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   OLG Jena, 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16   

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https://dejure.org/2016,21803
OLG Jena, 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16 (https://dejure.org/2016,21803)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16 (https://dejure.org/2016,21803)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. April 2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16 (https://dejure.org/2016,21803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Ausnahmegenehmigung muss diese benennen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Bezeichnung der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat im Bußgeldbescheid ; Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Bußgeldbescheides; Ergänzende Heranziehung des Akteninhalts zur Konkretisierung des Tatvorwurfs

  • Justiz Thüringen

    Art 103 Abs 1 GG, § 66 Abs 1 Nr 3 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG
    Bußgeldverfahren: Gehörsverletzung bei fehlender Konkretisierung der Auflagen im Bußgeldbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bussgeldbescheid: Unwirksamer/unvollständiger Bussgeldbescheid - Einstellung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 27.04.1995 - 1 Ss (B) 74/94

    Bußgeldbescheid wegen mehrerer Verstöße gegen das Lebensmittelrecht;

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16
    Denn jedenfalls könnte der Akteninhalt zur Konkretisierung des Tatvorwurfs lediglich ergänzend herangezogen werden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 27.04.1995, Az. 1 Ss (B) 74/94, bei juris).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16
    Nur mit im oben genannten Sinne ausreichend konkretisierten Angaben zum Tatvorwurf erfüllt der Bußgeldbescheid, der insoweit den Anforderungen an die Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 Abs. 1 Satz 1 StPO) und an den Strafbefehl (§ 409 Abs. 1 Nr. 3 StPO) nachgebildet ist, seine Aufgabe, den Tatvorwurf von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und zweifelsfrei festzustellen, welcher geschichtliche Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll (vgl. BGHSt 23, 336, 340).
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Danach lassen die Bußgeldbescheide - selbst nach dem strengen ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßstab für die Tatabgrenzung - nach den Einzelfallumständen inhaltlich keinen Zweifel an dem bzw. den sachlich betroffenen Markt bzw. Märkten (vgl. BGH, Beschl. v. 08.10.1970, 4 StR 190/70, juris Rz. 6; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 18.04.2016, 1 OLG 121 SsRs 6/16, juris Rz. 16; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.06.2020, 1 Rb 34 Ss 802/19, juris Rz. 8).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der - soweit ersichtlich ansonsten von niemandem vertretenen - Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts in dem von der Verteidigerin in Bezug genommenen Beschluss vom 18. April 2016 (1 OLG 121 SsRs 6/16, StraFo 2016, 254 f., juris Rn. 6 ff.), den Anforderungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG nicht genügende, die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat nicht hinreichend bezeichnende Angaben in einem Bußgeldbescheid verstießen gegen den Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und rechtfertigten daher unter diesem Gesichtspunkt die Zulassung der Rechtsbeschwerde, beigetreten werden könnte.
  • AG Landstuhl, 24.11.2016 - 2 OWi 4286 Js 12609/16

    Bußgeldverfahren: Unbestimmtheit eines Bußgeldbescheides gegen den Fahrer eines

    Die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, ist damit nicht so bezeichnet dass der Betroffene erkennen kann, welches Tun oder Unterlassen den Gegenstand des Verfahrens bildet, gegen welchen Vorwurf er daher seine (mögliche) Verteidigung richten muss (OLG Jena, Beschl. V. 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16 - Krenberger, jurisPR-VerkR 21/2016 Anm. 5).
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