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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2007 - 1 M 13/07   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2007 - 1 M 13/07 (https://dejure.org/2007,20772)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 M 13/07 (https://dejure.org/2007,20772)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 (https://dejure.org/2007,20772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Entziehungsverfügung wegen fehlender Eignung infolge Alkoholkonsums

  • verkehrslexikon.de

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung

  • archive.org
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2006 - 1 M 140/06

    Zeitpunkt des Erlasses einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis als

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2007 - 1 M 13/07
    Darüber hinaus hat der Senat bereits entschieden, aus der Systematik des Punktesystems folge, dass in derartigen Fällen ausnahmsweise maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage derjenige des Erlasses der Entziehungsverfügung ist, nicht der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. Beschl. v. 23.11.2006 - 1 M 140/06 -).
  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (vgl. B.v. 30.10.2012 - 1 B 9.12 - juris Rn. 20 und v. 18.1.2011 - 1 S 233.10 - juris Rn. 5), des OVG Bautzen (B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - juris Rn. 5) und des OVG Mecklenburg-Vorpommern (B.v. 13.2.2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7 mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Punkte

    Diese Norm wird in der Systematik des Fahreignungs-Bewertungssystems von weiteren Regelungen flankiert (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt auch OVG Greifswald, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 23. November 2006 - 1 M 140/06 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 18.05.2020 - 6 B 346/19

    Fahrerlaubnisentziehung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Wenn zum Zeitpunkt der Anordnung zwingend ein Eignungsnachweis in Gestalt eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b FeV erforderlich war, um Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, entfällt dieses sachliche Bedürfnis nicht durch den Umstand der nachträglichen Tilgung (OVG M-V, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 1 S 233.10

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungsmangel; Alkohol; wiederholte Zuwiderhandlungen

    Ein - wie hier - nach Erlass der Anordnung des Gutachtens eintretendes Verwertungsverbot für einen Verkehrsverstoß lässt die Rechtmäßigkeit der darauf gestützten Gutachtenanordnung mithin nicht rückwirkend entfallen (vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - juris Rn. 5 f.; OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

    Wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Nachweis der Kraftfahreignung des Klägers erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis durch später eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nach dem maßgebenden materiellen Recht nicht wieder entfallen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - und 21. März 2012 - OVG 1 S 18.12 -, jeweils juris; a.A. wohl die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 -, juris Rn. 29 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Mai 2005 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39, 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117

    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • VG Cottbus, 28.06.2011 - 1 L 164/11

    Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Antragsteller hatte in dem für die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung maßgeblichen Zeitpunkt ihres Erlasses (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris, unter Rn. 7 und ausführlich VG Ansbach, Beschl. v. 11. April 2003 - AN 10 S 03.00474 -, juris, unter Rn. 36 ff.) zum dritten Mal unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt, denn die jeweils mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot geahndeten Vorfälle vom 25. August 2004, 12. September 2005 und 09. Juni 2009 waren nach § 29 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 S. 1 und Abs. 6 S. 1- 4 StVG noch verwertbar.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

    Wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Nachweis der Kraftfahreignung des Klägers erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis durch später eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nach dem maßgebenden materiellen Recht nicht wieder entfallen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - und 21. März 2012 - OVG 1 S 18.12 -, jeweils juris; a.A. wohl die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 -, juris Rn. 29 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Mai 2005 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39, 43).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 L 488/12

    Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 -, juris, unter Hinweis auf OVG Bautzen, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris, und OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris.
  • VG Schwerin, 22.03.2012 - 3 B 901/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Wiedereinsetzung eines Einspruchs in den vorigen

    Die gegenteilige Auffassung, wonach für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV auf den Zeitpunkt der Gutachtenanforderung abzustellen ist, vertreten das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 18.01.2011 - OVG 1 S 233.10 -, NJW 2011, 1832), das OVG Bautzen (Beschluss vom 24.07.2008 - 3 B 18/08 -, juris) und das OVG Greifswald (Beschluss vom 13.02.2007 - 1 M 13/07 -, SVR 2007, 354).
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