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   OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17   

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https://dejure.org/2017,24235
OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17 (https://dejure.org/2017,24235)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.2017 - 1 RVs 117/17 (https://dejure.org/2017,24235)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 1 RVs 117/17 (https://dejure.org/2017,24235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    StGB/Nebengebiete

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen "einschlägiger" Delikte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen "einschlägiger" Delikte

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1
    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen "einschlägiger" Delikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Was sind eigentlich "einschlägige Vorverurteilungen"?

Papierfundstellen

  • StV 2018, 435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    So hat der Bundesgerichtshof im Falle einer Verurteilung wegen der Nichtanzeige einer geplanten Raubtat gemäß § 138 Abs. 1 Ziff. 7 StGB die Bewertung einer Vorverurteilung wegen Raubes als "einschlägig" ausdrücklich gebilligt (BGH StV 2005, 19; vgl. weiter BGHSt 24, 198; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 46 Rz. 38; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 31; NK-StGB- Streng , 4. Auflage 2016, § 46 Rz. 66; SSW-StGB- Eschelbach § 46 Rz. 110; Hacker/Hoffmann, JR 2007, 452).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    Die vorherige Verhängung von Strafen kann dann strafschärfend ins Gewicht fallen, wenn sie die Schuld des Täters und die Notwendigkeit, spezialpräventiv auf ihn einzuwirken, erhöhen, weil dieser jetzt die mit früheren Verurteilungen (oder gar Verbüßungen) gesetzten Warnungen und Hemmschwellen außer Acht gelassen hat (BGHSt 38, 71 [73]; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    Dieser Gedanke lag namentlich auch der allgemeinen Rückfallvorschrift des § 48 StGB zugrunde, die materiell voraussetzte, dass der Täter sich "nach Art und Umständen der Straftaten" die vorangegangenen (mindestens zwei) Verurteilungen nicht hatte zur Warnung diesen lassen (dazu vgl. BVerfGE 50, 125 [134]; Schönke/Schröder- Stree , StGB, 19. Auflage 1977, § 38 Rz. 10; Dreher/Tröndle, StGB, 42. Auflage 1985, § 48 Rz. 8 f. und LK-StGB- Koffka , 9. Auflage 1974, § 17 Rz. 18 zur Vorläufervorschrift - zu den Gründen, die zur Aufhebung der Vorschrift des § 48 StGB geführt haben vgl. BT-Drs. 10/2720 S. 10).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    Um beurteilen zu können, ob der Tatrichter diese Wirkung der Vorverurteilung rechtsfehlerfrei festgestellt und daher die als "einschlägig" eingeschätzte Tat mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Strafbemessung eingestellt hat, verlangt der Senat für diesen Fall in ständiger Rechtsprechung, dass der der Verurteilung zugrunde liegende Sachverhalt zwar knapp (BGH NStZ-RR 1996, 266), aber in aussagekräftiger Form im Urteil mitgeteilt wird (Senat VRS 100, 123 [129]; aus jüngerer Zeit namentlich SenE v. 03.06.2015 - III-1 RVs 81/15 - SenE v. 5.09.2015 - III-1 RVs 192/15 - SenE v. 30.05.2017 - III-1 RVs 122/17).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    Um beurteilen zu können, ob der Tatrichter diese Wirkung der Vorverurteilung rechtsfehlerfrei festgestellt und daher die als "einschlägig" eingeschätzte Tat mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Strafbemessung eingestellt hat, verlangt der Senat für diesen Fall in ständiger Rechtsprechung, dass der der Verurteilung zugrunde liegende Sachverhalt zwar knapp (BGH NStZ-RR 1996, 266), aber in aussagekräftiger Form im Urteil mitgeteilt wird (Senat VRS 100, 123 [129]; aus jüngerer Zeit namentlich SenE v. 03.06.2015 - III-1 RVs 81/15 - SenE v. 5.09.2015 - III-1 RVs 192/15 - SenE v. 30.05.2017 - III-1 RVs 122/17).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    Die vorherige Verhängung von Strafen kann dann strafschärfend ins Gewicht fallen, wenn sie die Schuld des Täters und die Notwendigkeit, spezialpräventiv auf ihn einzuwirken, erhöhen, weil dieser jetzt die mit früheren Verurteilungen (oder gar Verbüßungen) gesetzten Warnungen und Hemmschwellen außer Acht gelassen hat (BGHSt 38, 71 [73]; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    So hat der Bundesgerichtshof im Falle einer Verurteilung wegen der Nichtanzeige einer geplanten Raubtat gemäß § 138 Abs. 1 Ziff. 7 StGB die Bewertung einer Vorverurteilung wegen Raubes als "einschlägig" ausdrücklich gebilligt (BGH StV 2005, 19; vgl. weiter BGHSt 24, 198; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 46 Rz. 38; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 31; NK-StGB- Streng , 4. Auflage 2016, § 46 Rz. 66; SSW-StGB- Eschelbach § 46 Rz. 110; Hacker/Hoffmann, JR 2007, 452).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    Der Begriff der "einschlägigen" Vorverurteilung wird nicht einheitlich verwendet: Er wird teils (weitgehend) mit der jeweiligen Deliktsbeschreibung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs in eins gesetzt (vgl. BGHSt 25, 64; SK-StGB- Horn/Wolters , 9. Auflage 2016, § 46 Rz. 145 ["dogmatisch"]; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Auflage 2012 Rz. 658), teils aber auch in einem weiteren Sinne verstanden.
  • OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17
    (vgl. SenE v. 20.09.2013 - III-1 RVs 184/13 - SenE v. 10.12.2015 - III-1 RVs 225/15 -).
  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Ob der Strafzumessungsgrund der Warnwirkung (vgl. dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2017 - III-1 RVs 117/17 -, juris Rdnr. 7 ff. m. w. Nachw.) ausreicht, unterliegt einer wertenden Entscheidung des Tatrichters bei der Strafzumessung, die der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2017, a. a. O., juris Rdnr. 17 m. w. Nachw.).
  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    Ob der Strafzumessungsgrund der Warnwirkung (vgl. dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2017 - III-1 RVs 117/17 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.) ausreicht, unterliegt einer wertenden Entscheidung des Tatrichters bei der Strafzumessung, die der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2020, a. a. O., und Urteil vom 19. Juli 2017, a. a. O., juris Rn. 17 m. w. N.).
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