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   BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03 (1 PKH 86.03)   

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BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03 (1 PKH 86.03) (https://dejure.org/2004,7364)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2004 - 1 B 282.03 (1 PKH 86.03) (https://dejure.org/2004,7364)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - 1 B 282.03 (1 PKH 86.03) (https://dejure.org/2004,7364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Erfolg eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren ; Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Anforderungen an die Wahrung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Diese Frage ist indes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, dass staatliche Verbote, die die Ausübung der Religion beeinträchtigen, nur dann eine politische Verfolgung in diesem Sinne darstellen, wenn sie in das sog. religiöse Existenzminimum eingreifen, d.h. wenn sie die Religionsausübung abseits der Öffentlichkeit und in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, betreffen (BVerfGE 76, 143 ff. m.w.N.; BVerwG, zuletzt Urteil vom 20. Januar 2004 BVerwG 1 C 9.03 AuAS 2004, 125, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, m.w.N.).

    Glaubensbetätigungen in der Öffentlichkeit einschließlich der Missionierung gehören danach nicht zum asylrechtlich geschützten religiösen Existenzminimum (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O.; Beschluss vom 28. November 2003 BVerwG 1 B 65.03 ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Diese Frage ist indes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, dass staatliche Verbote, die die Ausübung der Religion beeinträchtigen, nur dann eine politische Verfolgung in diesem Sinne darstellen, wenn sie in das sog. religiöse Existenzminimum eingreifen, d.h. wenn sie die Religionsausübung abseits der Öffentlichkeit und in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, betreffen (BVerfGE 76, 143 ff. m.w.N.; BVerwG, zuletzt Urteil vom 20. Januar 2004 BVerwG 1 C 9.03 AuAS 2004, 125, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03

    Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf der Rechtsanwalt zwar die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax einschließlich der Ermittlung der zutreffenden Faxnummer seinen Büroangestellten überlassen; er muss aber, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen, für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2004 BVerwG 6 PB 16.03 , vom 26. April 2002 - BVerwG 3 B 31.02 und vom 13. Februar 1998 BVerwG 7 B 439.97 , jeweils m.w.N. auch zu entsprechender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 28.11.2003 - 1 B 65.03

    Wahrscheinlichkeit der Bestrafung einer Iranerin bei Rückkehr in ihr Heimatland

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Glaubensbetätigungen in der Öffentlichkeit einschließlich der Missionierung gehören danach nicht zum asylrechtlich geschützten religiösen Existenzminimum (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O.; Beschluss vom 28. November 2003 BVerwG 1 B 65.03 ).
  • BVerwG, 26.04.2002 - 3 B 31.02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Glaubhaftmachung eines fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf der Rechtsanwalt zwar die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax einschließlich der Ermittlung der zutreffenden Faxnummer seinen Büroangestellten überlassen; er muss aber, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen, für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2004 BVerwG 6 PB 16.03 , vom 26. April 2002 - BVerwG 3 B 31.02 und vom 13. Februar 1998 BVerwG 7 B 439.97 , jeweils m.w.N. auch zu entsprechender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 1 B 48.03

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Hierzu hätte insbesondere auch deshalb Anlass bestanden, weil bereits früher in einem anderen Verfahren von seiner Kanzlei ein fristwahrender Schriftsatz ebenfalls fälschlicherweise per Telefax an das Verwaltungsgericht Hamburg anstatt an das Oberverwaltungsgericht Hamburg übermittelt worden ist (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 BVerwG 1 B 48.03 ).
  • BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 439.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf der Rechtsanwalt zwar die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax einschließlich der Ermittlung der zutreffenden Faxnummer seinen Büroangestellten überlassen; er muss aber, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen, für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2004 BVerwG 6 PB 16.03 , vom 26. April 2002 - BVerwG 3 B 31.02 und vom 13. Februar 1998 BVerwG 7 B 439.97 , jeweils m.w.N. auch zu entsprechender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 282.03
    Dessen Verschulden muss sich die Klägerin zurechnen lassen (§ 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO, vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2000 2 BvR 1989.97 NVwZ 2000, 907 = DVBl 2000, 1279).
  • LSG Bayern, 03.01.2018 - L 17 U 298/17

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist

    Insofern ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass die nachfolgende Kontrolle des ordnungsgemäß erfolgten Ausgangs anhand des nach der Übermittlung vom Fax-Gerät automatisch ausgedruckten Sendeberichts zu erfolgen hat (BVerwG, Urteil vom 25.06.2004, 1 B 282/03, 1 B 282/03 (1 PKH 86/03) juris Rn 6; BGH, Beschluss vom 24.10.2013, V ZB 154/12; zur Sicherstellung der Kenntnisnahme empfangener Nachrichten bei der Nutzung von E-Mail-Korrespondenz im Kanzleibetrieb durch Anforderung einer Lesebestätigung BGH, Beschluss vom 17.07.2013, I ZR 64/13 juris Rn 11; Keller, a.a.O. Rn 8 f; zur Vergleichbarkeit von Fax-Sendeprotokoll und automatischer Eingangsbestätigung beim EGVP/beA Bacher, NJW 2015, 2753, 2756).
  • VGH Hessen, 26.09.2017 - 5 A 1193/17

    Bergrechtliche Gebühren

    Zu Recht verweist der Klägerinbevollmächtigte darauf, dass im Falle der Klageübersendung per Telefax in der Regel zum Nachweis das Sendeprotokoll des Geräts des Versenders als ausreichend angesehen wird (vgl. zu den Anforderungen: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 1 B 282/03 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 286; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12 -, NJW 2014, 1390, beide auch = juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 18 A 2206/12

    Hinweis im aktuellen PKH-Formular bzgl. Ausfüllens der Abschnitte E bis J durch

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 10 B 10.13 (10 PKH 10.13) -, vom 5. Juni 2009 - 5 B 28.09 (5 PKH 9.09) - und vom 25. Juni 2004 - 1 B 282.03 (1 PKH 86.03) -, s. auch schon zuvor Beschlüsse vom 27. Januar 2003 - 1 B 92.02 (1 PKH 12.02) - und vom 25. März 1998 - 9 B 806/97 -, jew. juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 10.05

    Stellenpool

    Unabhängig hiervon trifft den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bei der nunmehr geschilderten Sachlage ein Organisationsverschulden, für das die Klägerin gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO einstehen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 282/03 (1 PKH 86/03) - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf der Rechtsanwalt zwar die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax einschließlich der Ermittlung der zutreffenden Faxnummer seinen Büroangestellten überlassen; er muss aber, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen, für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet und die sicherstellt, dass Fehler bei der Verwendung von Faxnummern nach Möglichkeit vermieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2004, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 09.02.2010 - B 11 AL 194/09 B

    Versäumung der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

    Hierzu gehört auch eine Kontrolle durch die sichergestellt wird, dass Fehler bei der Verwendung von Faxnummern nach Möglichkeit vermieden werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 1 B 282/03, 1 B 282/03 <1 PKH 86/03>).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 11.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; tadschikischer

    Staatliche Verbote, die die Ausübung der Religion beeinträchtigen, stellen nur dann eine Verfolgung i.S.d. § 60 Abs. 1 AufenthG dar, wenn sie in das so genannte religiöse Existenzminimum eingreifen, wenn sie also die Religionsausübung abseits der Öffentlichkeit und in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, betreffen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 1 B 282.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 286, S. 117, 119 zu § 51 Abs. 1 AuslG; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 -, BVerfGE 76, 143, 158 ff. zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.).
  • BVerwG, 22.11.2004 - 1 B 37.04

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Frage der Einordnung

    Glaubensbetätigungen in der Öffentlichkeit einschließlich der Missionierung gehören danach nicht zum asylrechtlich geschützten Existenzminimum (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004, a.a.O.; Beschlüsse vom 28. November 2003 - BVerwG 1 B 65.03 - und vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 282.03).
  • VG Köln, 22.08.2005 - 18 K 8648/01

    Irak, Jesiden, Verfolgungsbegriff, nichtstaatliche Verfolgung,

    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich und die Möglichkeit zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich gehören zu dem durch das Asylrecht geschützten elementaren Bereich der sittlichen Person, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91 -, InfAuslR 1995, 210-211; BVerwG, Beschluss vom 25.06.2004 - 1 B 282.03, 1 B 282.03 -, zitiert nach Juris.
  • SG Würzburg, 26.06.2017 - S 5 U 209/15

    Unzulässige Berufung wegen Frstüberschreitung

    Insofern ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass die nachfolgende Kontrolle des ordnungsgemäß erfolgten Ausgangs anhand des nach der Übermittlung vom Fax-Gerät automatisch ausgedruckten Sendeberichts zu erfolgen hat (BVerwG, Urteil vom 25.06.2004, 1 B 282/03, 1 B 282/03 (1 PKH 86/03) juris Rn 6; BGH, Beschluss vom 24.10.2013, V ZB 154/12; zur Sicherstellung der Kenntnisnahme empfangener Nachrichten bei der Nutzung von E-Mail-Korrespondenz im Kanzleibetrieb durch Anforderung einer Lesebestätigung BGH, Beschluss vom 17.07.2013, I ZR 64/13 juris Rn 11; Keller, a.a.O. Rn 8 f; zur Vergleichbarkeit von Fax-Sendeprotokoll und automatischer Eingangsbestätigung beim EGVP/beA Bacher, NJW 2015, 2753, 2756).
  • VG Köln, 01.07.2005 - 18 K 7155/01

    Irak, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsbegriff, Anerkennungsrichtlinie,

    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich und die Möglichkeit zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlichkommunikativen Bereich gehören zu dem durch das Asylrecht geschützten elementaren Bereich der sittlichen Person, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91 - InfAuslR 1995, 210-211; BVerwG, Beschluss vom 25.06.2004 - 1 B 282/03, 1 B 282/03 - zitiert nach Juris.
  • VG Köln, 14.11.2005 - 18 K 8609/03

    Irak, Anerkennungsrichtlinie, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsbegriff,

  • VG Köln, 12.10.2007 - 18 K 1262/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung von irakischen Staatsangehörigen

  • VG Köln, 24.03.2006 - 18 K 693/04

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Mosul,

  • VG München, 15.11.2011 - M 4 K 11.701

    Ausweisung eines in Österreich lebenden türkischen Staatsangehörigen

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