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   OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13   

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https://dejure.org/2013,10770
OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13 (https://dejure.org/2013,10770)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2013 - 1 ME 56/13 (https://dejure.org/2013,10770)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 1 ME 56/13 (https://dejure.org/2013,10770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG; § 13a BauGB; Nr. 2.3 03 S. 6 LROP II 2008
    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Raumordnungsziel "Integrationsgebot" bestimmt genug!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinde muss bei Planung großflächigen Einzelhandelsbetriebs raumplanerisches "Integrationsgebot" beachten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 697
  • BauR 2013, 1490
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13
    Auf eine Verletzung des Kongruenzgebotes könne der Antragsgegner die Verfügung zwar nicht stützen, weil dieses Ziel nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -) zu unbestimmt sei: Die Verflechtungsbereiche könnten nicht verlässlich genug abgegrenzt werden.

    In seinem Urteil vom 15. März 2012 (- 1 KN 152/10 -, Volltext Juris, hier JURIS-Rdnrn. 87 und 88), in dem er dies für das Kongruenzgebot verneint hatte, hatte der Senat dazu das Folgende ausgeführt:.

    (- 1 KN 152/10 -, Langtext JURIS) es hatte ausreichen lassen, dass der Zustand der Integration zwar nicht im Ist-, wohl aber im Soll-Zustand erreicht wird.

    Dazu fehlen die nötigen Begleiteinrichtungen namentlich in der Gestalt von Dienstleistungen, wie sie bei der Antragsgegnerin des Verfahrens 1 KN 152/10 in der "Neuen Mitte" angelegt werden sollten.

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06

    Formelle und materielle Illegalität einer baulichen Anlage; Einschränkung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13
    Allerdings ist es der Behörde - ähnlich wie im Falle einer auf § 89 NBauO gestützten Nutzungsuntersagung, die "ohne Not" tragend darauf gestützt wird, die untersagte Nutzung sei auch materiell baurechtswidrig (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16.10.2006 1 ME 171/06 -, BauR 2007, 356 = NVwZ-RR 2007, 306 = NdsVBl 2007, 50 = BRS 70 Nr. 188) - nicht gehindert, im Laufe eines Gerichtsverfahrens "anderen Sinnes", d. h. "klüger" zu werden und ihre bisherigen Ausführungen zur Ermessensausübung zu korrigieren.
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13
    Das muss nicht alles im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt, sondern kann auch in anderen zentralen Versorgungsbereichen einer Standortgemeinde gesichert/erreicht werden (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308 = BRS 71 Nr. 89; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590 = BRS 74 Nr. 97).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13
    Das muss nicht alles im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt, sondern kann auch in anderen zentralen Versorgungsbereichen einer Standortgemeinde gesichert/erreicht werden (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308 = BRS 71 Nr. 89; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590 = BRS 74 Nr. 97).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13
    Dass sich eine Innenstadt/ein zentraler Versorgungsbereich nach den tatsächlichen Verhältnissen (vgl. zu § 34 Abs. 3 BauGB BVerwG, B. v. 12.7.2012 - 4 B 13.12 -, NVwZ 2012, 1565 = BauR 2012, 1760) eindeutig abgrenzen lässt, ist geklärt.
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 1 ME 128/10

    Zuständigkeit bei einer einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13
    (- 1 ME 128/10 -, NVwZ-RR 2010, 790, hier JURIS-Rdnrn. 27 - 29):.
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 MN 7/14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten vorliegender umweltbezogener

    Das raumordnungsrechtliche Integrationsgebot (Nr. 2.3 Abs. 3 Satz 6 und 7 LROP 2012) verlangt, dass Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten entweder innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs oder aber in unmittelbarer Nähe dazu errichtet werden, sodass sie bei Realisierung der Planung mit dem bestehenden zentralen Versorgungsbereich eine räumlich funktionelle Einheit bilden und zu dessen Stärkung führen (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 29 ff. = DÖV 2013, 697, nur Leitsatz).

    61 Zur rechtlichen Bedeutung des Zielcharakter aufweisenden Integrationsgebots hat der Senat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2013 (- 1 ME 56/13 -, juris Rn. 29 ff. = DÖV 2013, 697, nur Leitsatz) zur gleichlautenden Fassung des LROP 2008 ausgeführt:.

    Gerade dieser Aspekt rechtfertigt es in manchen Fällen, großflächigen Einzelhandel nicht innerhalb, sondern am Rande des zentralen Versorgungsbereichs anzusiedeln, um damit zugleich die Parkplatzversorgung für die Innenstadtbesucher zu verbessern (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 17.5.2013, a. a. O., Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2015 - 1 MN 144/15

    Außenbereich; Beeinträchtigungsverbot; beschleunigtes Verfahren;

    Bei der Prüfung der Lage in oder nahe einem zentralen Versorgungsbereich ist nicht allein auf den Ist-Zustand im Zeitpunkt der Bauleitplanung, sondern unter Umständen auch auf einen Soll-Zustand, auf den die Gemeinde erkennbar planerisch hinarbeitet, abzustellen (vgl. Senat, Beschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 29 ff. = DÖV 2013, 697; Beschl. v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 -, juris Rn. 74 = BauR 2014, 949; Beschl. v. 29.9.2014 - 1 MN 102/14 -, juris Rn. 26 = BauR 2015, 232).

    Insoweit flankiert und ergänzt das Integrationsgebot das Beeinträchtigungsverbot (vgl. Senat, Beschl. v. 17.5.2013, a. a. O., juris Rn. 65).

  • VG Braunschweig, 01.08.2013 - 2 B 798/13

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelskonzept; Integrationsgebot; Kongruenzgebot

    Zutreffend weist der Antragsgegner darauf hin, dass in der Rechtsprechung bereits wesentlich kleinere Vorhaben als zweifellos raumbedeutsam bewertet wurden (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. vom 13.11.2012 - 4 B 21.12 -, BauR 2013, 558 für eine Einzelhandelsagglomeration mit einer VKF von 6.249 m² sowie NdsOVG, Beschl. vom 17.05.2013 - 1 ME 56/13 -, juris für ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben mit einer VKF von insgesamt 5.420 m²).

    Es hat die Aufgabe, zur Erreichung der mit dem Zentrale-Orte-Prinzip verfolgten Absichten beizutragen, eine Zersiedlung des Raums, überflüssige Verkehrsbewegungen und damit unnötige Immissionen sowie den Bau neuer Straßen zu verhindern und sicherzustellen, dass der zentrale Versorgungsstandort Innenstadt sowie Nahversorgungsstandorte im Interesse der nichtmotorisierten Bevölkerung erhalten und gestärkt werden (vgl. NdsOVG, Beschl. vom 17.05.2013 - 1 ME 56/13 -, juris).

    Dazu hat das NdsOVG in seinem Beschl. vom 17.05.2013 (a. a. O.) ausgeführt:.

    Dagegen hat das Gericht in seinem Beschluss vom 17.05.2013 (a. a. O.) trotz eines Hinweises auf die grundsätzlich bestehende Möglichkeit, neue zentrale Versorgungsbereiche zu schaffen, die integrierte Lage des am Planstandort vorgesehenen großflächigen Einzelhandelszentrums verneint und dazu ausgeführt:.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 i. V. m. § 52 Abs. 1 GKG (vgl. NdsOVG, Beschl. vom 17.05.2013 - 1 ME 56/13).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 1 MN 154/20

    Anschmiegen; Beeinträchtigungsverbot; Begründungslast; Darlegungslast;

    Entsprechend ihrer unterschiedlichen Versorgungsfunktion können sowohl Innenstädte bzw. deren Ortsmitten/-kerne als Hauptzentren als auch Stadtteilzentren als Nebenzentren das Kriterium der "städtebaulich integrierten Lage" erfüllen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 30; v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 - BauR 2014, 949 = BRS 82 Nr. 17 = juris Rn. 63.; Senatsurt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, BauR 2015, 73 = BRS 82 Nr. 10 = juris Rn. 29; v. 6.6.2016 - 1 KN 83/14 -, BauR 2016, 1439 = BRS 84 Nr. 3 = juris Rn. 30).

    Dabei kommt es nicht auf den Ist- sondern auf den planerisch gewünschten Soll-Zustand an, soweit die Gemeinde eine realistische und kongruente Einzelhandelsplanung betreibt (vgl. Senatsbeschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 35, 38).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11

    Berührung nachbargemeindlicher Belange durch eine Ausweisung von

    27 Zur rechtlichen Bedeutung und zur Bestimmtheit des Integrationsgebots hat der Senat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2013 (- 1 ME 56/13 -, juris-Rn. 29 ff. = DÖV 2013, 697, nur Leitsatz) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 KN 63/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandel; großflächiger Einzelhandel; Einzelhandel:

    Die rechtliche Bedeutung dieses Gebots, dessen Zielcharakter außer Frage steht, hat der Senat ( Beschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 32 f.; vgl. auch Urt. v. 6.6.2016 - 1 KN 83/14 -, BauR 2016, 1439 = BRS 84 Nr. 3 = juris Rn. 28 ff.) zur Fassung des LROP 2008 - für die Fassung 2017 gilt nichts Anderes - folgendermaßen umrissen:.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 ME 158/13

    Notwendigkeit eines Einzugsbereichs mit städtebaulichem Gewicht für einen

    Mit dem Integrationsgebot soll u.a. sichergestellt werden, dass der zentrale Versorgungsbereich einer Stadt sowie ihre verschiedenen Nahversorgungsstandorte erhalten und gestärkt werden (vgl. Beschl. d. Senats vom 17.5.2013 - 1 ME 56/13 - Juris-Rdnr. 29 f).

    Diese Funktionen müssen - worauf die Antragstellerin zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 17.5.2013 (a.a.O.) verweist - nicht bereits sämtlich vorhanden sein.

  • VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept;

    Auch hierbei handelt es sich um ein hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG, das die Aufgabe hat, eine Zersiedlung des Raums, überflüssige Verkehrsbewegungen und damit unnötige Immissionen sowie den Bau neuer Straßen zu verhindern und sicherzustellen, dass der zentrale Versorgungsstandort Innenstadt sowie Nahversorgungsstandorte im Interesse der nichtmotorisierten Bevölkerung erhalten und gestärkt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.05.2013 - 1 ME 56/13 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 1 MN 102/14

    Auslegung des Begriffs des Anschmiegens an einen zentralen Versorgungsbereich

    26 Die Rechtsprechung des Senats zu diesem Begriff (Beschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 29 ff.; Beschl. v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 - juris Rn. 62 ff. = BauR 2014, 949; Urt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) lässt sich wie folgt zusammenfassen: Eine städtebaulich integrierte Lage liegt unproblematisch bei Standorten innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs, also der Innenstadt, aber auch eines Nahversorgungszentrums, vor.
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2016 - 1 MN 73/16

    Durchführungsvertrag; Integrationsgebot; Schriftform; Urkundeneinheit; Vorhaben-

    Diese Voraussetzungen erfüllt nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im allgemeinen ausreichenden summarischen Prüfung der genannte Bereich, zumal unter der - gebotenen (Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 50; Beschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 38) - Betrachtung des Sollzustands, d.h. unter Einbeziehung der angegriffenen Vorhabenplanung.
  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17

    Zielabweichung vom Landesraumordnungsprogramm

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 190/11

    Lebensmittelmarkt mit 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche in Ortsteil einer

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 55/20

    Anpassungspflicht; Beeinträchtigungsverbot; Einrichtungshaus; Integrationsgebot;

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2023 - 1 KN 168/20

    Bestandsschutz; Dienstleistungsrichtlinie; Einzelhandel; Einzelhandel;

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