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LG Braunschweig, 18.01.2018 - 1 O 1939/17 (214) |
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LG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 1 O 1939/17 (214) (https://dejure.org/2018,7663)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vermittlungsprovision bei Arbeitnehmerüberlassung - nicht in jedem Fall
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Vermittlungsprovision nach Kündigung durch Personaldienstleister?
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19
Arbeitnehmerüberlassung, Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel
aa) Allerdings wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (LG Braunschweig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 1 O 1939/17, juris Rn. 28 ff; ihm folgend das hier im Rechtszug erstinstanzlich ergangene Urteil des AG Tübingen vom 26. April 2019 - 12 C 893/18; offengelassen vom AG Schöneberg…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 19 C 537/18, juris Rn. 10) auch der gegenteilige Standpunkt eingenommen und eine derartige Klausel für unwirksam gehalten. - AG Berlin-Schöneberg, 29.10.2019 - 19 C 537/18 So habe das Landgericht Braunschweig im Urteil vom 18.01.2018 (Aktenzeichen: 1 0 1939/17 (214)) entschieden, dass grundsätzlich die Vergütung der teilweise Ausgleich dafür sein solle, dass es zu einem ungeplanten Wechsel des Zeitarbeitnehmers zum Kunden gekommen sei, der erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Personaldienstleister bringen könne.