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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14 (https://dejure.org/2014,25742)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.09.2014 - 1 M 76/14 (https://dejure.org/2014,25742)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 (https://dejure.org/2014,25742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches; Verwirkung des Rechtes auf Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an das Anforderungsprofil einer Richterstelle; Auslegung einer Erprobungs-AV; Bedeutung, Zweck und Grenzen der Beteiligung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung des Dienstherren in Ausübung seines Verwendungsermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums; Ergehen einer Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines sachwidrigen Anforderungsprofils

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung des Dienstherren in Ausübung seines Verwendungsermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums; Ergehen einer Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines sachwidrigen Anforderungsprofils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Beteiligung des Präsidialrates und einer Einigungsstelle sowie zum Anforderungsprofil bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten eines oberen Landesgerichtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Noch kein neuer Präsident für das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung des Dienstherren in Ausübung seines Verwendungsermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums; Ergehen einer Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines sachwidrigen Anforderungsprofils

  • Jurion (Kurzinformation)

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt verzögert sich weiterhin

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt verzögert sich weiterhin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Denn er kann seine Einwendungen grundsätzlich auch noch in einem entsprechenden Auswahlverfahren und einem sich etwaig anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren anbringen, d. h. die Beurteilung auf diese Weise einer inzidenten Rechtmäßigkeitsüberprüfung unterziehen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, juris [m. w. N.] ).

    Dies gilt umso mehr, als dienstliche Beurteilungen potentiell von entscheidender Bedeutung für Leistungsauswahlentscheidungen oder solcher laufbahnrechtlicher Natur sind ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus darf die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte bzw. Richter eine frühere Beurteilung hingenommen hat, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Regelbeurteilungszeitraumes keine rechtlichen Schritte unternommen hat ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2014 - 1 M 51/14

    Anforderung an die Begründung eines Anforderungsprofils bei einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Hat der Dienstherr im Rahmen der Stellenausschreibung - wie hier - zwingende Vorgaben gemacht, die weder durch Art. 33 Abs. 2 GG noch vorab schriftlich fixiert als dienstpostenbezogene Ausnahme im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gerechtfertigt sind, ist das Auswahlverfahren fehlerhaft mit der Folge, dass das Auswahlverfahren abgebrochen und die Stellenvergabe mit einer zulässigen Ausschreibung neu in Gang gesetzt werden muss, weil dieser Mangel nachträglich nicht geheilt werden kann ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 M 51/14 -, juris ).

    Denn auch hierdurch wird im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet, dass vor Beginn der Auswahlentscheidung die Gründe für diese Entscheidung transparent sind und dass die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135; Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2014, a. a. O. ).

    Insoweit vermag die Wahrnehmung der Aufgaben des streitgegenständlichen Amtes (und Dienstpostens) zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzen, die ein Bewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 und Beschluss vom 20. Juni 2013, jeweils a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2014, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Danach entfaltet ein Anforderungsprofil Bindungswirkung für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl ( so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - 2 B 6.05 -, juris [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Da aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn folgt, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, betrifft dies u. a. auch die Darlegung des der Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Anforderungsprofils jedenfalls dann, wenn ein solches nicht bereits Gegenstand der Stellenausschreibung gewesen ist ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Soweit neben den Richterräten als eigentliche Interessenvertretungen der Richterschaft die Präsidialräte als besonderes Vertretungsorgan eines Gerichtes oder eines Gerichtszweiges eingeführt sind, sind diesen allein mit dem Recht zur Stellungnahme in wichtigen Personalangelegenheiten Befugnisse und auch nur zum Zweck zur Kontrolle der im gewaltengeteilten Rechtsstaat unvermeidbaren personellen Einflussnahme der Exekutive auf die rechtsprechende Gewalt eingeräumt ( vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, BVerfGE 41, 1 ).

    Mit der Wahl des Präsidialrates soll allein die Autorität der Richter, die dort für die Belange der Richterschaft und der Justiz eine Mitverantwortung übernehmen, auf einen Vertrauenserweis der Richterschaft ihres Gerichtszweiges - also einer besonderen Gruppe - gegründet und mittelbar die Unabhängigkeit der Rechtspflege gestärkt werden; eine parlamentarisch-demokratische Legitimation geht damit ebenso wenig einher ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975, a. a. O. ) wie durch die Einrichtung und Zusammensetzung der letztlich darauf aufbauenden Einigungsstelle nach § 41 LRiG LSA.

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Uneingeschränkte personelle Legitimation besitzt ein Amtsträger nämlich nur dann, wenn er verfassungsgemäß sein Amt im Wege einer Wahl durch das Volk oder das Parlament oder dadurch erhalten hat, dass er durch einen seinerseits personell legitimierten, unter Verantwortung gegenüber dem Parlament handelnden Amtsträger oder mit dessen Zustimmung bestellt worden ist ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37 [m. w. N.] ).

    Als Ausübung von Staatsgewalt, die demokratischer Legitimation bedarf, stellt sich jedenfalls alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter dar, ohne dass es darauf ankommt, ob es unmittelbar nach außen wirkt oder nur behördenintern die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben schafft ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Hat der Dienstherr im Rahmen der Stellenausschreibung - wie hier - zwingende Vorgaben gemacht, die weder durch Art. 33 Abs. 2 GG noch vorab schriftlich fixiert als dienstpostenbezogene Ausnahme im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gerechtfertigt sind, ist das Auswahlverfahren fehlerhaft mit der Folge, dass das Auswahlverfahren abgebrochen und die Stellenvergabe mit einer zulässigen Ausschreibung neu in Gang gesetzt werden muss, weil dieser Mangel nachträglich nicht geheilt werden kann ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 M 51/14 -, juris ).

    Denn auch hierdurch wird im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet, dass vor Beginn der Auswahlentscheidung die Gründe für diese Entscheidung transparent sind und dass die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135; Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2014, a. a. O. ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Denn auch hierdurch wird im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet, dass vor Beginn der Auswahlentscheidung die Gründe für diese Entscheidung transparent sind und dass die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135; Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2014, a. a. O. ).
  • OVG Bremen, 30.01.2014 - 2 B 258/13

    Konkurrentenstreit um Stelle einer hauptamtlichen Stadträtin/eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14
    Insofern ist es durchaus nicht fernliegend "mehrjährig" als "mehrere" oder "einige" Jahre auszulegen und damit von einem Zeitumfang von wenigstens drei Jahren auszugehen ( vgl. etwa: www.universal_lexikon.deacademic. com/28468/mehrjährig ; www.cosmiq.de/qa/show/1463266/begriffsbestimmung-von-langjaehriger-mehrjaehriger-Berufserfahrung/ ; www.enzyklo.de/lokal/42303 ; siehe zudem: OVG Sachsen, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 2 B 258/13 -, juris ).
  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 3 S 14.00945

    Verwirkung des Antragsrechts auf Erlass einen Baustopps; kein Verstoß gegen

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Danach entfaltet ein Anforderungsprofil Bindungswirkung für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl ( so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - 2 B 6.05 -, juris [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 - und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Insofern kann hier offen bleiben, ob bereits die Anforderung "mehrjährig" gegen ein eindeutiges und unschwer festzustellendes, objektiv überprüfbares Kriterium ohne Wertungsspielräume des Dienstherrn darstellt ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 1 B 884/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen

    vgl. zur Verwirkung des Bewerbungsverfahrensanspruchs etwa OVG NRW, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 6 B 1156/12 -, juris, Rn. 5 (verneint bei Eilantrag ca. 4 Monate nach Konkurrentenmitteilung); Nds. OVG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 5 ME 211/14 -, DÖD 2015, 189 = juris,Rn. 10 ff. (bejaht bei Eilantrag mehr als 4 Monate nach Bundesrichterwahl); OVG S.-A., Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris, Rn. 10 ff. (verneint bei Eilantrag 7 bis 8 Wochen nach Konkurrentenmitteilung); Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, NVwZ 1994, 398 = juris, Rn. 4 ff., 9 (bejaht bei Eilantrag mehr als 6 Monate nach Konkurrentenmitteilung; Rahmen für Zeitmoment der prozessualen Verwirkung im Eilverfahren liegt zwischen 1 Monat und 6 Monaten); VG Halle (Saale), Beschluss vom 8. Juli 2014 - 5 B 29/14 -, juris, Rn. 5 f. (Ablauf der 14-Tages-Frist allein begründet kein schützenswertes Vertrauen des Dienstherrn); VG Ansbach, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - AN 1 E 10.02481 -, juris, Rn. 34 (verneint bei Eilantrag 7 Wochen nach Konkurrentenmitteilung), und vom 25. April 2007- AN 1 E 07.00836 -, juris, Rn. 47 (verneint bei Eilantrag 7, 5 Monate nach Konkurrentenmitteilung).

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007- 2 BvR 206/07 -, BVerfGK 11, 398 (402) = juris,Rn. 17 f.; BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014- 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = DVBl. 2015, 647 = juris, Rn. 24 ("dem Dienstherr[n] vor Aushändigung einer Ernennungsurkunde auferlegte Wartefrist"); OVG NRW, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 6 B 1156/12 -, juris, Rn. 10; OVG S.-A., Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris, Rn. 11 f.; VG Halle (Saale), Beschluss vom 8. Juli 2014 - 5 B 29/14 -, juris, Rn. 4 ff.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Nichts anderes gilt für die Gewichtung von Einzelmerkmalen, sofern nicht von Gesetzes wegen oder - ausnahmsweise - aufgrund eines spezifischen Anforderungsprofils eines zugleich mit dem Statusamt zu vergebenden bestimmten Dienstpostens etwas anderes geboten oder gerechtfertigt ist ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 M 51/14 -, juris [m. w. N.] ), die mithin grundsätzlich erst im Anschluss ("in zweiter Linie") an einen Vergleich der Gesamt(teil)urteile bei wesentlich gleichem Gesamtergebnis in Betracht kommt ( BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012, a. a. O. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von statusdivergierenden Beamten

    Nichts anderes gilt für die Gewichtung von Einzelmerkmalen, sofern nicht von Gesetzes wegen oder - ausnahmsweise - aufgrund eines spezifischen Anforderungsprofils eines zugleich mit dem Statusamt zu vergebenden bestimmten Dienstpostens etwas anderes geboten oder gerechtfertigt ist ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 M 51/14 -, juris [m. w. N.] ), die mithin grundsätzlich erst im Anschluss ("in zweiter Linie") an einen Vergleich der Gesamt(teil)urteile bei wesentlich gleichem Gesamtergebnis in Betracht kommt ( BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012, a. a. O. ).
  • VG München, 04.08.2015 - M 21 E 15.2666

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher

    Darüber hinaus dürfte - auch wenn die Antragsgegnerseite diesen Aspekt nicht zur Begründung des Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens vorgebracht hat - nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage die Antragsgegnerin kraft Ermessensreduzierung aus Rechtsgründen sogar verpflichtet gewesen sein, das Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, weil das Auswahlverfahren aufgrund rechtswidriger zwingender Vorgaben hinsichtlich des sog. Anforderungsprofils nach Aktenlage fehlerhaft war (vgl. auch BVerwG v. 03.12.2014 a.a.O., Rn. 19 bei juris - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens, wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann), vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt v. 15.09.2014, Az. 1 M 76/14, Rn. 18 bei juris, m.w.N.:.

    Erst wenn mehrere Bewerber allen konstitutiven Anforderungskriterien gerecht werden, erlangen - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - allgemeine Abstufungen am Maßstab der Leistungstrias gem. Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 9, 22 BBG Bedeutung (vgl. BVerwG v. 11.08.2005, Az. 2 B 6.05, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt v. 15.09.2014, Az. 1 M 76/14, Rn. 20 bei juris; zum grundsätzlichen Vorrang dienstlicher Beurteilungen bei den Konkurrentenauswahl vgl. § 33 Abs. 1 BLV sowie: BVerfG v. 10.08.2010, Az. 2 BvR 764/11; BVerwG v. 27.02.2003, Az. 2 C 16.02 = NVwZ 2003, 1397; BVerwG v. 18.10.2007, Az. 1 WB 6/07; BVerwG v. 20.06.2013 a.a.O., Rn. 18 ff.; BVerwG v. 20.06.2013, Az. 2 B 99.11, Rn. 12 bei juris; BayVGH v. 17.05.2013, Az. 3 CE 12.2469, Rn. 30 bei juris; BayVGH v. 17.05.2013, Az. 3 CE 12.2470, Rn. 30 ff. OVG Münster v. 05.10.2012, Az. 1 B 681/12, Rn. 10 bei juris; Thür.

    Ausnahmen hiervon - etwa in Form der Regelung konstitutiver Anforderungen - sind hiernach nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG v. 20.06.2013, Az. 2 VR 1.13, Rn. 24 ff. bei juris = BVerwGE 147, 20 ff.; dem folgend: OVG Koblenz v. 14.10.2014, Az. 2 B 10648/14, Rn. 22 ff. bei juris; OVG Münster v. 16.07.2014, Az. 1 B 253/14, Rn. 19 bei juris; OVG Sachsen-Anhalt v. 15.09.2014, Az. 1 M 76/14, Rn. 20 ff. bei juris; OVG Sachsen-Anhalt v. 16.06.2014, Az. 1 M 51/14, Rn. 10 ff. bei juris; Thür.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auch danach sei der Möglichkeit, Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung noch in einem verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren anbringen zu können, eine Grenze durch den Grundsatz von Treu und Glauben gezogen, der auch im Beamtenrecht anwendbar ist - insbesondere in Form der Verwirkung - (OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 15.09.2014 - 1 M 76/14 -, Juris Rn. 45, 46).

    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus - wie vorliegend - dürfe die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte eine frühere Beurteilung hingenommen habe, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Beurteilungszeitraums keine rechtlichen Schritte unternommen habe (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 03.07.2012 - 1 M 67/12 -, Juris Rn. 9; Beschl. v. 23.01.2014 - 1 L 138/13 -, Juris Rn. 12; Beschl. v. 15.09.2014 - 1 M 76/14 -, Juris Rn. 47).

  • OVG Saarland, 10.05.2017 - 1 A 178/16

    Schadensersatzanspruch eines im Ruhestand befindlichen, zuvor zum Zwecke der

    OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2.8.2016 - 2 MB 16/16 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 4.6.2014 - 2 B 108.13 -, a.a.O.; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.9.2014 - 1 M 76/14 -, juris.

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.9.2014 - 1 M 76/14 -, juris, Rdnr. 46.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Dies gilt umso mehr, als dienstliche Beurteilungen potentiell von entscheidender Bedeutung für Leistungsauswahlentscheidungen oder solche laufbahnrechtlicher Natur sind (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, juris Rn. 11, und vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris Rn. 46).

    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus dürfe die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte eine frühere Beurteilung hingenommen habe, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Regelbeurteilungszeitraums keine rechtlichen Schritte unternommen habe (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Januar 2014, a. a. O. Rn. 12, vom 15. September 2014, a. a. O. Rn. 47, und vom 25. Januar 2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 16; s. ferner OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 32: Verwirkung sei "jedenfalls nach Ablauf der neuen Regelbeurteilungsfrist [...], erst recht nach Ablauf eines Jahres seit [...] Eröffnung" der Regelbeurteilung eingetreten).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Im Übrigen liefe die Rechtsansicht des Antragstellers im Falle ihrer Richtigkeit darauf hinaus, dass für entsprechende höherwertige und auch von der Beschwerde angenommene Statusämter die erforderlichen Erfahrungen im Bereich der Gerichtsverwaltung durch potentielle Bewerber ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris; vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 1 B 214/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 29. November 2012 - 3 CE 12.2225 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -, juris ) gar nicht erst erworben und bewertet werden könnten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 1 M 63/20

    Verwirkung eines Anspruchs auf Nichtumsetzung einer

    Denn auch insoweit bedarf es einer generellen und möglichst baldigen Klärung von Beförderungskonkurrenzen ( siehe auch: OVG LSA, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris Rn. 13 ), auf die sich der Antragsteller im gegebenen Fall ausdrücklich im Hinblick auf die geltend gemachte Vorwirkung betreffend die bestehende Beförderungskonkurrenz zwischen ihm und Kriminaldirektor G. beruft.

    In Bezug auf die weiteren in den Blick zu nehmenden vertrauensbildenden Umstände ist schließlich zu beachten, dass das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn von einem Beamten - nicht anders als bei einem Richter - verlangt, dass er das Besetzungsinteresse des Dienstherrn berücksichtigt und er daher seine Rechte entsprechend zeitnah geltend macht ( BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris Rn. 13 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 6 B 1753/18

    Notwendige Neuingangsetzung eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens;

  • VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704

    Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Anordnungsgrund bei Beförderungsdienstpostenkonkurrenz

  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 2 B 252/18

    Konkurrentenstreit; Verwirkung; Passivlegitimation

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2019 - 4 L 138/17

    Verrechnung von Abwasserabgaben; Ermittlung des "Vorher"-Werts

  • VG München, 19.12.2017 - M 5 K 17.3384

    Nachbesserung der Auswahlerwägungen durch Widerspruchsbehörde

  • VG Lüneburg, 13.01.2020 - 8 B 152/19

    Beförderung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum;

  • VG Minden, 07.07.2015 - 10 K 1858/12

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Beamten der Deutschen Telekom bei

  • VG Schleswig, 04.11.2019 - 12 D 2/19

    Vollstreckung eines Beschlusses über eine Stellenbesetzung

  • VG Minden, 07.07.2015 - 10 K 1856/12

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Beamten der Deutschen Telekom bei

  • VG Düsseldorf, 27.07.2015 - 13 L 1535/15

    Dokumentationspflicht; Inhaltliche Ausschöpfung; beschränkt auf

  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 5 K 14.416

    Auswahlentscheidung, Dokumentationspflicht, Dienstposten,

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