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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06 (https://dejure.org/2006,17765)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2006 - 1 M 54/06 (https://dejure.org/2006,17765)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 (https://dejure.org/2006,17765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen; Bedeutung eines in einer Stellenausschreibung bestimmten Anforderungsprofils; Folgen der materiellen Rechtskraft eines nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ergangenen Beschlusses; Bindung der Beteiligten und ihrer ...

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2005 - 1 M 301/05

    Konkurrentenklage, Konkurrentenstreit, Konkurrent, Beurteilung, dienstliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Vorliegend ist schon nicht der Streitgegenstand derselbe wie in dem vorgenannten Eilverfahren (siehe hierzu auch den nachfolgenden Beschluss des Senates vom 15. Juli 2005 - Az.: 1 M 301/05 -), denn über den Bewerbungsverfahrensanspruch des jetzigen Antragstellers wurde seinerzeit gerade nicht entschieden.

    Dementsprechend hat der beschließende Senat bereits in dem Verfahren 1 M 301/05 (Beschluss vom 15. Juli 2005, Seite 6 der Beschlussabschrift) ausgeführt, dass vorliegend die Anforderungen der Beurteilungsrichtlinie vom 28. August 1998 (Amtsblatt M-V 1998, 1181) maßgeblich sind und diese der Wahrung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe im gesamten Geschäftsbereich dient.

    Dem Antragsgegner obliegt insoweit vielmehr, die gleichmäßige Handhabung der Beurteilungsrichtlinie durch die jeweiligen Beurteiler zu gewährleisten und im Zweifel - etwa durch Einholung erneuter Beurteilungen - einzufordern (siehe auch hierzu: Beschluss des Senates vom 15. Juli 2005 - Az.: 1 M 301/05 -).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Die materielle Rechtskraft eines nach § 123 VwGO ergangenen Beschlusses, auf den § 121 VwGO nach wohl überwiegender Auffassung analog anzuwenden ist (vgl. insoweit: OVG Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2002 - Az.: 4 B 115/02 -, FEVS 54, 106 [m. w. N.]; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 121 Rn. 2 [m. z. N.]), bewirkt nämlich nur, dass die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger an eine formell rechtskräftige Entscheidung gebunden sind und die Gerichte in einem späteren Prozess der Beteiligten hinsichtlich desselben Streitgegenstandes nicht mehr abweichend zur Sache entscheiden dürfen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - Az.: 1 C 12.92 -, BVerwGE 91, 256 [m. z. N.]; Kopp/Schenke, a. a. O. § 121 Rn. 3 [m. w. N.]).

    Überdies wirkt die materielle Rechtskraft allein zwischen den an dem Verfahren Beteiligten oder ihren Rechtsnachfolgern (vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992, a. a. O. [m. w. N.]; Kopp/Schenke, a. a. O., Rn. 9 f., 13, 23, 25 [m. w. N.]).

    Ungeachtet dessen setzt die (Fort-)Wirkung der materiellen Rechtskraft voraus, dass die Sach- und Rechtslage unverändert ist (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992, a. a. O. [m. w. N.]; Kopp/Schenke, a. a. O., Rn. 9, 21 f., 28 [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2006 - 1 M 28/06

    Ruhensregelung von Versorgungsbezügen eines Soldaten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Das bloße Wiederholen erstinstanzlicher Ausführungen wird der gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO an die Beschwerde gestellten Anforderung, sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen, nicht gerecht und vermag daher zugleich den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 4 und 6 VwGO nicht zu genügen (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]).

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2002 - Az.: 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797; Beschluss vom 12. April 2002 - Az.: 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - Az.: 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. April 2003 - Az.: 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; siehe auch: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41 [m. w. N.]).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Die Ausgestaltung von Auswahlverfahren für mehrere zugleich zu besetzende gleiche Stellen (Ämter) in Gestalt von so genannten Beförderungsrunden ist im Übrigen rechtlich nicht zu erinnern und wurde dementsprechend als solche auch bislang nicht durch das Bundesverwaltungsgericht beanstandet (vgl. etwa: Urteil vom 18. April 2002 - Az.: 2 C 19.01 -, Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Die Ausgestaltung von Auswahlverfahren für mehrere zugleich zu besetzende gleiche Stellen (Ämter) in Gestalt von so genannten Beförderungsrunden ist im Übrigen rechtlich nicht zu erinnern und wurde dementsprechend als solche auch bislang nicht durch das Bundesverwaltungsgericht beanstandet (vgl. etwa: Urteil vom 18. April 2002 - Az.: 2 C 19.01 -, Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2002 - Az.: 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797; Beschluss vom 12. April 2002 - Az.: 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - Az.: 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. April 2003 - Az.: 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; siehe auch: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41 [m. w. N.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2002 - Az.: 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797; Beschluss vom 12. April 2002 - Az.: 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - Az.: 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. April 2003 - Az.: 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; siehe auch: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41 [m. w. N.]).
  • OVG Brandenburg, 05.09.2002 - 4 B 115/02

    Ablehnung eines Antrages auf vorläufige Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Die materielle Rechtskraft eines nach § 123 VwGO ergangenen Beschlusses, auf den § 121 VwGO nach wohl überwiegender Auffassung analog anzuwenden ist (vgl. insoweit: OVG Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2002 - Az.: 4 B 115/02 -, FEVS 54, 106 [m. w. N.]; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 121 Rn. 2 [m. z. N.]), bewirkt nämlich nur, dass die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger an eine formell rechtskräftige Entscheidung gebunden sind und die Gerichte in einem späteren Prozess der Beteiligten hinsichtlich desselben Streitgegenstandes nicht mehr abweichend zur Sache entscheiden dürfen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - Az.: 1 C 12.92 -, BVerwGE 91, 256 [m. z. N.]; Kopp/Schenke, a. a. O. § 121 Rn. 3 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Nach der vom Antragsteller selbst zitierten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kann der Dienstherr innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht gezogenen Grenzen Verfahren und Inhalt dienstlicher Beurteilungen weitgehend durch Richtlinien festlegen, wobei indes das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamten angewendet werden muss, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und über ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. etwa: Urteil vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen, 15.04.2003 - 1 BS 332/02

    Beschwerdebegründung, Frist, Rechtsmittel, zweiteiliges Rechtsmittelbelehrung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2002 - Az.: 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797; Beschluss vom 12. April 2002 - Az.: 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - Az.: 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. April 2003 - Az.: 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; siehe auch: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41 [m. w. N.]).
  • VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922

    Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Darlegung der Beschwerdegründe, erfristete

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 - ).

    Danach entfaltet ein Anforderungsprofil Bindungswirkung für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl ( so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 17. November 2009 - Az.: 1 M 77/09 - Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2017 - 3 M 51/17

    77 Pferde dürfen verkauft werden

    Eine schlichte Bezugnahme auf einen früheren Vortrag oder erstinstanzlich vorgelegte eidesstattliche Versicherungen ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 10. Januar 2011 - 1 M 2/11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2009 - 1 L 41/09

    Zum (Fortsetztungs-)Feststellungsinteresse im Falle einer vormaligen Klage eines

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a.a.O. [m.w.N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 - ).

    Danach entfaltet ein Anforderungsprofil Bindungswirkung für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, zitiert nach [...] [m.w.N.]; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei [...] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 M 222/07

    Zur Passivlegitimation und zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches bei

    Überdies wird das Vorbringen nicht den gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO an die Beschwerde gestellten Anforderungen, sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen, gerecht und vermag daher zugleich den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 4 und 6 VwGO nicht zu genügen (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris ).
  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und

    Denn dem Grundstückseigentümer wird bereits mit der Zurverfügungstellung der betriebsfertigen öffentlichen Einrichtung der den Beitrag rechtfertigende Vorteil geboten (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 M 54/06; VG Greifswald, Beschl. v. 28.09.2006 - 3 B 1513/06; VGH Mannheim, Urt. v. 26.03.1984 - 2 S 3/84, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.07.1979 - 3 A 143/77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; Leistungsgrundsatz und Frauenförderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09

    Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - 1 M 116/13

    Widerruf einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09

    Beförderungskonkurrenz, Bindung an Anforderungsprofil (hier: Abteilungsleiter in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 1 M 31/18

    Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09

    Zur Zulässigkeit der ausnahmslos erfolgten Verteilung von Beförderungsstellen auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2021 - 1 M 23/21

    Ungültigkeitserklärung und Einziehung des Jagdscheins

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13

    Amtsangemessene Verwendung unter Aufhebung einer Umsetzungsverfügung und unter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2011 - 1 M 118/11

    (Leistungsvergleich und Hilfskriterien (Frauenförderung) bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz bei teilweiser Vorwegnahme der Hauptsache,

  • VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10

    Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

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