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   OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, 1 OWi 2 Ss Bs 94/19   

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https://dejure.org/2020,13766
OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, 1 OWi 2 Ss Bs 94/19 (https://dejure.org/2020,13766)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, 1 OWi 2 Ss Bs 94/19 (https://dejure.org/2020,13766)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, 1 OWi 2 Ss Bs 94/19 (https://dejure.org/2020,13766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 338 Nr 8 StPO, § 79 Abs 3 S 1 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge des Verstoßes gegen das Fairnessgebot bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Datensätze anderer Verkehrsteilnehmer

  • verkehrslexikon.de

    Verfahrensrüge und Akteneinsicht in Messreihe

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Verhinderte Akteneinsicht in Messreihe? Verfahrensrüge ist schwierig!

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Verstoßes gegen Fairnessgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren hinsichtlich der Beiziehung der Rohmessdaten der gesamten Messreihe eine Geschwindigkeitsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    bb) Nach gegenteiliger Ansicht soll sich ein solcher Anspruch aus dem Gebot fairen Verfahrens ergeben, welches aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und aus dem sich im Vorfeld der Hauptverhandlung ein über die Grenzen des § 147 StPO hinausreichendes Einsichtsrecht ergeben könne (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19,, juris 24 ff.; OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2019 - 23 Ss 709/19, BeckRS 2019, 37019, beck-online; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17, NZV 2017, 589; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, zfs 2019, 471, jew. m.w.N.; ein Einsichtsrecht für möglich haltend: OLG Düsseldorf, Beschluss 22.07.2015 - IV-2 RBs 63/15, NZV 2016, 140).

    Auch hängt die Zulässigkeit der Rüge nicht davon ab, dass der Betroffene gegen die in Beschlussform erfolgte ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts vom Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO (i.V.m. § 46 OWiG) Gebrauch gemacht hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 21; s.a. Cierniak/Niehaus, DAR 2018, 541, 543).

    bb) Eine den Ermittlungsbehörden bzw. dem Gericht zuzurechnende Beschränkung der Verteidigung führt aber nur dann zur Aufhebung eines Urteils, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret besteht, dieser mithin also geeignet sein kann, die gerichtliche Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen zu beeinflussen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 30; BayObLG, Beschluss vom 6. April 2020 - 201 ObOWi 291/20, juris Rn. 11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; s.a. Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 338 Rn. 101).

    (b) Die Kausalität zwischen der Versagung der Einsicht in Falldatensätze anderer Verkehrsteilnehmer und der verurteilenden Entscheidung kann andererseits auch nicht mit dem schlichten Verweis darauf begründet werden, dass kein Erfahrungssatz bestehe, dass die gebräuchlichen Geschwindigkeitsmessgeräte unter allen Umständen zuverlässige Ergebnisse liefern (so aber: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 31 und OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2019 - OLG 23 Ss 709/19 (B), BeckRS 2019, 37019 Rn. 9).

  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 23 Ss 709/19

    Akteneinsicht, standardisiertes Messverfahren, Aussetzungsantrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    bb) Nach gegenteiliger Ansicht soll sich ein solcher Anspruch aus dem Gebot fairen Verfahrens ergeben, welches aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und aus dem sich im Vorfeld der Hauptverhandlung ein über die Grenzen des § 147 StPO hinausreichendes Einsichtsrecht ergeben könne (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19,, juris 24 ff.; OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2019 - 23 Ss 709/19, BeckRS 2019, 37019, beck-online; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17, NZV 2017, 589; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, zfs 2019, 471, jew. m.w.N.; ein Einsichtsrecht für möglich haltend: OLG Düsseldorf, Beschluss 22.07.2015 - IV-2 RBs 63/15, NZV 2016, 140).

    (b) Die Kausalität zwischen der Versagung der Einsicht in Falldatensätze anderer Verkehrsteilnehmer und der verurteilenden Entscheidung kann andererseits auch nicht mit dem schlichten Verweis darauf begründet werden, dass kein Erfahrungssatz bestehe, dass die gebräuchlichen Geschwindigkeitsmessgeräte unter allen Umständen zuverlässige Ergebnisse liefern (so aber: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 31 und OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2019 - OLG 23 Ss 709/19 (B), BeckRS 2019, 37019 Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    Das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen bezieht sich nur auf das gegen ihn geführte Verfahren, nicht hingegen auf Aktenbestandteile anderer Verfahren (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.7.2015 - IV-2 RBs 63/15, NZV 2016, 140, 141; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19, juris Rn. 4).

    bb) Nach gegenteiliger Ansicht soll sich ein solcher Anspruch aus dem Gebot fairen Verfahrens ergeben, welches aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und aus dem sich im Vorfeld der Hauptverhandlung ein über die Grenzen des § 147 StPO hinausreichendes Einsichtsrecht ergeben könne (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19,, juris 24 ff.; OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2019 - 23 Ss 709/19, BeckRS 2019, 37019, beck-online; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17, NZV 2017, 589; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, zfs 2019, 471, jew. m.w.N.; ein Einsichtsrecht für möglich haltend: OLG Düsseldorf, Beschluss 22.07.2015 - IV-2 RBs 63/15, NZV 2016, 140).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16

    "Lebensakte" eines Messgeräts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    Es bedürfe vielmehr tatsachengestützter Erläuterung, weshalb der "eigene" Verstoß dadurch überprüft werden könne, dass man Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer untersucht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2016 - 2 Ss-OWi 589/16, juris Rn. 17).
  • LG Kaiserslautern, 22.05.2019 - 5 Qs 51/19

    Anspruch des Betroffenen auf Zurverfügungstellung der Messdaten im Rahmen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    bb) Nach gegenteiliger Ansicht soll sich ein solcher Anspruch aus dem Gebot fairen Verfahrens ergeben, welches aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und aus dem sich im Vorfeld der Hauptverhandlung ein über die Grenzen des § 147 StPO hinausreichendes Einsichtsrecht ergeben könne (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19,, juris 24 ff.; OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2019 - 23 Ss 709/19, BeckRS 2019, 37019, beck-online; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17, NZV 2017, 589; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, zfs 2019, 471, jew. m.w.N.; ein Einsichtsrecht für möglich haltend: OLG Düsseldorf, Beschluss 22.07.2015 - IV-2 RBs 63/15, NZV 2016, 140).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 101 Abs 1 S 2 durch nachvollziehbar begründetes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    Bei der Beurteilung, ob das tatrichterliche Urteil auf einem Verfahrensfehler beruhen kann, handelt es sich um eine Frage des Einzelfalls und nicht um die Beurteilung einer Rechtsfrage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00, juris Rn. 5).
  • AG Landstuhl, 23.05.2019 - 2 OWi 27/19

    Bußgeldverfahren - Überlassung von unverschlüsselten Messreihen und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    aa) Teilweise wird ein Anspruch des Betroffenen gegenüber der Verwaltungsbehörde auf Einsicht in Falldatensätze Dritter generell verneint (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18, juris Rn. 29, 32; AG Landstuhl, Beschluss vom 23.05.2019 - 2 OWi 27/19, juris Rn. 7) bzw. allenfalls dann in Betracht gezogen, wenn der Betroffene gegenüber der Behörde tatsachenfundiert vorträgt, warum er diese Unterlagen benötigt.
  • LG Trier, 14.09.2017 - 1 Qs 46/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Rechtsmittel, Umfang der Unterlagen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    bb) Nach gegenteiliger Ansicht soll sich ein solcher Anspruch aus dem Gebot fairen Verfahrens ergeben, welches aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und aus dem sich im Vorfeld der Hauptverhandlung ein über die Grenzen des § 147 StPO hinausreichendes Einsichtsrecht ergeben könne (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19,, juris 24 ff.; OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2019 - 23 Ss 709/19, BeckRS 2019, 37019, beck-online; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17, NZV 2017, 589; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, zfs 2019, 471, jew. m.w.N.; ein Einsichtsrecht für möglich haltend: OLG Düsseldorf, Beschluss 22.07.2015 - IV-2 RBs 63/15, NZV 2016, 140).
  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    Bei dem Antrag auf Beiziehung entsprechender Unterlagen handelt es sich vielmehr in der Sache um einen Beweisermittlungsantrag, dessen Ablehnung nur unter Aufklärungsgesichtspunkten (§ 244 Abs. 2 StPO) gerügt werden kann (Senat, Beschluss vom 28.02.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 106/17, NStZ-RR 2018, 156; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18, juris Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19
    Das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen bezieht sich nur auf das gegen ihn geführte Verfahren, nicht hingegen auf Aktenbestandteile anderer Verfahren (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.7.2015 - IV-2 RBs 63/15, NZV 2016, 140, 141; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19, juris Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

  • BayObLG, 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20

    Standardisiertes Messverfahren: Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

  • KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einholung eines

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Etwaigen praktischen Bedenken dürfte durch eine verfahrenseffiziente Handhabung der Einsicht begegnet werden können (vgl. zu entsprechenden Ansätzen OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 3 Ss OWi 1232/17 -, juris, Rn. 35; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 -, juris, Rn. 11).

    Insofern ist auch auf die Vielzahl fachgerichtlicher Entscheidungen hinzuweisen, die - zwar mit teils unterschiedlicher Begründung und in unterschiedlichem Umfang - davon ausgehen, dass Betroffenen auf Verlangen auch nicht bei der Bußgeldakte befindliche Informationen von den Verwaltungsbehörden zugänglich zu machen sind (vgl. hierzu die nicht abschließende Übersicht bei Burhoff, in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 228 ff.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 Ss (Bz) 100/12 -, juris, Rn. 8; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 OLG 101 Ss Rs 131/15 -, juris, Rn. 17; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. Februar 2016 - Ss (Bs) 6/2016 (4/16 OWi) -, juris, Rn. 7 f.; OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 1 Ss (OWi) 96/16 -, juris, Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2016 - 2 Ss-OWi 562/16 -, juris, Rn. 12 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. September 2016 - (2 Z) 53 Ss-OWi 343/16 (163/16) -, juris, Rn. 12 ff.; wohl auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019 - III-4 RBs 377/18 -, juris, Rn. 8; KG, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 Ws (B) 97/19 -, juris, Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris, Rn. 28 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris, Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - OLG 23 Ss 709/19 -, BeckRS 2019, 37019, beck-online, Rn. 7 ff.; wohl auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 3. April 2020 - 1 SsRs 50/19 -, juris, Rn. 20 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Juni 2020 - 2 OWi 6 SsRs 118/19 -, ZfSch 2020, S. 412; ausdrücklich offengelassen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2015 - IV-2 RBs 63/15 -, juris, Rn. 19; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2019 - III-1 RBs 339/19 -, juris, Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 -, juris, Rn. 16; ablehnend OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 2 Ss (OWi) 197/18 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. Juni 2019 - I OLG 123/19 -, juris).

  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Gleiches gilt für die vom BayObLG in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 05.05.2020 und 27.10.2020 (Az. 1 OWi 2 SsBs 94/19 bzw. 1 OWi 2 SsBs 103/20, bei juris), in denen der dortige Senat die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zurückweisung eines Antrags auf Einsichtnahme in die nicht bei den gerichtlichen Unterlagen befindliche, andere Verkehrsteilnehmer betreffende Messserie in Betracht kommt, offengelassen und lediglich die Beruhensfrage als eine Frage des Einzelfalls verneint hat.
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Divergenzvorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen

    Die Relevanz von (hier tatsächlich existierenden) Messdaten, die zwar im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem ihm vorgeworfenen Verstoß erhoben worden sind, aber allein andere Verkehrsteilnehmer betreffen, liegt jedenfalls nicht auf der Hand (vgl. Senat, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, zfs 2020, 413, 415; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11).

    Die PTB hat in ihrer öffentlich zugänglichen Stellungnahme vom 30.03.2020 plausibel und nicht auf ein bestimmtes Messgerät beschränkt erläutert, weshalb aus der Statistikdatei, der Betrachtung der "gesamten Messreihe" sowie der Annulierungsrate kein relevanter Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (vgl. den Senatsbeschluss vom 05.05.2020 aaO.).

  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Es genügt nicht, dass die Beschränkung nur generell (abstrakt) geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 6. April 2020 - 201 ObOWi 291/20 -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Gericke in: KK-StPO, 8. Aufl., § 338 Rn. 101).

    verlässiges Messergebnis im konkreten Einzelfall enthalten können (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 -, juris; so auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 6. April 2020 - 201 ObOWi 291/20 -, juris).

    Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 -, juris).

    Bei der Beurteilung, ob das tatrichterliche Urteil auf einem Verfahrensfehler beruhen kann, handelt es sich aber um eine Frage des Einzelfalls und nicht um die Beurteilung einer Rechtsfrage (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 -, juris m.w.N.).

  • BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20

    Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

    Ein Anspruch des Betroffenen und seiner Verteidigung auf Einsichtnahme und Überlassung der (digitalen) Daten der gesamten Messreihe besteht nicht (u.a. Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 = ZfSch 2020, 413 und 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20 bei juris).

    Hinzu kommt, dass aus der Betrachtung der gesamten Messreihe ohnehin keine für die Beurteilung der Verlässlichkeit der den Betroffenen betreffenden Messung relevanten Erkenntnisse gezogen werden können (vgl. hierzu zuletzt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 = ZfSch 2020, 413 und 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20 bei juris [jeweils unter Hinweis mit Verlinkung auf die unter dem Titel "Der Erkenntniswert von Statistikdatei, gesamter Messreihe und Annullationsrate in der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung" verfasste Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit Stand vom 30.03.2020]).

  • OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Versagung des Zugangs zu nicht bei den Akten

    19 Dass Messdaten dritter Verkehrsteilnehmer (soweit solche tatsächlich gespeichert wurden) für die Überprüfung der Zuverlässigkeit der tatgegenständlichen Messung bedeutsam sind und damit für das Verteidigungsvorbringen Relevanz haben können, ist nicht erkennbar (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, zfs 2020, 413, 415 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11).

    Die PTB hat in ihrer öffentlich zugänglichen Stellungnahme vom 30.03.2020 plausibel und nicht auf ein bestimmtes Messgerät beschränkt erläutert, weshalb aus der Statistikdatei, der Betrachtung der "gesamten Messreihe" sowie der Annulierungsrate kein relevanter Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (vgl. den Senatsbeschluss vom 05.05.2020 aaO.).

  • OLG Zweibrücken, 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21

    Beiziehung von Beschilderungsplan in Bußgeldverfahren wegen

    Die Entscheidungen des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 05.05.2020 (1 OWi 2 SsBs 94/19) und des OLG Koblenz vom 17.11.2020 (1 OWi 6 SsRs 271/20), auf die das Amtsgericht sich gestützt habe, seien durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 überholt.

    Die potentielle Bedeutsamkeit der Unterlagen haben die Bußgeldbehörden bzw. die Fachgerichte im Einzelfall zu untersuchen und zu beurteilen, wobei etwaigen praktischen Bedenken durch eine verfahrenseffiziente Handhabung der Einsicht Rechnung zu tragen ist (Rn. 58 mit Verweisen u.a. auf den Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, juris, Rn. 11).

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in die gesamte Messreihe sowie auf Erhalt

    Den Daten "der gesamten Messreihe" kommt - jedenfalls nach derzeitigem Kenntnisstand - eine potentielle Relevanz für die Verteidigung des Betroffenen gegen den ihm vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß nicht zu (Senat, Beschlüsse vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, zfs 2020, 413, 415 ; vom 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21, juris; vom 26.07.2022 - 1 Owi 2 SsBs 84/21, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11).

    Die PTB hat in ihrer öffentlich zugänglichen Stellungnahme vom 30.03.2020 plausibel und nicht auf ein bestimmtes Messgerät beschränkt erläutert, weshalb aus der Betrachtung der "gesamten Messreihe" kein relevanter Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (Senat, Beschlüsse vom 02.06.2022 - 1 Owi 2 SsRs 19/21, juris Rn. 19; vom 05.05.2020 - 1 Owi 2 SsBs 94/19, aaO).

  • AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22

    Rüge der Richtigkeit der Messung bzw. des Messergebnisses im Falle von

    Wird von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen, bedarf es der Hinzuziehung eines Beschilderungsplanes bzw. der verkehrsrechtlichen Anordnung nicht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beruhen

    (a) Die Frage, ob der Betroffene gegenüber der Verwaltungsbehörde einen Anspruch auf Einsicht in andere Verkehrsteilnehmer betreffende Falldatensätze hat und ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen durch die Verweigerung einer Einsichtnahme in diese Unterlagen eine vom Gericht zu beachtende unzulässige Beschränkung der Verteidigung bewirkt sein kann, wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet (vgl. zum Meinungsstand: Senat, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, juris Rn. 13).
  • KG, 07.01.2021 - 3 Ws (B) 314/20

    Rechtszeitige Geltendmachung des Rechts auf Informationszugang, hier:

  • AG Eilenburg, 21.08.2020 - 8 OWi 604/20

    Geschwindigkeitsmessung - Herausgabe sämtlicher Falldateien der Messreihe

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