09.1992 - 7 C 7/92 -, juris [Rn.12] ; VGH München, Urteil vom 08.05.2000 - 1 B 97/2860 -, juris [Rn. 18]; Beschluss vom 11.10.2007 - 1 CS 07/1658 -, juris [Rn. 19], Beschluss vom 02.11.2004 - 20 ZB 04.1559 -, juris [Rn. 6]; OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 1 M 119/98 -, juris [Rn. 5]) vorliegend zu keiner anderen Bewertung des dem Beigeladenen genehmigten Betriebes führt.

  • VG Schleswig, 14.03.2024 - 2 B 6/24

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    Dieser Anspruch wird durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch eine "Verfremdung" des Gebiets eingeleitet und damit das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird, das auf dem Gedanken beruht, dass sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muss, dass er über die durch die Festsetzung einer Gebietsart normierte oder aus einer wie hier faktisch vorhandenen Gebietsart eines allgemeinen oder gar reinen Wohngebietes sich ergebenden Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (OVG Schleswig, Beschl. v. 7. Juni 1999, - 1 M 119/98 - juris Rn. 1 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Schlossereien und andere metallverarbeitende Betriebe, in denen regelmäßig lärmintensive Arbeiten, wie Hämmern, Schleifen, Trennschleifen, Stanzen und Schmieden, vorgenommen werden, stören das Wohnen typischerweise wesentlich und sind deshalb in allen Baugebieten, die auch dem Wohnen dienen, unzulässig (OVG Lüneburg vom 27.6.1972 OVGE MüLü 29, 340; OVG RPf vom 20.12.1973 - 1 A 57/72 - Juris; für insoweit vergleichbare Tischlereiwerkstätten: BVerwG vom 7.5.1971 BRS 24 Nr. 15; OVG SH vom 7.6.1999 NordÖR 2000, 426).
  • VGH Bayern, 02.11.2004 - 20 ZB 04.1559

    Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erlassen worden sind und

    Dementsprechend sind Tischlereien in Wohngebieten im Allgemeinen unzulässig (BVerwG vom 7.5.1971 DVBl 1971, 759 - dort auch zu möglichen Ausnahmen -, OVG Schleswig-Holstein vom 7.6.1999 1 M 119/98 Juris-Nr. MWRE 010330000).
  • VG Stuttgart, 15.10.2009 - 11 K 710/09

    Typisierende Betrachtungsweise bei lärmintensiven Betrieben

    Entsprechendes gilt für Tischlereiwerkstätten (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1971 - IV C 76.68 - Buchholz § 406.11 § 2 BBauG Nr. 7; VGH München, Beschl. v. 02.11.2004 - 20 ZB 04.1559 - NVwZ-RR 2005, 602; OVG Münster, Beschl. v. 31.01.1997 - 10 B 3207/96 - BRS 59 Nr. 202; OVG Schleswig, Beschl. v. 07.06.1999 - 1 M 119/98 - NordÖR 2000, 426) sowie für Zimmereibetriebe (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 - BVerwGE 84, 322).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 1 LB 5/08
    Der Eigentümer eines - im Hinblick auf die Gebietsart nur in bestimmter Weise nutzbaren - Grundstücks braucht es nicht hinzunehmen, dass ein - der Art nach - gebietsunverträgliches Vorhaben oder eine gebietsfremde Nutzung im selben Baugebiet zugelassen und dadurch eine Verfremdung des Gebiets eingeleitet wird (BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, 4 C 28.91, BRS 55 Nr. 110 und Urt. v. 23.08.1996, 4 C 13.94, BauR 1997, 72/77; Beschl. des Senats v. 07.06.1999, 1 M 119/98).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Dieser Anspruch wird durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch eine "Verfremdung" des Gebiets eingeleitet und damit das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird, das auf dem Gedanken beruht, dass sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muss, dass er über die durch die Festsetzung einer Gebietsart normierte oder aus einer wie hier faktisch vorhandenen Gebietsart eines allgemeinen Wohngebietes oder eines Mischgebietes sich ergebenden Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urt. 16.9.1993, - 4 C 28.91 - Urt. v. 23.08.1996, - 4 C 13.94 - OVG Schleswig, Beschl. v. 07.06.1999, - 1 M 119/98 -).
  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Jenes beruht auf dem Gedanken, dass sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muss, dass er über die durch die Festsetzung einer Gebietsart normierte oder aus einer wie hier faktisch vorhandenen Gebietsart eines allgemeinen oder gar reinen Wohngebietes sich ergebenden Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 07.06.1999 - 1 M 119/98 -, Rn. 1, alle juris).
  • VG Schleswig, 24.11.2017 - 2 B 56/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn

    Dieser Anspruch wird durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch eine "Verfremdung" des Gebiets eingeleitet und damit das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird, das auf dem Gedanken beruht, dass sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muss, dass er über die durch die Festsetzung einer Gebietsart normierte oder aus einer wie hier faktisch vorhandenen Gebietsart eines allgemeinen oder gar reinen Wohngebietes sich ergebenden Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urt. 16.9.1993, - 4 C 28.91 - Urt. v. 23.08.1996, - 4 C 13.94 - OVG Schleswig, Beschl. v. 07.06.1999, - 1 M 119/98 -).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Dieser Anspruch wird durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch eine "Verfremdung" des Gebiets eingeleitet und damit das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird, das auf dem Gedanken beruht, dass sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muss, dass er über die durch die Festsetzung einer Gebietsart normierte oder aus einer wie hier faktisch vorhandenen Gebietsart eines allgemeinen Wohngebietes oder eines Mischgebietes sich ergebenden Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urt. 16.9.1993, - 4 C 28.91 - Urt. v. 23.08.1996, - 4 C 13.94 - OVG Schleswig, Beschl. v. 07.06.1999, - 1 M 119/98 -).
  • VG Schleswig, 14.12.2020 - 2 B 57/20

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 21.07.2020 - 2 B 24/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10

    Allgemeines Wohngebiet, Tischlerei

  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen

  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 2 B 26/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 2 B 41/21

    Baugenehmigung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 11.03.2020 - 2 B 8/20

    Prüfung einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 16.06.2021 - 2 B 26/21

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VG Schleswig, 28.10.2019 - 2 B 45/19

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 18/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 20.05.2021 - 8 B 9/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 05.10.2020 - 8 B 14/20

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • VG Schleswig, 14.06.2023 - 8 B 9/23

    Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 22/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • VG Schleswig, 25.07.2019 - 2 B 33/19

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen das

  • VG Schleswig, 26.06.2019 - 2 B 29/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Schleswig, 15.07.2016 - 2 B 62/16

    Nachbarwiderspruch gegen Asylbewerberheim im Gewerbe- /Industriegebiet

  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 15/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 08.07.2020 - 2 B 28/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 08.07.2019 - 2 B 27/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Cottbus, 30.11.2020 - 3 L 473/20
  • VG Braunschweig, 09.10.2002 - 2 A 317/01

    Allgemeines Wohngebiet; Drittschutz; Handwerksbetrieb; Nachbarwiderspruch;

  • VG Schleswig, 23.06.2016 - 8 B 15/16

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

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