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LG Duisburg, 18.06.1996 - 1 O 139/96 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung von Laboranalysen bei fehlender Anwesenheit von Ärzten i.R. einer Laborgemeinschaft; Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb bei Abrechnung eigener Laborleistungen
- rewis.io
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Aufgrund der Gesetzwidrigkeit der Vereinbarung zwischen Laborarzt und der die Leistung tatsächlich erbringenden Laborgemeinschaft (vgl. auch LG Duisburg, Urteil vom 18. Juni 1996 - 1 O 139/96), konnte der Angeklagte in diesem Zusammenhang erbrachte Aufwendungen wiederum auch nicht für erforderlich i.S.d. § 670 BGB erachten. - OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 1 Ws 482/15
Abrechnung von M III-Analysen durch einen Arzt als Mitglied einer …
[5] LG Hamburg, Urteil 312 O 57/96 vom 20. Februar 1996 und LG Duisburg, Urteil 1 O 139/96 vom 18. Juni 1996; Lang/Schäfer/Stiel/Vogt, aaO, § 4 Rdnr. 16-18; Spickhoff, MedR, 2. Auflage 2014, § 4 GOÄ Rdnr. 23. - LG Köln, 07.04.2016 - 118 KLs 6/13
Abrechnung von Speziallaborleistungen von Privatpatienten als persönliche …
Während eine strenge Auffassung eine Anwesenheit im Labor oder dessen unmittelbarer Nähe fordert (so etwa LG Duisburg, Urteil vom 28.05.1996 - 1 O 139/96 - LG Hamburg…, Urteil vom 20.02.1996 - 312 O 57/96 - Uleer u.a., GOÄ, § 4, Rn. 44 ff.), lässt die Gegenauffassung eine telefonische Erreichbarkeit des Arztes bei allen in der Laborgemeinschaft durchgeführten Arbeitsschritten genügen (…so etwa Hess aaO.; Zuck, VersR 1996, 1315, 1320). - LG Köln, 11.02.2015 - 118 KLs 9/13
Freispruch eines Arztes vom Betrug an Privatpatienten bei der Abrechnung von …
Während eine strenge Auffassung eine Anwesenheit im Labor oder dessen unmittelbarer Nähe fordert (so etwa LG Duisburg, Urteil vom 28.05.1996 - 1 O 139/96 - LG Hamburg…, Urteil vom 20.02.1996 - 312 O 57/96 - Uleer u.a., GOÄ, § 4, Rn. 44 ff.), lässt die Gegenauffassung eine telefonische Erreichbarkeit des Arztes bei allen in der Laborgemeinschaft durchgeführten Arbeitsschritten genügen (…so etwa Hess aaO.; Zuck, VersR 1996, 1315, 1320).