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   LG Düsseldorf, 22.03.2016 - 1 O 385/14   

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https://dejure.org/2016,14134
LG Düsseldorf, 22.03.2016 - 1 O 385/14 (https://dejure.org/2016,14134)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2016 - 1 O 385/14 (https://dejure.org/2016,14134)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2016 - 1 O 385/14 (https://dejure.org/2016,14134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Beratervertrag oder einem Gefälligkeitsvertrag i.R.d. technischen Gebäudeausrüstung eines Forschungslabors

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maschinenhersteller haftet nicht für Beratungsfehler!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertragsrecht: Bindungswille bei Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 135/67

    Aufsicht über fremde Kinder aus Gefälligkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2016 - 1 O 385/14
    Der Gefällige haftet aus Delikt (BGH NJW 1968, 1874).

    Ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis setzt den Willen voraus, eine Rechtsbindung zu begründen (BGH, NJW 68, 1874).

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 292/97

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines Auskunfts-

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2016 - 1 O 385/14
    Dies stellt jedoch dennoch keinen Auftrag gem. § 662 BGB (BGH WuM 1999, 420) dar.

    Diese Verpflichtung folgt aus Kaufrecht; im Regelfall - so auch hier - kommt zwischen Käufer und Verkäufer kein gesonderter Beratungsvertrag zu Stande (BGH WuM 1999, 420).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2016 - 1 O 385/14
    Entscheidend ist dabei nicht der innere Wille; es kommt vielmehr darauf an, wie sich das Verhalten der Beteiligten bei Würdigung aller Umstände einem objektiven Beurteiler darstellt (BGH, NJW 2009, 1141).

    Eine vertragliche Bindung liegt nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen (BGH, NJW 2009, 1141; Grüneberg , in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 75. Aufl. 2016, Einf.

  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2016 - 1 O 385/14
    Zu würdigen sind die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, vor allem für den Begünstigten, ferner Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit, sowie die Interessenlage (BGH, NJW 1984, 1533).
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.2016 - 1 O 385/14
    Soweit die Klägerseite Beispiele eines Architekten (OLG Celle, Az. 16 U 260/00) oder eines Vermessungsingenieurs (OLG Celle, Az. 6 U 95/15) anführt, sind diese mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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