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   OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - IV-1 RBs 144/11   

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https://dejure.org/2011,43711
OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - IV-1 RBs 144/11 (https://dejure.org/2011,43711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2011 - IV-1 RBs 144/11 (https://dejure.org/2011,43711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - IV-1 RBs 144/11 (https://dejure.org/2011,43711)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen in der Hauptverhandlung wegen Vernehmung eines Polizeibeamten zur Benutzung eines Mobiltelefons

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Entbindung eines Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hauptverhandlung - Entbindung bei Mobilfunknutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2
    Möglichkeit der Entbindung eines Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beim Autofahren telefoniert - ich will dich auf jeden Fall in der Hauptverhandlung sehen…

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 1 RBs 144/11
    In solchen Fällen mag die Annahme, ein Zeuge könne sich bei Anwesenheit des Betroffenen besser erinnern, bloß theoretisch und damit nicht ausreichend sein, dessen persönliche Anwesenheit für erforderlich zu erachten (vgl. KG Berlin 3 Ws (B) 626/10 vom 30. November 2010 für den Fall eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG; OLG Bamberg 3 Ss OWi 780/09 vom 17. August 2009 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes; 3 Ss OWi 764/07 vom 7. August 2007 für den Fall einer Unterschreitung des Mindesabstands; OLG Naumburg 1 Ss (B) 210/06 vom 23. Januar 2007 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes).
  • OLG Naumburg, 23.01.2007 - 1 Ss (B) 210/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 1 RBs 144/11
    In solchen Fällen mag die Annahme, ein Zeuge könne sich bei Anwesenheit des Betroffenen besser erinnern, bloß theoretisch und damit nicht ausreichend sein, dessen persönliche Anwesenheit für erforderlich zu erachten (vgl. KG Berlin 3 Ws (B) 626/10 vom 30. November 2010 für den Fall eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG; OLG Bamberg 3 Ss OWi 780/09 vom 17. August 2009 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes; 3 Ss OWi 764/07 vom 7. August 2007 für den Fall einer Unterschreitung des Mindesabstands; OLG Naumburg 1 Ss (B) 210/06 vom 23. Januar 2007 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes).
  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 1 RBs 144/11
    In solchen Fällen mag die Annahme, ein Zeuge könne sich bei Anwesenheit des Betroffenen besser erinnern, bloß theoretisch und damit nicht ausreichend sein, dessen persönliche Anwesenheit für erforderlich zu erachten (vgl. KG Berlin 3 Ws (B) 626/10 vom 30. November 2010 für den Fall eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG; OLG Bamberg 3 Ss OWi 780/09 vom 17. August 2009 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes; 3 Ss OWi 764/07 vom 7. August 2007 für den Fall einer Unterschreitung des Mindesabstands; OLG Naumburg 1 Ss (B) 210/06 vom 23. Januar 2007 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes).
  • OLG Bamberg, 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Befreiung von der Anwesenheitspflicht in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 1 RBs 144/11
    In solchen Fällen mag die Annahme, ein Zeuge könne sich bei Anwesenheit des Betroffenen besser erinnern, bloß theoretisch und damit nicht ausreichend sein, dessen persönliche Anwesenheit für erforderlich zu erachten (vgl. KG Berlin 3 Ws (B) 626/10 vom 30. November 2010 für den Fall eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG; OLG Bamberg 3 Ss OWi 780/09 vom 17. August 2009 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes; 3 Ss OWi 764/07 vom 7. August 2007 für den Fall einer Unterschreitung des Mindesabstands; OLG Naumburg 1 Ss (B) 210/06 vom 23. Januar 2007 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 1 RBs 144/11
    Bereits dieser Umstand rechtfertigte die Annahme, die Anwesenheit des Betroffenen sei erforderlich (vgl. zur "Aufklärungsprognose" in derartigen Fällen OLG Zweibrücken 1 Ss 195/99 vom 12. Oktober 1999, Rn. 5 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 2 RBs 16/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Entbindungsantrags gemäß § 73 Abs. 2 OWiG

    Überdies ist anzumerken, ohne dass dies entscheidungserheblich wäre, dass der 1. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 (Az. IV-1 RBs 144/11; Rn. 5 f nach juris) für Fälle, bei denen es wie bei dem Vorwurf der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons um das körperliches Verhalten des Betroffenen geht, dem optischen Eindruck von dem Betroffenen eine besondere Bedeutung zugemessen hat.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 1 RBs 121/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren; Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen

    Daraus lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass die Erinnerung der polizeilichen Zeugen an den Vorfall notwendig an den optischen Eindruck von dem Betroffenen geknüpft ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2011, IV-1 RBs 144/11) oder der hier zur Rede stehende Fall aufgrund anderer Anknüpfungspunkte an den Eindruck der Zeugen von dem Betroffenen aus der Masse gleichgelagerter Fälle heraussticht.

    Daraus lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass die Erinnerung der polizeilichen Zeugen an den Vorfall notwendig an den optischen Eindruck von dem Betroffenen geknüpft ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2011, IV-1 RBs 144/11) oder der hier zur Rede stehende Fall aufgrund anderer Anknüpfungspunkte an den Eindruck der Zeugen von dem Betroffenen aus der Masse gleichgelagerter Fälle heraussticht.

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