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Rechtsprechung
   LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34084
LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,34084)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.08.2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,34084)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. August 2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,34084)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de

    Verstoß gegen handelsrechtliche Pflichten kann auch ein Wettbewerbsverstoß sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines wettbewerbsrechtlichen Abwehranspruchs aus den §§ 3 u. 8 UWG; Anforderungen an die Erfüllung von Publizitätspflichten eines Unternehmers nach den §§ 325 ff. HGB

  • online-und-recht.de

    Nichteinhaltung der handelsrechtlichen Publizitätspflicht kann Wettbewerbsverstoß sein

  • kanzlei.biz

    Handelsrechtliche Offenlegungspflichten sind Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen handelsrechtliche Pflichten kann auch ein Wettbewerbsverstoß sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß bei Nichterfüllung der handelsrechtlichen Publizitätspflicht und Pflicht zur Offenlegung der Jahresbilanz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verletzung der handelsrechtlichen Publizität kann Wettbewerbsverstoß sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verletzung der handelsrechtlichen Publizität ist Wettbewerbsverstoß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtmeldung im Bundesanzeiger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer seinen Jahresabschluss nicht (rechtzeitig) offenlegt, kann künftig abgemahnt werden

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Publizitätspflichten ist Wettbewerbsverstoß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer seinen Jahresabschluss nicht (rechtzeitig) offenlegt, kann aktuell nicht abgemahnt werden!

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Abmahngefahr bei Verstoß gegen Offenlegungspflicht bzgl. Jahresabschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2017, Dok. 009
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16
    Es reicht dagegen nicht aus, dass sich die Vorschrift lediglich reflexartig zu Gunsten der Marktteilnehmer auswirkt (OLG Köln v. 20.02.2015, 6 U 118/14, WRP 2015, 616, zit. nach juris [Rn. 64]).Dem Interesse der Mitbewerber dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt (BGH v. 02.12.2009, I ZR 152/07, GRUR 2010, 654, zit. nach juris [Rn. 18]).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16
    Nicht zuletzt ist diese Auslegung auch unionsrechtlich vorgegeben (siehe die sog. Daihatsu-Entscheidung des EuGH v. 04.12.1997, C-97/96, Slg. 1997, I-6843, zit. nach juris [Ls. 1, Rn. 18 ff.], sowie die vierte Begründungserwägung der Ersten Richtlinie 68/151/EWG v. 09.03.1968, ABl. Nr. L 65, 8, und die dritte Begründungserwägung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG v. 25.07.1978, ABl. Nr. L 222, 11).
  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

    Auszug aus LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16
    Die Publizitätspflichten dienen insbesondere dem Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben, die so einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten (OLG Köln v. 08.03.1991, 2 Wx 1/91, NJW-RR 1992, 486).
  • OLG Köln, 14.03.2012 - 6 W 42/12

    Galileo

    Auszug aus LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16
    Insbesondere sind keine hinreichend konkreten und belastbaren Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Verfügungsklägerin mehr als einen Monat zwischen der Kenntniserlangung von der Nichtoffenlegung und der Antragstellung ohne zwingende Gründe untätig hat verstreichen lassen (vgl. OLG Köln v. 14.03.2012, 6 W 42/12, GRUR-RR 2012, 480, zit. nach juris [Rn. 4 ff.]).
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Auszug aus LG Bonn, 31.08.2016 - 1 O 205/16
    Es reicht dagegen nicht aus, dass sich die Vorschrift lediglich reflexartig zu Gunsten der Marktteilnehmer auswirkt (OLG Köln v. 20.02.2015, 6 U 118/14, WRP 2015, 616, zit. nach juris [Rn. 64]).Dem Interesse der Mitbewerber dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt (BGH v. 02.12.2009, I ZR 152/07, GRUR 2010, 654, zit. nach juris [Rn. 18]).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 31.07.2016 - 1 O 205/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,63870
LG Bonn, 31.07.2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,63870)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.07.2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,63870)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. Juli 2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,63870)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Nichteinhaltung der Publizitätspflicht nach §§ 325 ff.

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 31. Juli 2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 1 O 205/16 - abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 1. Juli 2016 zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des LG Bonn vom 31.08.2016 (1 O 205/16) die einstweilige Verfügung des LG Bonn vom selben Tage aufzuheben und den Antrag auf ihren Erlass zurückzuweisen.

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https://dejure.org/2016,103032
LG Köln, 31.07.2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,103032)
LG Köln, Entscheidung vom 31.07.2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,103032)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2016 - 1 O 205/16 (https://dejure.org/2016,103032)
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