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   LG Verden, 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11   

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https://dejure.org/2011,30176
LG Verden, 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11 (https://dejure.org/2011,30176)
LG Verden, Entscheidung vom 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11 (https://dejure.org/2011,30176)
LG Verden, Entscheidung vom 29. März 2011 - 1 Qs 34/11 und 1 Qs 35/11 (https://dejure.org/2011,30176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, Analphabet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 StPO; § 263 StGB
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; StGB § 263
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Analphabetismus des Angeklagten sowie zahlreichen Urkunden in der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 09.10.2019 - 628 Qs 31/19

    Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Analphabetismus des

    Analphabetismus allein begründet nicht die Unfähigkeit des Angeklagten zur Selbstverteidigung (so bereits LG Verden Beschluss vom 29.3.2011 - 1 Qs 34/11, BeckRS 2012, 15259).
  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1363/22

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Bußgeldverfahren bei Analphabetismus des

    Bei einem Analphabeten ist nicht stets von Verteidigungsunfähigkeit, sondern regelmäßig nur von einer verminderten Verteidigungsfähigkeit auszugehen (LG Berlin, Beschluss vom 15.06.2021 - 525 Qs 34/21 = StraFo 2021, 345 = StV Spezial 2021, 109; LG Verden, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 Qs 34/11 = BeckRs 2012, 15259).
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