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   OLG Hamm, 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11   

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https://dejure.org/2011,15235
OLG Hamm, 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11 (https://dejure.org/2011,15235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11 (https://dejure.org/2011,15235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - III-1 RBs 75/11 (https://dejure.org/2011,15235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StVO § 3; StPO § 267
    Provida, Messverfahren, standardisiert, Sommerreifen, Winterreifen, Wechsel

  • Burhoff online

    Sommerreifen, Winterreifen, Wechsel, Geschwindigkeitsmessung, Verwertbarkeit

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Neu-Eichung nach einem Wechsel von Winterreifen auf Sommerreifen - Sommerreifen - Wechsel zu Winterreifen und erneuter Wechsel zu wiederum Sommerreifen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und zurück nicht noch einmal geeicht werden und darf zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden; Nutzung des mit Sommerreifen geeichten Messsystems ProVida 2000 zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und zurück nicht noch einmal geeicht werden und darf zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden; Nutzung des mit Sommerreifen geeichten Messsystems ProVida 2000 zur ...

  • rechtsportal.de

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und zurück nicht noch einmal geeicht werden und darf zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden; Nutzung des mit Sommerreifen geeichten Messsystems ProVida 2000 zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sommer - Winter - Sommerreifen… Messung verwertbar?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Eichung nach Wechsel auf Winterreifen bei Fahrzeug mit Provida- Messgerät

Verfahrensgang

  • AG Unna - 171 OWi 3/11
  • AG Unna - 241 Js 1580/10
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - III-1 RBs 75/11
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 27.09.1996 - 3 Ss OWi 192/96
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11
    Somit dürfen bei einem Fahrzeug, welches mit Sommerreifen geeicht worden ist, später Winterreifen und sodann erneut Sommerreifen aufgezogen werden, ohne dass dieses die gültige Eichung beeinflusst (OLG Celle VRS 92, Seite 435).".

    Soweit die Rechtsbeschwerde zutreffend darauf hinweist, dass dem Beschluss des OLG Celle vom 27.09.1996 (NZV 1997, 188 ff.) zu entnehmen ist, dass nach dem dort eingeholten Gutachten der A der Übergang von Winter- auf Sommerreifen oder ein Umrüsten mit Reifen unterschiedlicher Größe nicht zulässig sei, ist ein solcher Fall hier nicht gegeben.

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11
    Wird - wie hier - ein Beweisverwertungsverbot wegen einer angeblich rechtswidrigen Beweiserhebung geltend gemacht, gehören zu dem notwendigen Rügevorbringen auch konkrete Angaben zu dem Zeitpunkt des Widerspruchs gegen die Verwertung des getroffenen Beweisergebnisses in der Hauptverhandlung, da der Widerspruch gegen die Beweisverwertung nur bis zu dem durch § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt möglich ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 -).
  • OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11
    Die Geschwindigkeitsmessung mit der Verkehrsüberwachungsanlage Typ ProViDa 2000 Modular ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2008 - 2 Ss Owi 707/08 -).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Diese wird durch das Amtsgericht in zutreffender Weise dahin beschrieben (UA S. 3 f.), dass die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit gleichem Anfangs- und Endabstand erfolgt, indem das Messgerät eine kontinuierliche Zeit- und Wegstreckenmessung vornimmt, diese auf Eingabe des Messbeamten beendet und hiernach die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet (s. auch OLG Bamberg a.a.O.; OLG Hamm DAR 2011, 538).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 1 RBs 145/14

    Verfahrensrüge; Anforderungen; Widerspruch; Angriffsrichtung; Zufallsfund

    Eine Verletzung des § 100h StPO i.A. § 46 OWiG ist mittels einer Verfahrensrüge rechtsbeschwerderechtlich geltend zu machen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 07.06.2011 - 1 RBs 75/11).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Messung nur mittels einer der menügesteuerten Betriebsarten, hier vermutlich "AUTO2" (Synchronmessung durch gleichzeitige Auslösung der Zeit- und Wegstreckenmessung bei Simultanaufzeichnung von Zeit und Wegstrecke auf dem Messfilm; vgl. zuletzt OLG Hamm DAR 2011, 538 f.) oder aber "MAN" bzw. "SPLIT" ermittelt worden sein kann.
  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

    Zum Messzeitpunkt waren Winterreifen derselben Größe aufgezogen (AS84), sodass nur eine formale Diskrepanz, aber keine eichrechtliche oder messtechnische Relevanz vorliegt (OLG Hamm Beschl. v. 7.6.2011 - III - 1 RBs 75/11, BeckRS 2011, 20102).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Messung nur mittels einer der menügesteuerten Betriebsarten, hier vermutlich "AUTO2" (Synchronmessung durch gleichzeitige Auslösung der Zeit- und Wegstreckenmessung bei Simultanaufzeichnung von Zeit und Wegstrecke auf dem Messfilm; vgl. zuletzt OLG Hamm DAR 2011, 538 f.) oder aber "MAN" bzw. "SPLIT" ermittelt worden sein kann.
  • KG, 04.06.2020 - 4 Ws 20/20

    Vollzug der Untersuchungshaft: Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Angesichts ihrer prozessualen Fürsorgepflicht und nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens wäre die Strafkammer selbst für den Fall, dass der rechtsunkundige Gefangene den Antrag in Kenntnis seines neuen Status als Strafgefangener auch für den Zeitraum der Strafhaft an sie gerichtet hätte, verpflichtet gewesen, unter Hinweis auf die rechtlichen Folgen des Übergangs der Haft in Strafhaft für die gerichtliche Zuständigkeit auf eine sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (zur Ermöglichung einer sachgerechten Antragstellung vgl. nur OLG Hamm, Beschluss 22. August 2000 - 1 Vollz (Ws) 59/00 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 23 = ZfS 2011, 590; Kühne in LR-StPO 27. Aufl., Einl. Abschn. I Rn. 124; zur Pflicht des Gerichts zur Befragung des Rechtsschutzsuchenden bei Unzulässigkeit eines erhobenen Rechtsmittels s. auch Jesse in LR-StPO 26. Aufl., § 300 Rn. 10, 12 mwN).
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