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   LG Osnabrück, 20.03.2003 - 1 O 1683/02   

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https://dejure.org/2003,17027
LG Osnabrück, 20.03.2003 - 1 O 1683/02 (https://dejure.org/2003,17027)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 20.03.2003 - 1 O 1683/02 (https://dejure.org/2003,17027)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 20. März 2003 - 1 O 1683/02 (https://dejure.org/2003,17027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Produkthaftung: Augenverletzung eines Kleinkindes beim Spielen mit einem aufblasbaren Ball

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 ProdHaftG; § 3 Abs. 1 ProdHaftG; § 8 ProdHaftG; § 9 ProdHaftG
    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wegen einer Augenverletzung durch einen Ball; Feststellungsinteresse eines Geschädigten bei Verzicht auf die Einrede der Verjährung der gegnerischen Haftpflichtversicherung; Vorliegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wegen einer Augenverletzung durch einen Ball; Feststellungsinteresse eines Geschädigten bei Verzicht auf die Einrede der Verjährung der gegnerischen Haftpflichtversicherung; Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ProdHaftG § 3 Abs. 1
    Schadensersatz wegen Augenverletzung eines 2 1/2-jährigen Kindes beim Spielen mit einem Plastikball

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99

    Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus LG Osnabrück, 20.03.2003 - 1 O 1683/02
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt das Feststellungsinteresse eines Geschädigten nicht schon deshalb, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat (vgl. OLG Nürnberg VersR 1968, 606; OLG Frankfurt ZfS 1982, 257; OLG München RuS 1988, 125; OLG Hamm NZV 2000, 374).
  • OLG München, 21.05.1987 - 24 U 745/86
    Auszug aus LG Osnabrück, 20.03.2003 - 1 O 1683/02
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt das Feststellungsinteresse eines Geschädigten nicht schon deshalb, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat (vgl. OLG Nürnberg VersR 1968, 606; OLG Frankfurt ZfS 1982, 257; OLG München RuS 1988, 125; OLG Hamm NZV 2000, 374).
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