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   OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16 (https://dejure.org/2017,2003)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.2017 - 1 MR 6/16 (https://dejure.org/2017,2003)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 1 MR 6/16 (https://dejure.org/2017,2003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Satzung über die Veränderungssperre für einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für einen Windpark; Regelung des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre durch Bezugnahme auf eine zum Bestandteil der Satzung erklärten Karte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Satzung über die Veränderungssperre für einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für einen Windpark; Regelung des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre durch Bezugnahme auf eine zum Bestandteil der Satzung erklärten Karte ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Satzung über die Veränderungssperre für einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für einen Windpark; Regelung des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre durch Bezugnahme auf eine zum Bestandteil der Satzung erklärten Karte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 KN 22/08
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16
    Selbst ein Rückgriff auf die den Satzungsregelungen vorangestellte Beschreibung des Gebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 4 vermittelt vorliegend keine zumindest eindeutige Bestimmbarkeit des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 26.05.2009 - 1 KN 22/08 -, juris [Rn. 32 f.]).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in diesem Fall eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug der Satzung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.09.2015 - 4 VR 2/15 -, juris [Rn. 4]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 10a D 131/97

    Antragsbefugnis; Mieter; Ablehnung des Baugesuches; Gewerbegebiet; Ausschluss von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16
    Die auf einen solchen Versagungsgrund bezogene und nicht zweifelhafte Widerspruchs- und Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) der Antragstellerin reicht jedenfalls aus, auch die jenem Rechtsinstitut angepasste Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu begründen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.1997 - 10a D 131/97.NE -, juris [Rn. 16 ff.] m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185

    Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplans, durch den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16
    Dem Bestimmtheitsgebot entspricht eine solche Regelung aber nur dann, wenn sich die Grenzen des Geltungsbereichs der Karte eindeutig entnehmen lassen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, juris [Rn. 29 ff.] unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 11.07.2000 - 26 N 99.3185 - juris [Rn. 16 f.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16
    Dem Bestimmtheitsgebot entspricht eine solche Regelung aber nur dann, wenn sich die Grenzen des Geltungsbereichs der Karte eindeutig entnehmen lassen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, juris [Rn. 29 ff.] unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 11.07.2000 - 26 N 99.3185 - juris [Rn. 16 f.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17

    Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden

    Allerdings muss - damit die (begehrte) einstweilige Anordnung i. S. d. § 47 Abs. 6 VwGO auch "dringend geboten" ist - hinzukommen, dass ein Tätigwerden des Gerichts bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist, weil eine (vorläufige) Weitergeltung der angegriffenen Norm nicht zumutbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.01.2017, 1 MR 6/16, Juris [Rn. 16 ] und vom 25.01.2017, 1 MR 5/16, Juris [Rn. 26]; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 08.09.2017, 9 NE.17.1392, Juris [Rn. 23], OVG Greifswald, Beschl. v. 04.05.2017, 3 M 152/17, Juris [Rn. 50]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17

    Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten

    1 MR 6/16, Juris [Rn. 16]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 2 A 8.18

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Das Gebiet kann durch textliche Umschreibung in der Satzung oder durch Bezugnahme auf eine zeichnerische Darstellung bezeichnet werden, die in der Satzung enthalten ist (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 5. Juni 2018 - 2 A 2639/16 -, juris Rn. 135; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 17. Januar 2017 - 1 MR 6/16 -, Rn. juris 14; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 14 Rn. 67, § 16 Rn. 12).
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