Rechtsprechung
LG Leipzig, 23.09.2014 - 1 Qs 329/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Fahrerlaubnis, Entziehung, vorläufige, Zeitablauf
- verkehrslexikon.de
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis acht Monate nach Anlasstat unzulässig
- blutalkohol , S. 431
- Wolters Kluwer
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis acht Monate nach Anlasstat unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Acht Monate nichts getan, dann aber die Fahrerlaubnis noch vorläufig entziehen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis und der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufhebung des vorläufigen Fahrerlaubnisentzugs bei Achtmonatszeitraum zwischen Anlasstat und Antrag
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine vorläufige Führerscheinentziehung nach acht Monaten
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 13.06.2014 - 281 ER 08 Gs 2127/14
- LG Leipzig, 23.09.2014 - 1 Qs 329/14
Wird zitiert von ...
- LG Leipzig, 10.08.2018 - 1 Qs 141/18
Unverhältnismäßige vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei sachwidriger …
Es ist anerkannt, dass auch eine besonders lange Verfahrensdauer bei groben Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot und erhebliche Verzögerungen die Aufhebung der Maßnahme erfordern können (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 111a, Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch LG Leipzig, Beschluss vom 23. September 2014 - 1 Qs 329/14 -, juris).