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   LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10   

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LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10 (https://dejure.org/2011,1309)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.09.2011 - 1 O 448/10 (https://dejure.org/2011,1309)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. September 2011 - 1 O 448/10 (https://dejure.org/2011,1309)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" ist eine für den Verbraucher kaufentscheidende Information; Einstufung der Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" als eine für den Verbraucher kaufentscheidende Information; ...

  • kanzlei.biz

    Die Telekom hat ihre Internet-Flatrate irreführend beworben

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" ist eine für den Verbraucher kaufentscheidende Information; Einstufung der Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" als eine für den Verbraucher kaufentscheidende Information; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ohne Volumenbeschränkung, von wegen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Deutsche Telekom muss bei VDSL-Werbung deutlich auf Drosselung bei hohem Datentransfervolumen hinweisen - wettbewerbswidrige Irreführung

  • heise.de (Pressebericht, 26.10.2011)

    Telekom muss auf VDSL-Drosselung hinweisen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    DSL - Anbieter muss auf Geschwindigkeitsdrosselung hinweisen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung - vzbv klagt erfolgreich gegen Telekom

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Online-Werbung der Telekom für unbegrenztes Surfen bei tatsächlicher Datendrosselung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführung durch Telekom-Reklame für unbegrenztes Surfen bei tatsächlicher Volumenbeschränkung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Telekom muss bei VDSL Internet-Flatrate auf Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit hinweisen

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung - Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für Internet-Flatrate untersagt - Telekom muss auf Geschwindigkeitsdrosselung hinweisen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für Internet-Flatrate der Telekom

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für unbegrenztes Internet

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für "unbegrenztes" Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Telekom muss auf Drosselung bei VDSL hinweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung für Internet-Flatrate unzulässig - Auf Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer muss deutlich hingewiesen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 31.05.2007 - 3 U 84/06

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "T-DSL via Satellit"

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Da es sich bei der Bewerbung von Internetzugängen und -anschlüssen mittlerweile um Angebote des allgemeinen Bedarfs handelt, kann die Kammer das Verständnis des angesprochenen Verkehrskreises auf Grund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung selbst beurteilen (OLG Hamburg, Urt. v. 31.05.2007 - 3 U 84/06, zitiert bei juris, dort Rn. 45 f.).

    Diese Begründung ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da weder der Grad der Aufmerksamkeit bei dem hier vorliegenden Angebot des allgemeinen Bedarfs (OLG Hamburg, Urt. v. 31.05.2007 - 3 U 84/06, zitiert bei juris, dort Rn. 45 f.) übertragbar ist, noch das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit liegt, sondern vielmehr - wie die Beklagte selbst vorträgt - den Regelfall bildet.

    Bei der Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" handelt es sich entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten um eine für den Verbraucher kaufentscheidende Information (OLG Hamburg, Urt. v. 31.05.2007 - 3 U 84/06, zitiert bei juris).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kommt in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis in Betracht, sofern dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, Urt. v. 19.04.2007 - I ZR 57/05 -, zitiert bei juris, dort Rn. 23 - 150% Zinsbonus m.w.N.).

    Eine andere Beurteilung lässt sich auch nicht aus der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung des BGH (Urt. v. 19.04.2007, - I ZR 57/05, "150% Zinsbonus", zitiert bei juris, dort Rn. 24) entnehmen, in welcher die Voraussetzungen von § 5 UWG bei der Angabe "bis zu 150% Zinsbonus" verneint wurden.

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Die Rechtsprechung sieht darin - trotz des in ihr enthaltenen normativen Elements - eine Tatsache, die dem Beweis zugänglich ist, jedoch auf Grund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung des Gerichts festgestellt werden kann (BGH GRUR 2000, 239, 240 - "Last Minute Reise").
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Bei der Ermittlung des maßgeblichen Verkehrskreises ist auf die Anschauungen des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen (BGH, GRUR 2004, 244, 245).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 16.12.2004, - I ZR 222/02, "Epson-Tinte", zitiert bei juris; Urt. v. 07.04.2005, - I ZR 314/02, "Internet- Versandhandel", zitiert bei juris).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Eine ausreichende Aufklärung über die mögliche Drosselung war demgegenüber auch unter Berücksichtigung der berechtigten Werbeinteressen der Beklagten unerlässlich, zumal dieser der Beklagten ohne weiteres möglich und zumutbar ist (Vgl. die Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht bei unterlassenem Hinweis in BGH, Urt. v. 15.07.1999, - I ZR 44/97, "Neuwagen I", zitiert bei juris, dort Rn. 50).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 16.12.2004, - I ZR 222/02, "Epson-Tinte", zitiert bei juris; Urt. v. 07.04.2005, - I ZR 314/02, "Internet- Versandhandel", zitiert bei juris).
  • OLG Hamburg, 25.07.2007 - 3 U 66/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Werbung für

    Auszug aus LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
    Vielmehr wird er die angegebene Beschränkung auf technische Umstände wie stark frequentierte Nutzungszeiten oder den Standort seines Anschlusses beziehen und jedenfalls davon ausgehen, dass bei technischen Idealbedingungen die angegebene Höchstgeschwindigkeit erreicht wird (vgl. zur Irreführung bei nicht flächendeckend verfügbarer Höchstgeschwindigkeit auch OLG Hamburg, Urt. v. 25.07.2007, - 3 U 66/07, zitiert bei juris).
  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Internetzugangs mit Drosslung der

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.09.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 448/10 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • LG Bonn, 27.09.2011 - 11 O 38/11
    Diese Erwägungen gelten im Hinblick auf das von den Verfügungsbeklagten zitierte Verfahren vor dem Landgericht Bonn - 1 O 448/10 - sinngemäß.
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