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   BayObLG, 10.07.1997 - 1 ObOWi 259/97   

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https://dejure.org/1997,6880
BayObLG, 10.07.1997 - 1 ObOWi 259/97 (https://dejure.org/1997,6880)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.1997 - 1 ObOWi 259/97 (https://dejure.org/1997,6880)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 1 ObOWi 259/97 (https://dejure.org/1997,6880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 12 Abs. 3a Satz 1
    Unzulässiges Parken von Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kraftfahrzeuge iSd StVO § 12 Abs 3a S 1 sind auch Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 28
  • NZV 1997, 530
  • BayObLGSt 1997, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 85/92
    Auszug aus BayObLG, 10.07.1997 - 1 ObOWi 259/97
    Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger gilt als Zugmaschine (BayObLG Beschluß vom 19.3.1992 - 2 ObOWi 85/92 - m. w. N., insoweit nicht veröffentlicht bei Bär DAR 1993, 369 ; Jagusch/Hentschel, § 32 a StVZO Rn. 1).Hiernach kann zunächst nicht zweifelhaft sein, daß es sich bei einer Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger um ein Kraftfahrzeug im Sinn von § 12 Abs. 3 a Satz 1 StVO handelt.
  • OLG Köln, 23.12.1999 - Ss 401/99
    Das zulässige Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine errechnet sich aus der Summe von Leergewicht (§ 42 Abs. 3 StVZO) und Sattellast (Aufliegelast) (vgl. BayObLG NZV 1997, 530; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 34 StVZO Rdnr. 5/6).
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