Rechtsprechung
   LG Hannover, 30.03.2009 - 1 O 77/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26439
LG Hannover, 30.03.2009 - 1 O 77/08 (https://dejure.org/2009,26439)
LG Hannover, Entscheidung vom 30.03.2009 - 1 O 77/08 (https://dejure.org/2009,26439)
LG Hannover, Entscheidung vom 30. März 2009 - 1 O 77/08 (https://dejure.org/2009,26439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Wirksamkeit des Rechtswegausschlusses bei der Teilnahme an einem Radio-Gewinnspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die AGB-Klausel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen” ist wirksam

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Hinweis auf Online-AGB im Radio für Gewinnspiel für Einbeziehung ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiel-Klausel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" ist rechtmäßig

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Der Rechtsweg ist (wirklich) ausgeschlossen!

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.11.1999 - 29 U 26/99

    Pflichten eines Verbrauchers bei mißverständlicher Formulierung eines Werbebriefs

    Auszug aus LG Hannover, 30.03.2009 - 1 O 77/08
    Daran ändert auch nichts, dass die Teilnehmer als Alternative zur Unterwerfung unter die Teilnahmebedingungen nur vollständig auf die Teilnahme verzichten konnten (in diese Richtung wohl OLG Hamm, OLGR 2000, 238).

    in Aussicht gestellt worden ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2000, 238).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.1970 - 1 U 44/70
    Auszug aus LG Hannover, 30.03.2009 - 1 O 77/08
    18 Ein solcher vertraglicher Ausschluss der Klagbarkeit eines Anspruchs ist sowohl nach der Rechtsprechung als auch nach überwiegender Literaturmeinung grundsätzlich möglich (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, vor § 253 Rn. 19 m.w.N.; OLG Hamm, OLGR 1997, 1 m.w.N.; OLG Celle, NJW 1971, 288, 289).
  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10

    Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel

    Er verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB (Bergmann, aaO.; a. A. LG Hannover, Urteil vom 30.03.2009 - 1 O 77/08, NJOZ 2009, 2918 ff.); jedenfalls ist darin aber ein gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) versto- ßendes widersprüchliches Verhalten der Beklagten zu sehen.
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