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Rechtsprechung
   LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20   

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https://dejure.org/2021,1033
LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20 (https://dejure.org/2021,1033)
LG Aachen, Entscheidung vom 07.01.2021 - 1 O 269/20 (https://dejure.org/2021,1033)
LG Aachen, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 1 O 269/20 (https://dejure.org/2021,1033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage gegen Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Nachdem der BGH zunächst entschieden hatte, dass die entsprechende Aufzählung von Pflichtangaben nach den Maßstäben des anzuwendenden nationalen Rechts klar und verständlich sei (BGH v. 31.03.2020 - XI ZR 581/19), hält das Gericht nunmehr im Geltungsbereich der Verbraucherkreditlinie nicht mehr an der dahingehenden Rechtsprechung fest (vgl. BGH v. 27.10.2020 - XI ZR 525/19 Rn. 16).

    Die Beklagte kann sich nur dann auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn die von ihr verwendete Widerrufsinformation dem maßgeblichen Muster entspricht BGH v. 27.10.2020 - XI ZR 525/19 Rn. 17).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit solcher Bestandteile ist, dass hinreichend konkret angegeben ist, ob sie einschlägig sind (BGH v. 27.10.2020 - XI ZR 525/19 Rn. 18).

    Der BGH hat zuletzt diesbezüglich festgestellt (BGH v. 27.10.2020 - XI ZR 525/19 Rn. 27):.

    Es könne auch erwogen werden, ob der Verbraucher das Widerrufsrecht nur ausgeübt habe, um das Fahrzeug nach längerer bestimmungsgemäßer Nutzung zurückgeben zu können (BGH v. 27.10.2020 - XI ZR 525/19 Rn. 28).

    Das widerklagend geltend gemachte Feststellungbegehren hinsichtlich des Anspruchs auf Wertersatz bestimmt sich nach der Rechtsprechung des BGH (v. 27.10.2020 - XI ZR 525/19) anhand der Vergleichswertmethode.

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Bei der Rückgabepflicht handelt es sich um eine Bring- oder Schickschuld, so dass der Darlehensnehmer das Fahrzeug grundsätzlich am Sitz des Darlehensgebers tatsächlich anbieten oder es zumindest absenden muss (BGH v. 27.10.2020 - XI ZR 498/19 Rn. 24).

    Dies ergibt sich auch aus der seitens der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH v. 27.10.2020 (XI ZR 498/19 Rn. 24).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Entscheidend ist alleine, ob die Belehrung durch ihre Fassung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH v. 12.7.2016 - XI ZR 564/15 Rn. 26).

    " Das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung (Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 18 und XI ZR 564/15, BGHZ 211, BGHZ 211, 123 Rn. 43, jeweils mwN).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Zwar sind optionale Bestandteile in der Widerrufsinformation zulässig, wenn hinreichend konkret angegeben ist, ob sie einschlägig sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15, Rn. 42 ff.), ohne dass dadurch die Musterkonformität in Frage steht.

    Die vom Verwender nicht markierten Optionen stellen demnach keine Zusätze dar, sondern sind schlicht nicht Vertragsbestandteil (BGH v. 23.02.2016 - XI ZR 101/15 Rn. 42).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Nach Ansicht der Kammer ist ein weitergehendes Angebot - ob tatsächlich oder wörtlich - nicht notwendig, da die Kläger vorliegend nach zweimaliger Ablehnung des Widerrufs und des Ignorierens des Rückgabeangebots davon ausgehen mussten, dass ein weiteres Angebot die Beklagte nicht umstimmen werde (ähnlich BGH v. 21.02.2017 - XI ZR 467/15 Rn. 29 ff. mwN.).
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Ein weiteres Bemühen des Verbrauchers um Rückgabe des Fahrzeugs, um dem ansonsten drohenden Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit zu entgehen, ist in dieser Fallkonstellation nicht angebracht, mithin überflüssig (BGH v. 09.10.2000 - II ZR 75/99).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Erscheint der Versuch außergerichtlicher Forderungsdurchsetzung nicht erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. BGH v. 28.05.2013 -XI ZR 421/10 Rn. 34).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    " Das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung (Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 18 und XI ZR 564/15, BGHZ 211, BGHZ 211, 123 Rn. 43, jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Wie der BGH und das OLG Köln feststellen, wird der gesetzgeberische Wille ersichtlich, dass "bei der Gestaltung des Musters einer Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge gemäß Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB a.F. eine Information über verbundene Verträge nur bei deren Vorliegen zuzulassen ist" (vgl. BGH v. 24.01.2017 - XI ZR 66/16 Rn. 11; OLG Köln v. 01.06.2017 - 12 U 152/16 Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 13 U 77/19

    VW-Dieselskandal: Keine Haftung von VW für sittenwidrige Abgas-Manipulation für

    Auszug aus LG Aachen, 07.01.2021 - 1 O 269/20
    Entgegen der Ansicht der Beklagten und der zu den Akten gereichten Entscheidungen des OLG Hamburg (Beschluss v. 25.09.2019 - 13 U 77/19) sowie des LG Hamburg (Urteil v. 09.12.2020 - 318 O 260/20) erkennt die mit dem hiesigen Rechtsstreit befasste Kammer keine Ähnlichkeit zwischen der Ankreuzoption und der hier verwendeten Formulierung.
  • OLG Köln, 01.06.2017 - 12 U 152/16
  • BGH, 13.10.2020 - XI ZR 581/19

    Zurückweisung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 10.06.2021 - 1 O 269/20   

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https://dejure.org/2021,23003
LG Mönchengladbach, 10.06.2021 - 1 O 269/20 (https://dejure.org/2021,23003)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10.06.2021 - 1 O 269/20 (https://dejure.org/2021,23003)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 1 O 269/20 (https://dejure.org/2021,23003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherung muss nicht für corona-bedingte Betriebsschließung ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.06.2021 - 1 O 269/20
    Dabei kommt es auf die durchschnittlichen Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH, NJW 1993, 2369; NJW-RR 2015, 1442).

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, NJW 2012, 3023; NJW-RR 2015, 1442).

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.06.2021 - 1 O 269/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, NJW 2012, 3023; NJW-RR 2015, 1442).
  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.06.2021 - 1 O 269/20
    Gerade aufgrund der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Auflistung der einzelnen Erreger und Krankheiten wird ein durchschnittlicher und verständiger Versicherungsnehmer nicht unbesehen davon ausgehen, dass der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Katalog deckungsgleich mit den Katalogen des IfSG ist (a. A. LG München I, NJW 2020, 3461).
  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.06.2021 - 1 O 269/20
    Allein der Umstand, dass die Klausel gegebenenfalls noch klarer hätte gefasst werden können (vgl. zu einer klareren Formulierung OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020, Az. 20 W 21/20, zitiert nach Juris; "nur") reicht für die Annahme einer Intransparenz nicht aus (vgl. Lütteringhaus/Eggen, r+s 2020, 250).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.06.2021 - 1 O 269/20
    Der Auffassung des LG Mannheim (COVuR 2020, 195), wonach die dort angenommene dynamische Verweisung der Versicherungsbedingungen auf die " in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger" auch den Fall erfasse, dass keine Änderung des enumerativen Katalogs der §§ 6, 7 IfSG vorgenommen wurde, sondern die Meldepflicht lediglich entsprechend den Generalklauseln des § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG und § 7 Abs. 2 IfSG um das SARS-Corona-Virus im Wege einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1 IfSG erweitert wurde, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
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