Rechtsprechung
LG Osnabrück, 22.12.2010 - 1 O 2937/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 8 UWG; § 43 b BRAO i. V.m. § 4 Nr. 11 UWG
"Das Haus der Anwälte” bei nur zwei Rechtsanwälten irreführend - openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung eines Sitzes einer Rechtsanwaltskanzlei mit zwei Anwälten als "Das Haus der Anwälte"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 3 PartGG; § 125 Abs. 1 HGB; § 125 Abs. 2 HGB; § 8 UWG
Bezeichnung auf dem Kanzleischild "Das Haus der Anwälte" als wettbewerbsmäßige Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezeichnung auf dem Kanzleischild "Das Haus der Anwälte" als wettbewerbsmäßige Werbung
- archive.org
- Anwaltsblatt
§ 5 UWG 2004
Irreführend bei einer Kanzlei mit zwei Anwälten: "Das Haus der Anwälte" - Anwaltsblatt
§ 5 UWG 2004
Irreführend bei einer Kanzlei mit zwei Anwälten: "Das Haus der Anwälte" - BRAK-Mitteilungen
Werbung - Firmierung als "Das Haus der Anwälte"
- brak-mitteilungen.de , S. 64
§ 43b BRAO; § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG
Werbung - Firmierung als "Das Haus der Anwälte" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bezeichnung auf dem Kanzleischild "Das Haus der Anwälte" als wettbewerbsmäßige Werbung
- rechtsportal.de
Bezeichnung auf dem Kanzleischild "Das Haus der Anwälte" als wettbewerbsmäßige Werbung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Das Haus der Anwälte" : Irreführende Bezeichnung einer Kanzlei!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Die Bedeutung von "schlechthin”
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Das Haus der Anwälte
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 840
- GRUR-RR 2011, 222
- AnwBl 2011, 294
- AnwBl 2011, 295
- AnwBl Online 2011, 85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus LG Osnabrück, 22.12.2010 - 1 O 2937/10
Dabei ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Inschrift die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH NJW 2005, 2229).