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   OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04   

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OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04 (https://dejure.org/2004,3670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2004 - 1 ME 194/04 (https://dejure.org/2004,3670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2004 - 1 ME 194/04 (https://dejure.org/2004,3670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befreiung von Grenzabstandsvorschriften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80a Abs. 3 VwGO ; § 80 Abs. 5 VwGO; § 9 Abs. 1 NBauO
    Vorrang des Vollzugsinteresses des Bauherrn im Verfahren des einstweiligen Nachbarrechtsschutzes; Nachbarschützende Funktion der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung; Nachbarschützende Funktion von Abstandsvorschriften; Voraussetzungen für einen Abwehranspruch ...

  • Judicialis

    NBauO § 86 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NdsBauO § 86 Abs. 1
    Befreiung von Grenzabstandsvorschriften - Austauschverhältnis, nachbarliches; Befreiung; Grenzabstand; Maß der baulichen Nutzung; Nachbarschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befreiung von Grenzabstandsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorrang des Vollzugsinteresses des Bauherrn im Verfahren des einstweiligen Nachbarrechtsschutzes; Nachbarschützende Funktion der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung; Nachbarschützende Funktion von Abstandsvorschriften; Voraussetzungen für einen Abwehranspruch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 17
  • BauR 2004, 1828 (Ls.)
  • BauR 2005, 372
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 ME 129/03

    Grenzbebauung; Anbau; Nachbarschutz; tatsächliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04
    Wie schon am Ende seines Beschlusses vom 22. Juli 2003 (- 1 ME 129/03 -, NordÖR 2003, 451 = NdsVBl. 2004, 21 = NdsRPfl. 2004, 52) ausgeführt, teilt der Senat die Erwägungen, welche das OVG Münster in seinem Beschluss vom 30. September 1996 (- 10 B 2276/96 -, BRS 58 Nr. 180) angestellt hat.

    Dann aber ist es nach den Grundsätzen, welche das Verwaltungsgericht zutreffend herangezogen und welche der Senat in dem oben angegebenen Beschluss vom 22. Juli 2003 - 1 ME 129/03 - ohne weiteres geteilt hat, nicht gerechtfertigt, den Antragstellern eine Berufung darauf zuzulassen, die Beigeladene zu 1. habe von diesem Teil den vollen nach der NBauO erforderlichen Abstand zu halten.

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, NVwZ 1996, 170 = BRS 57 Nr. 209) Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung anders als solche, welche die Nutzungsart betreffen, kraft Bundesrechts grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion entfalten.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04
    Diese Art der Nutzung ist deutlich weniger schutzwürdig als Wohnräume, welche auf den Schutz der Vorschriften stärkeren Umfangs angewiesen sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - NordÖR 2003, 452; Senatsurt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, Baurecht 2004, 68 = NVwZ 2003, 820 = NVwBl. 2003, 180).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 10 B 2276/96

    Abstandsfläche; Wegeparzelle; Abwehrrechte des Eigentümers; Versetzt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04
    Wie schon am Ende seines Beschlusses vom 22. Juli 2003 (- 1 ME 129/03 -, NordÖR 2003, 451 = NdsVBl. 2004, 21 = NdsRPfl. 2004, 52) ausgeführt, teilt der Senat die Erwägungen, welche das OVG Münster in seinem Beschluss vom 30. September 1996 (- 10 B 2276/96 -, BRS 58 Nr. 180) angestellt hat.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03

    Ausfertigung eines Flächennutzungsplans; Nebeneinander von städtebaulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04
    Diese Art der Nutzung ist deutlich weniger schutzwürdig als Wohnräume, welche auf den Schutz der Vorschriften stärkeren Umfangs angewiesen sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - NordÖR 2003, 452; Senatsurt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, Baurecht 2004, 68 = NVwZ 2003, 820 = NVwBl. 2003, 180).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196) besteht ein Abwehranspruch wegen der Verletzung der Abstandsvorschriften dann und insoweit nicht, als der sich wehrende Nachbar den Bauwich seinerseits in vergleichbarer Weise in Anspruch nimmt.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 209/10

    Andauern der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei mehr als

    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze hat der Senat (unter anderem) in seinem Beschluss vom 9. September 2004 (- 1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17 = BauR 2005, 372 = BRS 67 Nr. 188 = NdsVBl 2005, 104) wie folgt zusammengefasst:.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 1 ME 34/21

    Brandschutz; Denkmalschutz; Grenzabstand; Nachbar; unzulässige Rechtsausübung

    Bei Verstößen gegen Grenzabstandsvorschriften kommt es nicht auf eine zentimetergenaue Entsprechung an (vgl. Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BRS 62 Nr. 190 = BauR 1999, 1163 = juris Rn. 43; Beschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 15 f.).

    Die "Störung" des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist vielmehr anhand der konkreten Auswirkungen zu beurteilen, wobei es insbesondere (auch) darauf ankommt, welche Abstandsschatten diese Gebäudeteile auf das Grundstück des jeweils anderen werfen und in welcher Weise sie hierdurch bei Würdigung der konkreten Verhältnisse diejenigen Belange beeinträchtigen, welche die Grenzabstandsvorschriften zu schützen bestimmt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 17).

    Die Himmelsrichtung führt dazu, dass sich die Abstandsunterschreitungen durch das Vorhaben der Beigeladenen im Ergebnis deutlich weniger auswirken, als dies vom südlich gelegenen Gebäude des Antragstellers der Fall ist (zur Berücksichtigung der Himmelsrichtung vgl. Senatsbeschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 21).

  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04

    Bevollmächtigung; Grenzabstand; Handlungsfähigkeit; juristische Person;

    Da der Gesetzgeber mit der Regelung in § 212a Abs. 1 BauGB tendenziell den Bauabsichten den Vorrang einräumt, ist dem Bauherrn eine Zurückstellung seiner Bauabsichten nicht erst dann zuzumuten, wenn nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung des Sachverhalts mehr oder minder zweifelsfrei ergibt, dass Nachbarrechte nicht verletzt sind (Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

    Es kommt darauf an, welche "Abstandsschatten" die Gebäudeteile an der Grenze auf das Grundstück des jeweils anderen werfen und in welcher Weise sie hierdurch bei Würdigung der konkreten Verhältnisse diejenigen Belange beeinträchtigen, welche die Grenzabstandsvorschriften zu schützen bestimmt sind (NdsOVG, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42, Nr. 196, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, a. a. O., Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, a.a.O.).

    Auch die konkrete Art der Nutzung ist zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004, a. a. O. m.w.N.).

  • VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20

    Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung;

    Außerdem liegt eine unzulässige Rechtsausübung nur dann vor, wenn die gegenseitigen Abstandsverstöße "vergleichbar" sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002, a.a.O.; Breyer, a.a.O.).

    Maßgeblich ist vielmehr eine Würdigung, die das Gewicht der abstandsrechtlich relevanten Beeinträchtigungen gegeneinander stellt und auf dieser Grundlage ermittelt, ob der Saldo einander in etwa entspricht oder die Beeinträchtigungen des einen schwerer wiegen als die des anderen (vgl. zu allem: Nds. OVG, Beschluss vom 09.09.2004, a.a.O., Rn. 15 und 17).Eine unzulässige Rechtsausübung liegt danach nicht vor, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben schwerer wiegt als der eigene Abstandsverstoß des diesen Umstand rügenden Nachbarn (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999, a.a.O., Rn. 43).

  • VG Hannover, 15.07.2005 - 12 B 1322/05

    Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum;

    Es fehlt die innere Rechtfertigung dafür, dem Bauherrn eine Zurückstellung seiner Bauabsichten schon dann zuzumuten, wenn noch nicht vollständig erwiesen ist, dass sein Bauschein Nachbarrechte nicht verletzt, und damit den Belangen des Nachbarn selbst dann einstweilen den Vorrang einzuräumen, wenn derzeit Überwiegendes (wenngleich nicht vollständig Zweifelsfreies) für die Annahme spricht, dass der nachbarliche Rechtsbehelf voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird (vgl. Nds. OVG, Beseht, v. 09.09.2004 -1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

    In einer Weise, welche diesen Zwecken gerecht würde, kann eine reine Wegeparzelle nicht genutzt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004 -1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2022 - 1 ME 97/22

    Drittschützend; drittschützende Wirkung; Nachbar; Treu und Glauben; unzulässige

    Bei Verstößen gegen Grenzabstandsvorschriften kommt es nicht auf eine zentimetergenaue Entsprechung an (vgl. Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BRS 62 Nr. 190 = BauR 1999, 1163 = juris Rn. 43; Beschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 15 f.).

    Die "Störung" des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist vielmehr anhand der konkreten Auswirkungen zu beurteilen, wobei es insbesondere (auch) darauf ankommt, welche Abstandsschatten diese Gebäudeteile auf das Grundstück des jeweils anderen werfen und in welcher Weise sie hierdurch bei Würdigung der konkreten Verhältnisse diejenigen Belange beeinträchtigen, welche die Grenzabstandsvorschriften zu schützen bestimmt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 17).

  • VG Hannover, 05.11.2010 - 12 B 3883/10

    Ausnahme; Drittschutz; Giebeldreieck; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg;

    In einer Gesamtbetrachtung ist das Gewicht der abstandsrechtlich relevanten Beeinträchtigungen gegenüberzustellen und zu ermitteln, ob der Saldo einander in etwa entspricht oder die Beeinträchtigungen des einen schwerer wiegt als die des anderen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04, juris).

    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung sind nur dann drittschützend, wenn dies dem Willen des Planungsträgers entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04, juris).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20

    Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer

    Ausgehend hiervon hat das Verwaltungsgericht den Zweck der Abstandsvorschriften zutreffend erkannt, der (hauptsächlich) darin besteht, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen, indem für Gebäude insbesondere eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung sichergestellt werden (vgl. u.a. Senatsbeschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 12; Senatsurt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16 -, BRS 86 Nr. 109 = BauR 2018, 1848 = juris Rn. 70).
  • VG Hannover, 15.07.2005 - 12 B 823/05

    Anfechtung einer einem Dritten erteilten Baugenehmigung; Umfang der summarischen

    Es fehlt die innere Rechtfertigung dafür, dem Bauherrn eine Zurückstellung seiner Bauabsichten schon dann zuzumuten, wenn noch nicht vollständig erwiesen ist, dass sein Bauschein Nachbarrechte nicht verletzt, und damit den Belangen des Nachbarn selbst dann einstweilen den Vorrang einzuräumen, wenn derzeit Überwiegendes (wenngleich nicht vollständig Zweifelsfreies) für die Annahme spricht, dass der nachbarliche Rechtsbehelf voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004 -1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

    In einer Weise, welche diesen Zwecken gerecht würde, kann eine reine Wegeparzelle nicht genutzt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004 -1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

  • VG Hannover, 15.07.2005 - 12 B 826/05

    Anfechtung einer einem Dritten erteilten Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum;

    Es fehlt die innere Rechtfertigung dafür, dem Bauherrn eine Zurückstellung seiner Bauabsichten schon dann zuzumuten, wenn noch nicht vollständig erwiesen ist, dass sein Bauschein Nachbarrechte nicht verletzt, und damit den Belangen des Nachbarn selbst dann einstweilen den Vorrang einzuräumen, wenn derzeit Überwiegendes (wenngleich nicht vollständig Zweifelsfreies) für die Annahme spricht, dass der nachbarliche Rechtsbehelf voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004 -1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

    In einer Weise, welche diesen Zwecken gerecht würde, kann eine reine Wegeparzelle nicht genutzt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004 -1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06

    Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung

  • VG Minden, 05.12.2017 - 1 K 5495/16
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 1 ME 120/08

    Beurteilung der Immissionen eines "Stadtstrandes" nach der Technischen Anleitung

  • VG Hannover, 17.09.2010 - 12 B 2485/10

    Zulässigkeit einer Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung von mehr als drei

  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 486/04

    Vorliegen eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts; Beschluss eines

  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 409/04

    Kein Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung nach § 1 Abs. 7 BauGB; Gebot der

  • VG Braunschweig, 06.05.2008 - 2 B 81/08

    Anordnung von Auflagen zulasten eines Antragsgegners nach analoger Anwendung des

  • VG Göttingen, 28.04.2005 - 2 B 409/04

    Nachbarschutz gegen einen Verbrauchermarkt (Lidl) auf Grund vorhabenbezogenen

  • VG Köln, 20.04.2020 - 23 L 403/20
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