Rechtsprechung
BayObLG, 10.07.1997 - 1 ObOWi 259/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 12 Abs. 3a Satz 1
Unzulässiges Parken von Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kraftfahrzeuge iSd StVO § 12 Abs 3a S 1 sind auch Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 28
- NZV 1997, 530
- BayObLGSt 1997, 104
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 85/92
Auszug aus BayObLG, 10.07.1997 - 1 ObOWi 259/97
Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger gilt als Zugmaschine (BayObLG Beschluß vom 19.3.1992 - 2 ObOWi 85/92 - m. w. N., insoweit nicht veröffentlicht bei Bär DAR 1993, 369 ;… Jagusch/Hentschel, § 32 a StVZO Rn. 1).Hiernach kann zunächst nicht zweifelhaft sein, daß es sich bei einer Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger um ein Kraftfahrzeug im Sinn von § 12 Abs. 3 a Satz 1 StVO handelt.
- OLG Köln, 23.12.1999 - Ss 401/99 Das zulässige Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine errechnet sich aus der Summe von Leergewicht (§ 42 Abs. 3 StVZO) und Sattellast (Aufliegelast) (vgl. BayObLG NZV 1997, 530;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 34 StVZO Rdnr. 5/6).