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   LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15   

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https://dejure.org/2017,45959
LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15 (https://dejure.org/2017,45959)
LG Aachen, Entscheidung vom 02.03.2017 - 1 O 309/15 (https://dejure.org/2017,45959)
LG Aachen, Entscheidung vom 02. März 2017 - 1 O 309/15 (https://dejure.org/2017,45959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsverhältnis über die Erstellung eines Permanent Make-Up im Gesichtsbereich als Werkvertrag i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen Pflichtverletzung durch eine fehlerhafte Behandlung

  • RA Kotz

    Permanent-Make-Up-Behandlung - Zumutbarkeit einer Nacherfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Fehlerhaftes Permanent Make Up: Keine Nacherfüllung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für mangelhaftes Permanent-Make-Up

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.03.2014 - 12 U 151/13

    Schmerzensgeld und keine Nachbesserung bei mangelhaftem Tattoo

    Auszug aus LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15
    Auch liegt nicht etwa eine Einwilligung in die Körperverletzung vor, die die Pflichtverletzung entfallen ließe, da von der ursprünglichen Einwilligung jedenfalls nur eine technisch und gestalterisch mangelfreie Behandlung gedeckt war (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 2014 - I-12 U 151/13 -, juris Rn. 2; LG Bochum, Urteil vom 14.10.2013 - 2 O 530/11 - juris Rn. 11, 12, 13).

    Verständliche Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers sind daher bei Permanent-Make-Up-Behandlungen eher als bei anderen Werken geeignet, die Nachbesserungsverweigerung zu rechtfertigen (vgl. auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 2014 - I-12 U 151/13 -, juris Rn. 5, 6).

  • LG Bochum, 14.10.2013 - 2 O 530/11

    Zu tief gestochene Tätowierung begründet Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15
    Auch liegt nicht etwa eine Einwilligung in die Körperverletzung vor, die die Pflichtverletzung entfallen ließe, da von der ursprünglichen Einwilligung jedenfalls nur eine technisch und gestalterisch mangelfreie Behandlung gedeckt war (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 2014 - I-12 U 151/13 -, juris Rn. 2; LG Bochum, Urteil vom 14.10.2013 - 2 O 530/11 - juris Rn. 11, 12, 13).

    Dabei kommt der Genugtuungsfunktion keine erhebliche Bedeutung für die Bemessung des Schmerzensgeldes zu, da die Pigmentierung einen Körperschmuck nach den Wünschen der Anspruchstellerin darstellt, und ihrer Intention nach nicht der Schädigung der Anspruchstellerin dienen sollte (vgl. LG Bochum, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 O 530/11 -, juris Rn. 17, 18).

  • AG Wuppertal, 21.08.2014 - 34 C 265/12

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mangelhaftigkeit der Durchführung eines

    Auszug aus LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15
    Verständliche Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers sind daher bei Permanent-Make-Up-Behandlungen eher als bei anderen Werken geeignet, die Nachbesserungsverweigerung zu rechtfertigen (vgl. auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 2014 - I-12 U 151/13 -, juris Rn. 5, 6).
  • OLG Hamm, 26.04.2016 - 26 U 116/14

    Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung

    Auszug aus LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15
    Selbst eine eingehende vorherige Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen legitimiert kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2016 - I-26 U 116/14 -, juris).
  • OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 50/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei mangelhafter Ausführung eines Permanent-Make-ups

    Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 02.03.2017 - 1 O 309/15 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Hamburg, 17.01.2019 - 6 AR 24/18

    Funktionelle Zuständigkeit einer Zivilkammer für das Sachgebiet

    Bei einem Vertrag über die Anbringung eines Permanent Make-Up dürfte es sich hingegen um einen Werkvertrag handeln (LG Aachen, Urteil vom 2.3. 2017, 1 O 309/15, zitiert nach juris, Tz. 34; vgl. zum vergleichbaren Fall einer Tätowierung LG Kassel, NJW-RR 2009, 1685, zitiert nach juris, Tz. 5; wohl auch OLG Hamm, NJW-RR 2014, 717, zitiert nach juris, Tz. 5, das bei einer Tätowierung § 636 BGB anwendet; vgl. auch Jauernig/Mansel, a.a.O., § 630 a, Rn. 8; so auch die Rechtsauffassung der Klägerin auf Seite 4 der Klagschrift).
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