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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09   

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https://dejure.org/2009,14283
OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09 (https://dejure.org/2009,14283)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.01.2009 - 1 M 2/09 (https://dejure.org/2009,14283)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 (https://dejure.org/2009,14283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; LSA-BG § 8 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen): Anlassbeurteilung; Beamte; Beförderung; Beurteilung, dienstliche; Beurteilung, aktuelle; Beurteilung, dienstliche, aktuelle; Konkurrenz; Regelbeurteilung; Vergleichbarkeit; Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten auf auf ermessensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung bei der Vergabe eines Beförderungsamtes; Verhältnis von Anlassbeurteilungen und Regelbeurteilungen im Falle einer Beförderungskonkurrenz zwischen Beamten; Aktualität von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Sie ist zugleich auch durch ihren Inhalt, namentlich durch Art und Umfang ihrer eignungs- und leistungsrelevanten Aussagen, gekennzeichnet (OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 - [m. w. N.]).

    Der Bewerber hat dementsprechend (nur) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, welcher dann verletzt ist, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen beruht (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 - [m. w. N.]).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (etwa: Urteil vom 21. August 2003, a. a. O., m. w. N.) entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Der Beamte hat gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris [m. z. N.]).

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen (siehe: OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - Az.: 2 B 11694/93 -, NVwZ-RR 1994, 225; OVG Saarland, Beschluss vom 1. Juli 1994 - Az.: 1 W 38/94 -, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 01.07.1994 - 1 W 38/94

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilung; Leistungsvergleich;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen (siehe: OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - Az.: 2 B 11694/93 -, NVwZ-RR 1994, 225; OVG Saarland, Beschluss vom 1. Juli 1994 - Az.: 1 W 38/94 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Sind nämlich zwei Bewerber auf Dienstposten mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad gleich gut beurteilt worden, so hat derjenige eine höherwertige Leistung erbracht, der die Aufgaben des schwierigeren Dienstpostens erfüllt hat (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1981 - Az.: 2 C 13.80 -, DÖD 1981, 279; OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
    Zugrunde zu legen sind vorliegend die BeurtRL MK 2007, denn maßgebend ist allein, welches Beurteilungssystem zum Beurteilungsstichtag gegolten hat (vgl.: BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, Buchholz 237.8 § 18 RhPLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2006 - 1 L 1/06

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

    Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - ZBR 2002, 211; OVG LSA Beschluss vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 -, juris [m. w. N.] ).

    In einem solchen Fall ist der Dienstherr gehalten, die resultierenden Erkenntnisdefizite bei den übrigen Bewerbern auszugleichen und die Vergleichbarkeit sämtlicher dienstlichen Beurteilungen herzustellen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2009, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2009, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Regelbeurteilung erfassen nämlich die für alle Beamten gleichmäßig zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung ( BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - juris; OVG LSA Beschluss vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Senatsrechtsprechung zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen beim Leistungsvergleich konkurrierender Bewerber ( hier: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2009 - Az.: 1 M 2/09 -, veröffentlicht bei juris ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Beide sind Anlassbeurteilungen, sodass von vornherein nicht die strengen Anforderungen wie in einem Regelbeurteilungssystem zu stellen sind (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 -, Rn. 11, juris).
  • VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

    Die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.7.2001 - 2 C 41/00, NVwZ-RR 2002, 201) entwickelten strengen Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Regelbeurteilungen hinsichtlich der Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume finden bei einem Zusammentreffen von Regelbeurteilung und Anlassbeurteilung nicht im selben Maße Anwendung (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 20.1.2009 - 1 B 1267/08 und vom 8.6.2006 - 1 B 195/06; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.1.2009 - 1 M 2/09; VGH BW, Beschluss vom 15.3.2007 - 4 S 339/07).

    Denn von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16.1.2009 - 1 M 2/09; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.8.1993 - 2 B 11694/93, NVwZ-RR 1994, 225; OVG Saarland, Beschluss vom 1.7.1994 - 1 W 38/94).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - 1 B 371/19

    Konkurrentenstreitigkeit; Beförderungsauswahl; Rechtsschutzinteresse;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2006- 1 B 195/06 -, juris, Rn. 9 bis 13, vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 -, juris, Rn. 12 bis 21, und vom 6. Februar 2009 - 1 B 1821/08 -, juris, Rn. 19; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 -, juris, Rn. 11. Ähnlich BVerwG, Beschluss vom 12. April 2013 - 1 WDS-VR 1.13 -, juris, Rn. 33, 37 und 39 f., wonach auch ein Vergleich von Sonder- und Regelbeurteilungen "im Wesentlichen" gleiche Beurteilungszeiträume und -stichtage verlangt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

    Dies ist schon bei einem Zeitraum von mehr als sieben Monaten bei gleichzeitiger erheblicher Differenz der zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume - wie hier - der Fall ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2009 - Az.: 1 M 2/09 -, veröffentlicht bei [...] ).
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