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   VGH Bayern, 10.04.2003 - 1 N 01.329   

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VGH Bayern, 10.04.2003 - 1 N 01.329 (https://dejure.org/2003,64070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2003 - 1 N 01.329 (https://dejure.org/2003,64070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2003 - 1 N 01.329 (https://dejure.org/2003,64070)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der mit dem Haupt- und dem 1. Hilfsantrag der Antragstellerin zu 1. konkret angegriffenen Festsetzung der "Ausschlussfläche" oder den sich lediglich gegen die Ausweisung einzelner Vorranggebiete gemäß Abschnitt 4.2.3 Ziffer 02 des RROP 2016 wendenden Anträge des Antragstellers zu 2. und der Antragstellerin zu 3. und jeweils den übrigen Regelungen des RROP 2016 anzunehmen ist, hat der Senat deshalb - wie eingehend in der mündlichen Verhandlung erörtert worden ist - trotz des jeweils beschränkten Antrags den gesamten (windenergiebezogenen) Abschnitt 4.2.3 Ziffer 02 des RROP 2016 für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des jeweiligen Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anzunehmen wäre, hätte der Senat trotz des beschränkten Antrags den gesamten Plan in der Hauptsache für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.)." (vgl. dazu jetzt nachfolgend unter II. 5.).

    Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des hier streitgegenständlichen Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der einen Ausnahmefall von der Vorschrift des § 88 VwGO, wonach das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf, begründen könnte (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.), liegt hier nicht vor.

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

    Wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anzunehmen wäre, hätte der Senat trotz des beschränkten Antrags den gesamten Plan in der Hauptsache für unwirksam zu erklären, auch wenn dies dem Interesse des Antragstellers nicht entspricht (std. Rspr: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.).

    Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung des hier streitgegenständlichen Vorranggebiets und den übrigen Regelungen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der einen Ausnahmefall von der Vorschrift des § 88 VwGO, wonach das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf, begründen könnte (std. Rspr.: vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Nds. OVG, Urt. v. 25.7.2002 - 1 KN 295/01 - a. a. O; Bay. VGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329 -, juris jeweils m. w. N.), liegt hier nicht vor.

  • OVG Sachsen, 12.11.2009 - 1 D 24/07

    Bebauungsplan; öffentliche Verkehrsfläche; Wendeanlage; Abwägung

    Denn trotz eines beschränkt gestellten Antrags ist das Gericht regelmäßig nicht gehindert, eine Nichtigkeit des gesamten Bebauungsplans festzustellen, wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der angegriffenen Festsetzung und weiteren Festsetzungen besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991, DVBl. 1992, 37 und Beschl. v. 28.10.2004, BRS 67 Nr. 57; BayVGH, Urt. v. 10.4.2003 - 1 N 01.329, zitiert nach juris).
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