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   BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84   

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https://dejure.org/1985,1533
BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84 (https://dejure.org/1985,1533)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 1 RS 1/84 (https://dejure.org/1985,1533)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 (https://dejure.org/1985,1533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung - Fehlen einer Regelung im AVG - Planwidrige Regelungslücke - Gleichheitssatz

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen einer privaten Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 110
  • NZA 1986, 442
  • VersR 1985, 1062
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84
    Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind (vgl ua BVerfGE 3, 58, 135 f).
  • Drs-Bund, 04.09.1970 - BT-Drs VI/1130
    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84
    Damit sollte eine weitgehende versicherungsrechtliche Gleichstellung der freiwillig oder privat krankenversicherten Angestellten mit den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern erreicht werden; gleichzeitig sollte die Benachteiligung derjenigen Angestellten beseitigt werden, die wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze nicht das Recht zum Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung hatten (BT-Drucks VI/1130, S u unter A. Allgemeiner Teil).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84
    Zu % ü05 RVG hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes bereits entschieden (BSGE 37, 292), daß dieser Anspruch kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis iS des 5 2 Abs. 1 Nr. 2 (jetzt Nr. 3) ArbGG ist, sondern sich nach Entstehungsgrund und Rechtsfolge aus dem Recht der Sozialversicherung ergibt und einem ihr eigentümlichen Zweck - der Beteiligung des Arbeitgebers an einer die Pflichtversicherung ersetzenden Krankenversiche- -ruhg dient.
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RAr 18/83

    Eintritt des Insolvenzfalles - Beginn der Ausschlußfrist - Einzugsstelle - Antrag

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84
    Der insoweit allein in Betracht zu ziehende Berufungsausschließungsgrund des % 1uu Abs. 1 Nr. 2 SGG liegt nicht vor, weil unter "Leistungen" im Sinne dieser Vorschrift nur die typischen Sozialleistungen zu verstehen sind, die dem einzelnen von der öffentlichen Hand gewährt werden (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 1". August 198" - 10 RAr 18/83 -, SozR 1500 $ 1NM Nr. 26 mwN).
  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 81/69

    Angestelltenversicherung - Versicherungsbefreiung - Arbeiterrentenversicherung

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84
    Es kommt insoweit lediglich darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt eine befreiende Lebensversicherung abgeschlossen war, für die ebensoviel aufzuwenden war, wie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Angestellten zu zahlen gewesen wären (BSGE 23, 241, 244; 31, 131, 133 mwN).
  • BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62

    Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84
    Es kommt insoweit lediglich darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt eine befreiende Lebensversicherung abgeschlossen war, für die ebensoviel aufzuwenden war, wie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Angestellten zu zahlen gewesen wären (BSGE 23, 241, 244; 31, 131, 133 mwN).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84
    Der Zulässigkeit der Berufung, die von Amts wegen zu prüfen ist (stRspr seit BSGE 2, 225, 227), steht nicht entgegen, daß der Kläger laufende Ansprüche für einen Zeitraum bis zu drei Monaten (1. Mai bis 31. Juli 1980) geltend macht.
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der Richter zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11 S 34; vgl auch BSGE 58, 110, 114f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 21; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Der Richter ist zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke allerdings nur berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es die Regelung der Rechtsprechung überlassen wollte oder das Schweigen auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11 S 34; BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 21; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6 und BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
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