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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15   

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https://dejure.org/2016,11432
LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2016,11432)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2016 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2016,11432)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2016 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2016,11432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrages; Kündigungsrecht bei Vollbesparung des Bausparvertrages; Bausparvertrag als einheitlicher Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zimmer-gratz.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Bausparvertrags für unwirksam erklärt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Bei einem Bausparvertrag ist ein "vollständiger Empfang" des Darlehens i.S.d. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB noch nicht anzunehmen mit erstmaligem Eintritt der Zuteilungsreife (Anschluss OLG Stuttgart, 30. März 2016, 9 U 171/15, WM 2016, 742).(Rn.53).

    b) Sollte den Klägern die Option zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens eingeräumt worden sein, läge wiederum nach vorherrschender Auffassung dann ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB vor, wenn der Bausparvertrag bis zur Bausparsumme vollständig angespart wäre (a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15, Rdn. 33 nach juris, jeweils m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 18.01.2016 - 8 U 1064/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Eintritt der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Sollte den Klägern im Juli 2004 die Option eines Bauspardarlehens mit Zuteilungsnachricht i.S.d. § 12 Abs. 1 ABB eröffnet worden sein, begann die Frist des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gleichfalls nicht zu laufen, wie nachfolgend ausgeführt; dass es sich im Übrigen bei dem Bausparvertrag um einen einheitlichen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz handelt, auf den die vorerwähnte Norm grundsätzlich zur Anwendung kommen kann, wurde in jüngster Zeit in Rechtsprechung und Kommentarliteratur herausgearbeitet (OLG Stuttgart, a.a.O., Rdn. 42 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29.02.2016, 31 U 175/15, Rdn. 13 f nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2016, 8 U 1064/15, Rdn. 20 ff nach juris; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800, 1801 ff).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Der BGH führt lediglich aus, der Sparer erstrebe mit seinen Zahlungen in der Sparphase "nicht in erster Linie eine möglichst gewinnbringende Geldkapitalanlage", erkennt dieses Interesse damit nachrangig jedoch durchaus an (BGH, Urteil vom 09.07.1991, XI ZR 72/90, WM 1991, 1452, Rdn. 18 nach juris).
  • LG Stuttgart, 12.11.2015 - 12 O 100/15

    Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Einer wirtschaftlichen Schieflage zum Nachteil des Bausparkollektivs kann somit auf diesem Wege begegnet werden (vgl. auch LG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015, 12 O 100/15, Rdn. 80 ff nach juris).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Insbesondere aber rechtfertigt der BGH mit der besonderen Systematik des kollektiven Bausparens die formularmäßige Vereinbarung einer Abschlussgebühr, wobei er betont, dass die Zuteilung der zinsgünstigen Bauspardarlehen nur aus den Mitteln erfolgen könne, "die durch die Einlage-, Zins- und Tilgungsleistungen anderer Bausparer erwirtschaftet werden" (BGHZ 187, 360, Rdn. 46 nach juris).
  • OLG Hamm, 29.02.2016 - 31 U 175/15

    Bausparvertrag; Bausparkasse; Zuteilungsreife; Kündigung; Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Sollte den Klägern im Juli 2004 die Option eines Bauspardarlehens mit Zuteilungsnachricht i.S.d. § 12 Abs. 1 ABB eröffnet worden sein, begann die Frist des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gleichfalls nicht zu laufen, wie nachfolgend ausgeführt; dass es sich im Übrigen bei dem Bausparvertrag um einen einheitlichen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz handelt, auf den die vorerwähnte Norm grundsätzlich zur Anwendung kommen kann, wurde in jüngster Zeit in Rechtsprechung und Kommentarliteratur herausgearbeitet (OLG Stuttgart, a.a.O., Rdn. 42 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29.02.2016, 31 U 175/15, Rdn. 13 f nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2016, 8 U 1064/15, Rdn. 20 ff nach juris; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800, 1801 ff).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 88/16

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer

    Da beide Interessen alternativ zueinander bestünden, sei dem Rechtsgedanken von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG folgend jeweils der höhere Wert maßgebend (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 22. April 2016 - 1 O 208/15, juris Rn. 83 f.).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15   

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https://dejure.org/2015,42065
LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2015,42065)
LG Aachen, Entscheidung vom 17.12.2015 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2015,42065)
LG Aachen, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2015,42065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung von Darlehensverträgen nach erklärtem Widerruf durch den Darlehensnehmer; Verwendung der Formulierung "frühestens mit dem Erhalt der Belehrung" bzgl. des Beginns der Widerrufsfrist in einer Widerrufsbelehrung; Ausübung des Widerrufsrechts mehrere Jahre ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Insbesondere kann der Verbraucher aus der Wendung "frühestens" nicht erkennen, wann genau die Frist beginnt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Rz. 34, juris m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 23.01.203, 13 U 69/12, Tz. 26, juris).

    Ein Unternehmer kann sich nur dann auf den Vertrauensschutz aus der BGB-InfoV berufen, wenn er ein Formular verwendet, das der Musterbelehrung in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der äußeren Gestaltung vollständig entspricht; entscheidend ist, ob der Unternehmer die Belehrung einer eigenen Bearbeitung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 37 ff. m. w. N., juris).

    Es ist alleine entscheidend, dass die Beklagte den vom Verordnungsgeber entworfenen Text der Musterbelehrung einer eigenen Bearbeitung unterzogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris).

    d) Es kommt auch auf den konkreten Umfang der vom Unternehmer vorgenommenen Änderungen nicht an, zumal es mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters ohnehin nicht möglich wäre, eine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze zu ziehen, ab deren Überschreitung die Schutzwirkung nicht mehr gelten würde (vgl. BGH, Urteil 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 30, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 24, juris).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11
    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Es ist auch ohne Belang, ob sich der Mangel der Widerrufsbelehrung im konkreten Fall zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa weil dessen Verständnis des Widerrufsrechts dadurch erschwert wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 31, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 25, juris).

    d) Es kommt auch auf den konkreten Umfang der vom Unternehmer vorgenommenen Änderungen nicht an, zumal es mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters ohnehin nicht möglich wäre, eine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze zu ziehen, ab deren Überschreitung die Schutzwirkung nicht mehr gelten würde (vgl. BGH, Urteil 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 30, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 24, juris).

    Sogar nur punktuelle Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung können mithin den Vertrauensschutz entfallen lassen (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 25, juris).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12

    Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach

    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Insbesondere kann der Verbraucher aus der Wendung "frühestens" nicht erkennen, wann genau die Frist beginnt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Rz. 34, juris m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 23.01.203, 13 U 69/12, Tz. 26, juris).

    Es ist auch ohne Belang, ob sich der Mangel der Widerrufsbelehrung im konkreten Fall zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa weil dessen Verständnis des Widerrufsrechts dadurch erschwert wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 31, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 25, juris).

    d) Es kommt auch auf den konkreten Umfang der vom Unternehmer vorgenommenen Änderungen nicht an, zumal es mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters ohnehin nicht möglich wäre, eine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze zu ziehen, ab deren Überschreitung die Schutzwirkung nicht mehr gelten würde (vgl. BGH, Urteil 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 30, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 24, juris).

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Hier wurden zwar die Darlehensverträge bereits 2007 und 2008 und mithin sieben bis acht Jahre vor Erklärung des Widerrufs geschlossen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, Tz. 23, juris, Vorliegen des Zeitmoments bei einem sieben Jahre nach Erhalt der Widerrufsbelehrung erklärten Widerruf).

    Vor diesem Hintergrund konnte die Beklagte trotz des langen Zeitablaufs seit Vertragsschluss nicht in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht nicht mehr ausüben würden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, Tz. 24, juris).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren darüber gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2009, VIII ZR 219/08, Tz. 15, juris).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2010, NJW 2010, 3714, 3715; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl. 2015, § 242 Rn. 87).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn sich der Verpflichtete aufgrund des Verhaltens des Berechtigten berechtigterweise darauf eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde und dem Verpflichteten aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestandes ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.01.2014, VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230, 1231; Palandt/Grüneberg, BGB, § 242 Rn. 95).
  • OLG Köln, 06.11.2015 - 13 U 113/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Aachen, 17.12.2015 - 1 O 208/15
    Diese Formulierung lege eine Deutung in dem Sinne mindestens nahe, dass es der Darlehensnehmer sei, der die Prüfung vorzunehmen habe (Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 6. November 2015, 13 U 113/15.
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