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LG Rottweil, 15.01.2009 - 1 O 38/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Rottweil, 15.01.2009 - 1 O 38/07
- OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 12.01.2010 - 13 W 172/09
Gerichtskosten: Gebührenansatz bei mehreren nach Prozessverbindung durch …
Für die Verfahren 1 O 38/07 (Streitwert EUR 52.500,00) und 1 O 368/06 (Streitwert EUR 100.000,00) wird jeweils nur eine Gebühr angesetzt, der Gebührenansatz somit um EUR 2.824,00 (EUR 1.112,00 + 1.712,00) ermäßigt.Danach wurde mit Beschluss vom 07.02.2007 ein Teil des Verfahrens abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 O 38/07 fortgeführt.
In der Kostenrechnung wurden für jedes der drei Verfahren 1 O 64/06, 1 O 38/07 und 1 O 368/06 jeweils drei Gerichtsgebühren aus den einzelnen Streitwerten berechnet.
Im Ausgangspunkt zutreffend wurden die schon vor der Verbindung angefallenen Gerichtsgebühren aus den einzelnen Streitwerten der drei Gerichtsverfahren 1 O 64/06, 1 O 38/07 und 1 O 368/06 berechnet.
- OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09
Kostenfestsetzung: (Un-)Zulässigkeit der Nachliquidation von Umsatzsteuer bei …
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Rottweil vom 15. Januar 2009, Az. 1 O 38/07, abgeändert:. - OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 137/10
Haftung eines Gebäudeeigentümers wegen Eindringen von Ungeziefer und Feuchtigkeit …
Mit einer am 3. Januar 2007 beim Landgericht Potsdam (Az.: 1 O 38/07) eingegangenen Klage haben die Kläger zunächst die Streithelferin auf die Beseitigung des an ihr Wohnhaus angrenzenden Bauwerks und der durch dessen Baufälligkeit verursachten Schäden am eigenen Gebäude in Anspruch genommen.