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   OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 1 M 6354/95   

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https://dejure.org/1996,3307
OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 1 M 6354/95 (https://dejure.org/1996,3307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.1996 - 1 M 6354/95 (https://dejure.org/1996,3307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 1996 - 1 M 6354/95 (https://dejure.org/1996,3307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Nachbarschutz; Drittschutz; Festsetzungen eines Bebauungsplans; Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschutz; Drittschutz; Festsetzungen eines Bebauungsplans; Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO §§ 8, 11

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1012
  • DÖV 1996, 749
  • ZfBR 1997, 166
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 1 M 6354/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = DVBl. 1994, S. 284) hat die Festsetzung von Baugebieten kraft Bundesrecht grundsätzlich nachbarschützende Funktion.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16.9.1993, a.a.O.) hat die Festsetzung von Bebauungsplänen über die Art der baulichen Nutzung als Hauptanwendungsfall nachbarschützender Vorschriften angesehen, weil sie die Planbetroffenen im Hinblick auf die Nutzung ihrer Grundstücke zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbinden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Juli 2003 - 10 A 2616/03 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 15. Oktober 1996 - 10 B 2249/96 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 25 ZB 99.3662 -, juris Rn. 4; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. April 2003 - 10 K 4472/99 -, juris Rn. 41 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 19. Oktober 1999 - W 4 K 98.624 -, juris Rn. 34; anderer Ansicht: Nds. OVG, Urteil vom 29. März 1996 - 1 M 6354/95 -, BRS 58 Nr. 163 = juris Rn. 10 (für großflächigen Einzelhandel).
  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

    Dies hat das Oberverwaltungsgericht bereits für den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO entschieden (Urt.v.13.10.1995 - 1 BA 10/94 - , ZfBR 1997, 166 ; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl.v.14.03.1997 - 1 M 6589/96 ), und dies gilt auch für den Fall, dass sich das Gebot der Rücksichtnahme - wie hier - aus § 34 Abs. 1 BauGB ergibt (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 1999, 365 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 1419/09

    Nachbarschützende Wirkung des § 11 Abs. 3 S. 1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO );

    Demgegenüber stellt sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. März 1996 - 1 M 6354/95 -, NVwZ 1997, 1012 = BRS 58 Nr. 163 = juris, auf den Standpunkt (siehe juris Rn. 10 f.), dass ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb nach § 11 Abs. 3 BauNVO nicht zu Einschränkungen der gewerblichen Nutzbarkeit der benachbarten Grundstücke im Plangebiet führe und die Festsetzung als Gewerbegebiet dem Eigentümer eines Grundstücks daher keinen Nachbarschutz gegen die Baugenehmigung für einen großflächen Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO auf dem Nachbargrundstück verleihe.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 1 ME 302/03

    Errichtung eines Einzelhandelmarktes; Verstoß gegen textliche Festsetzungen eines

    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. März 1996 (- 1 M 6354/95 -, NVwZ 1997, 1012 = UPR 1996, 451 = BRS 58 Nr. 163) angenommen, trotz Verstoßes gegen die festgesetzte Nutzungsart "Gewerbegebiet" stehe dem Planunterworfenen kein Abwehranspruch gegen einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb zu, der "an sich" nur in einem Kern- oder Sondergebiet zugelassen werden dürfte.
  • VG Köln, 24.06.2021 - 8 K 6515/19
    OVG, Beschluss vom 29. März 1996 - 1 M 6354/95 -, juris, Rn. 9 f.
  • VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die

    Selbst wenn man davon ausgeht, das baugebietswidrige Vorhaben müsse zudem zu einer spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führen (vgl. OVG Niedersachsen, DÖV 1996, 749, 750; vgl. auch Steffen, BayVBl. 1999, 161, 164), ist auch dieses Erfordernis vorliegend erfüllt.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2001 - 1 MA 755/01

    Gebietsart; gebietsübergreifender Nachbarschutz; Verweisung auf andere

    Die von den Antragstellern zitierte Entscheidung des Senats vom 29. März 1996 (- 1 M 6354/95 -, BRS 58, Nr. 163) ist in diesem Gesichtspunkt überholt.
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