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   OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28299
OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19 (https://dejure.org/2020,28299)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19 (https://dejure.org/2020,28299)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. September 2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19 (https://dejure.org/2020,28299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bussgeldsiegen.de

    Rechtsbeschwerde mittels Bea eingelegt mittels einfacher Signatur - zulässig?

  • Justiz Thüringen

    § 79 Abs 3 OWiG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der Rohmessdaten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt kann OWi-Rechtsbeschwerde mit einfacher Signatur über sein beA übermitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittelbegründung über beA ohne elektronische Signatur: Zulässig?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Nachträgliche Überprüfung des standardisierten Messverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19
    "a) Ungeachtet der Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr (dazu sogleich) genügen die Schriftsätze bereits den allgemeinen Anforderungen an die Schriftform (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80 -, juris, Rn. 5 ff.; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, StPO § 341 Rn. 11; BeckOK StPO/Wiedner, 35. Ed. 1.10.2019, StPO § 341 Rn. 19; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, StPO § 341 Rn. 24) und die erforderliche Verteidigerunterschrift (vgl. dazu etwa KK-StPO/Gericke, a.a.O., § 345 Rn. 12, 17), da die jeweils als Ausdruck zur Akte genommenen Schriftsätze verkörperte Schriftstücke sind und von dem Verteidiger des Rechtsmittelführers herrühren, dessen Urheberschaft zweifelsfrei aus dem verwendeten Briefkopf und der aufgebrachten Unterschrift hervorgeht.

    Wenn Ausdrucke der elektronischen Post zu den Akten gelangen, sind (auch) diese unabhängig davon, auf welchem Wege sie Eingang in die die Gerichtsakte gefunden haben, Gegenstand der Prüfung, ob sie ein form- und fristgerecht angebrachtes Rechtsmittel beinhalten (OLG Rostock, Beschluss vom 06.01.2017 - 20 Ws 311/16 - juris, Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80 -, juris, Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19
    - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2020, 3 Rb 33 Ss 763/19, juris Rn. 7 ff.;.
  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19
    - OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019, II OLG 65/19, juris Rn. 18ff.;.
  • VerfGH Thüringen, 03.04.2024 - VerfGH 107/20

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

    Zur Begründung nahm das Thüringer Oberlandesgericht umfassend Bezug auf die Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom 2. Dezember 2019 und verwies unter Bezugnahme auf den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 23. September 2020 im Verfahren 1 OLG 171 SsRs 195/19 darauf, dass sich der Senat der außerhalb des Saarlandes in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte einheitlich vertretenen Auffassung angeschlossen habe, dass die Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens nicht von dessen nachträglicher Überprüfbarkeit anhand von Rohmessdaten abhängig sei und weder der Anspruch auf ein faires Verfahren noch der auf eine effektive Verteidigung berührt seien.
  • OLG Jena, 13.10.2021 - 1 OLG 121 SsRs 55/21

    Mobiltelefon, elektronisches Gerät, Halten, Benutzung

    Gleiches gilt in Bezug auf die Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens, hinsichtlich der sich der Senat mit Beschluss vom 23.09.2020, Az. 1 OLG 171 SsRs 195/19 ausdrücklich der ersichtlich außerhalb des Saarlandes (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vom 05.07.2019, Az. Lv 7/17, NJW 2019, 2456) in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte einheitlich vertretenen Auffassung angeschlossen hat, dass diese nicht von dessen nachträglicher Überprüfbarkeit anhand von aufzuzeichnenden, zu speichernden und an den Betroffenen auf Verlangen herauszugebenden Rohmessdaten abhängig ist, und durch die fehlende Reproduzierbarkeit der zum einzelnen Messwert führenden Berechnung weder der Anspruch auf ein faires Verfahren noch der auf eine effektive Verteidigung berührt wird.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Der Senat und andere Oberlandesgerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespeicherter Messdaten abhängt (vgl. Senat BeckRS 2020, 4049; NStZ-RR 2022, 220 = BeckRS 2022, 2799; OLG Köln BeckRS 2019, 23786; OLG Oldenburg BeckRS 2019, 20646; OLG Schleswig BeckRS 2019, 33009; BayObLG NZV 2020, 322 = BeckRS 2019, 31165; OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 29; OLG Hamm BeckRS 2020, 550; OLG Brandenburg BeckRS 2020, 1077; BeckRS 2020, 3291; BeckRS 2020, 4369; BeckRS 2020, 4376; OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 5104; OLG Bremen BeckRS 2020, 5935; NStZ 2021, 114 = BeckRS 2020, 5965; OLG Jena BeckRS 2020, 24234; KG Berlin BeckRS 2019, 41508; BeckRS 2020, 6521; BeckRS 2020, 18283; OLG Dresden NJW 2021, 176; a. A. VerfGH Saarland NJW 2019, 2456 = NZV 2019, 414).
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