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   OVG Saarland, 14.02.1991 - 1 R 618/88   

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OVG Saarland, 14.02.1991 - 1 R 618/88 (https://dejure.org/1991,6058)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.02.1991 - 1 R 618/88 (https://dejure.org/1991,6058)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 1 R 618/88 (https://dejure.org/1991,6058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kanalbaubeitragssatzung; Gestaltungsspielraum; Übergangsregelung; Veranschlagung; Kalkulationsfehler; Nichtigkeit einer Satzung

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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Die Auffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwert und deshalb die Beitragssatzung (ihnen gegenüber) nicht nichtig sei, sondern nur kommunalaufsichtliche Maßnahmen erlaubt seien (so VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2215; wohl auch OVG Saarland, Urt. v. 14. Februar 1991 - 1 R 618/88 -, zit. nach JURIS), trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung.
  • VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1760/08

    Kommunalabgabenrecht: Entstehung und Verjährung eines Kanalbaubeitragsanspruchs

    Zweitens kann der Aufwand grundsätzlich nach Einheitssätzen ermittelt werden, die auf den üblicherweise durchschnittlich entstehenden Kosten gleichartiger Einrichtungen der Gemeinde beruhen müssen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 2. Alt KAG); mangels vergleichbarer Einrichtungen in der Gemeinde - es gibt pro Gemeinde nur eine Kanalisationsanlage - wird diese Methode jedoch regelmäßig ausscheiden (std. Rspr.; vgl. so ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, S. 13 des amtl. Umdrucks - SKZ 1991, 133 ff - unter Berufung auf seine Beschlüsse vom 03.06.1987 - u.a. 1 W 63/87-, SKZ 1987, 145).

    Diese ist vom OVG des Saarlandes als grundsätzlich zulässig angesehen worden (vgl. Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133 ff.).

    Ein systematischer Schätzfehler zu Lasten der Beitragspflichtigen bereits bei der Auswahl der Rechnungsperiode ist dabei objektiv erkennbar, wenn ein zukunftsbeherrschter Beitragssatz vorliegt (einen solchen - unzulässigen - zukunftsbeherrschten Beitragssatz hat das OVG des Saarlandes in einem Fall angenommen, in dem der Aufwand der Rechnungsperiode anteilig zu Lasten der Beitragspflichtigen 86 % Zukunftsaufwand enthielt, wobei es ohne abschließende Grenzziehung als ggf. noch zulässig angesehen hat, wenn der Zukunftsaufwand in der Rechnungsperiode nicht mehr als das Doppelte des Vergangenheitsaufwandes beträgt, vgl. Urteil vom 26.10.1989 -1 R 147/87- und Urteil vom14.02.1991 -1 R 618/88-, a.a.O.).

    Damit wird ein hinreichender Wirklichkeitsbezug zu dem zu schätzenden Gesamtaufwand hergestellt (vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, a.a.O., wo über einen sechsjährigen Zeitraum 14 Kanalbaumaßnahmen bewertet wurden sowie dort der Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27.02.1987, KStZ 1987, 90, 91, wo ein einziger Straßenzug als repräsentativ angesehen wurde sowie auf OVG Münster, das eine Auswahl von nur drei Straßenkanälen als repräsentative Schätzungsgrundlage genügen lässt, Urteil vom 29.06.1987, OVGE 39, 126, 129).

    Es ist nämlich nicht zu beanstanden, dass der Satzungsgeber mit Blick auf die Heranziehung nach dem Gesichtspunkt der Bestandskraft differenziert, also als heranzuziehende "Altfälle" solche ansieht, die zuvor nach der nichtigen Kanalbaubeitragssatzung vom 15.06.1990 noch nicht bestandskräftig oder vertragsmäßig veranlagt wurden (so schon für das Saarbrücker Kanalbaubeitragsrecht OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133 ff.).

    Abzustellen ist daher auf das gesamte Entwässerungssystem im endgültigen Umfang (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133 ff.).

    KAG vom 26.04.1978 vorgesehene Kanalbaubeitrag nach § 8 ist demgegenüber die einmalige Gegenleistung für die durch die Anschlussmöglichkeit (vgl. § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG) den Grundstückseigentümern gebotenen Vorteile und im Zusammenhang damit die einmalige Beteiligung am Ersatz des gesamten Herstellungsaufwandes der gemeindlichen Kanalisation in ihrem endgültigen - auch zukünftigen - Umfang (vgl. insoweit grundsätzlich und ausführlich OVG des Saarlandes vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133; zur KAS der Gemeinde auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.01.1998 -1 R 43/95-; allerdings konnte diese Möglichkeit nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes bis zur Änderung des KAG im Jahre 1985 nicht verwirklicht werden, da die Rechtsgrundlage der ersten Fassung des KAG hierfür nicht ausreichend war, vgl. zu dieser Rechtsprechung näher den Beschluss 3 W 1673/83 vom 13.03.1984, AS 19, 33).

  • OVG Saarland, 28.09.2009 - 1 A 313/09

    Kanalbaubeitragspflicht; Festsetzungsverjährung; gemeindeeigenes Grundstück

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Urteil (S. 5/6) die Rechtslage im Anschluss an die grundlegenden Urteile des Senats vom 14.2.1991 - 1 R 618/88 -, SKZ 1991, 133, und - 1 R 621/88 -, n.v.; seither ständige Rechtsprechung, zutreffend aufgezeigt.

    Allein deswegen wurde durch das Änderungsgesetz vom 23.1.1985 (Amtsbl. S. 206) der heutige § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG nachträglich in das Gesetz eingefügt, und zwar als Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz des § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG SL, wonach die landesrechtliche Beitragspflicht - vom Sonderfall leitungsgebundener Einrichtungen abgesehen - entsprechend § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit der endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung entsteht dazu ausführlich unter eingehender Würdigung der Entstehungsgeschichte des § 8 Abs. 4 Satz 4, Abs. 7 Satz 2 KAG SL insbesondere der LT-Dr. 8/2151, die Urteile des Senats vom 14.2.1991, a.a.O..

    Aus dem Umstand, dass in diesem Zusammenhang die mögliche Inanspruchnahme der Einrichtung durch die Gemeinde als Grundstückseigentümer nicht erwähnt ist, ergibt sich nach ständiger Senatsrechtsprechung Urteile vom 14.2.1991, a.a.O.; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 11.5.1990, a.a.O., für das dortige Landesrecht, dass gemeindeeigene Grundstücke nicht bei der Kalkulation des Beitragssatzes, sondern bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigen sind.

    Ergänzend verweist der Senat lediglich darauf, dass sowohl der Beitragssatz als auch die Regelungen für die Beitragsberechnung (§ 20 Abs. 3 bis 6 AbwS) rechtsfehlerfrei sind auch dazu ausführlich Urteile des Senats vom 14.2.1991, a.a.O..

  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 1 A 126/20

    Kanalbaubeitrag - Bahnbetriebsgrundstücke

    [OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.2.1991 - 1 R 618/88 -, juris Rdnrn. 48 f.] Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung, mit dem das Verbot der Doppelveranlagung einhergeht, besagt, dass die sachliche Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einer Gemeinde nur einmal und endgültig in Höhe des nach Maßgabe der Satzung abzugeltenden Vorteils entsteht und dass der entsprechende Aufwand durch einen einmaligen Beitrag in der entstandenen Höhe gedeckt wird.

    [Nach dem Vorbringen des Beklagten in den damaligen Gerichtsverfahren gab es im gesamten Stadtgebiet ungefähr 1850 solcher Baulückengrundstücke, Urteil des Senats 14.2.1991, a.a.O., juris Rdnr. 100].

    [vgl. zur Entwicklung der Rechtslage: Ausführungen des Senats in dessen Urteil vom 14.2.1991 - 1 R 618/88 -, juris Rdnrn. 97 ff.].

    [vgl. zum Begriff des einmaligen Vollbeitrags: OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.2.1991, a.a.O., Rdnrn. 99 ff., 119, und Beschluss vom 4.5.1990, a.a.O., juris Rdnrn. 5 ff. m.w.N.] Die Höhe dieses Vollbeitrags bestimmte sich nach der satzungsrechtlichen Maßstabsregelung anhand der Summe aus der nach den damaligen Gegebenheiten beitragspflichtigen Grundfläche und der damals beitragspflichtigen Geschossfläche (§ 10 Abs. 3 bis 5 KBS 1985).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Die Gegenauffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwere und sie deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletze (OVG Saarland, Urt. v. 14. Februar 1991 - 1 R 618/88 -, zit. nach JURIS; OVG Brandenburg, Urt. v. 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE -, zit. nach JURIS zur Gebührenerhebung; vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2215), trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung.
  • VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1490/08
    Zweitens kann der Aufwand grundsätzlich nach Einheitssätzen ermittelt werden, die auf den üblicherweise durchschnittlich entstehenden Kosten gleichartiger Einrichtungen der Gemeinde beruhen müssen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 2. Alt KAG); mangels vergleichbarer Einrichtungen in der Gemeinde - es gibt pro Gemeinde nur eine Kanalisationsanlage - wird diese Methode jedoch regelmäßig ausscheiden (std. Rspr.; vgl. so ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, S. 13 des amtl. Umdrucks - SKZ 1991, 133 ff - unter Berufung auf seine Beschlüsse vom 03.06.1987 - u.a. 1 W 63/87-, SKZ 1987, 145).

    Der Beklagte hat auf diese Veranschlagungsmethode, die vom OVG des Saarlandes als grundsätzlich zulässig angesehen worden (vgl. Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133 ff.) ist, abgestellt.

    Nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.08.1991 -1 W 52/91-, S. 10, 11 des amtl. Umdrucks; Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133 ff.) kann im saarländischen Kanalbaubeitragsrecht ein Kanalbaubeitragsanspruch erst entstehen, wenn u. a. der Beitragssatz wirksam festgelegt ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 54/16

    Zu methodischen Fehlern bei der Kalkulation von Schmutzwasserbeiträgen;

    Die Auffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwert und deshalb die Beitragssatzung (ihnen gegenüber) nicht nichtig sei, sondern nur kommunalaufsichtliche Maßnahmen erlaubt seien (so VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a. a. O.; Driehaus, a. a. O., § 8 Rdnr. 2215; wohl auch OVG Saarland, Urt. v. 14. Februar 1991 - 1 R 618/88 -, juris), trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Dazu gehören die Grundstücks- bzw. Hausanschlussleistungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 -, juris Rn. 16; OVG Saarlouis, Urteil vom 14. Februar 1991 - 1 R 618/88 -, juris Rn. 88; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 LB 132/17 -, juris Rn. 245; Arndt, Straßenbaubeiträge, 2017, § 8 Rn. 64; Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 924 ; Habermann, in: PdK SchleswigHolstein, KAG, § 8 Rn. 316 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen)

    (5) Soweit sich die Beklagte hinsichtlich der beiden letzten Fragen zur Begründung einer rechtsgrundsätzlichen Bedeutung auch auf eine Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Saarland (Urt. v. 14. Februar 1991 - 1 R 618/88 -, zit. nach JURIS) beruft, hat sie von vornherein keinen Erfolg.
  • VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1554/08

    Erhebung von Kanalbaubeiträgen

    Nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.08.1991 -1 W 52/91-, S. 10, 11 des amtl. Umdrucks; Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133 ff.) kann im saarländischen Kanalbaubeitragsrecht ein Kanalbaubeitragsanspruch erst entstehen, wenn u. a. der Beitragssatz wirksam festgelegt ist.

    Darin, dass davon auch Grundstücke erfasst werden, bei denen - wie hier - die Möglichkeit des Anschlusses schon seit längerem bestanden hat, liegt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Rückwirkung (vgl. so zum Kanalbaubeitragsrecht schon ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133 ff.).

  • VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1537/08

    Heranziehung zum Kanalbaubeitrag

  • VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1491/08

    Kanalbaubeitragsanspruch: Entstehung, Rückwirkung, Verjährung

  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 1176/08

    Entstehung einer Kanalbaubeitragspflicht (Saarland)

  • VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1502/08

    Kanalbaubeitragsanspruch: Entstehung, Rückwirkung, Verjährung

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