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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14   

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https://dejure.org/2014,37077
OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14 (https://dejure.org/2014,37077)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.10.2014 - 1 O 119/14 (https://dejure.org/2014,37077)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 1 O 119/14 (https://dejure.org/2014,37077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle hinsichtlich Notwendigkeit der Aufwendungen der Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle hinsichtlich Notwendigkeit der Aufwendungen der Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Widerruf einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14
    Die gemäß § 165 VwGO i. V. m. §§ 151, 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 3. September 2014, über die vorliegend der Senat zu entscheiden hat ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 9 KSt 6.04 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 40 ), hat keinen Erfolg.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 1 O 147/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14
    Die dortige Fallkonstellation gibt zu der von der Beschwerde vertretenen Auffassung, die Entscheidung sei vorliegend nicht einschlägig, keinen Anlass ( siehe im Übrigen zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14
    Dies hat der Senat mit dem von der Urkundsbeamtin sowie vom Verwaltungsgericht mit Recht herangezogenen Beschluss vom 7. September 2009 (Az.: 1 M 64/09, juris [m. w. N.] ) grundlegend geklärt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 1 O 132/10

    Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14
    Die dortige Fallkonstellation gibt zu der von der Beschwerde vertretenen Auffassung, die Entscheidung sei vorliegend nicht einschlägig, keinen Anlass ( siehe im Übrigen zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 1 O 128/10

    Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14
    Die dortige Fallkonstellation gibt zu der von der Beschwerde vertretenen Auffassung, die Entscheidung sei vorliegend nicht einschlägig, keinen Anlass ( siehe im Übrigen zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15

    Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch Rechtsmittelgegner im Beschwerdeverfahren

    In diesem Stadium des gerichtlichen Verfahrens werden andere Verfahrensbeteiligte regelmäßig nicht angehört, weil dafür kein Anlass besteht, wenn bereits das Vorbringen in der Beschwerde(begründungs)schrift ohne Weiteres deren Erfolglosigkeit ergibt (Bestätigung von OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 - [m. w. N.]).

    Vor einer durch das Beschwerdegericht selbst veranlassten Anhörung stellt es deshalb für die übrigen Verfahrensbeteiligten im allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung dar, sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 -, juris [m. w. N.]; siehe zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 - und vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, jeweils juris [m. w. N.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 8 D 344/21

    Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten; fristwahrende Klageerhebung;

    vgl. zum Antrag auf Zulassung der Berufung: Bay.VGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 22 C 22.1221 -, juris Rn. 18; Thür.OVG, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 4 VO 673/12 -, juris Rn. 12; OVG Sachs.-A., Beschluss vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, juris Rn. 4 f.; zur Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz: OVG Sachs.-A., Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 -, juris Rn. 4; siehe auch entsprechend zur Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschlüsse vom 13. November 1995 - 4 B 236.95 -, juris Rn. 7 und vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, juris Rn. 9, sowie zur durch das Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung: OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 20. Juli 2022 - OVG 3 K 28/22 -, juris Rn. 6 unter Verweis darauf, dass auch die Zulässigkeit einer bereits durch das Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung nach § 124a Abs. 3 Satz 5 VwGO davon ab hängt, dass die Berufung innerhalb der Frist des § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO entsprechend begründet wird.
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