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   OLG Hamm, 05.06.2014 - 1 RVs 48/14   

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https://dejure.org/2014,14636
OLG Hamm, 05.06.2014 - 1 RVs 48/14 (https://dejure.org/2014,14636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2014 - 1 RVs 48/14 (https://dejure.org/2014,14636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 1 RVs 48/14 (https://dejure.org/2014,14636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StGB § 42
    Geldstrafe, Zahlungserleichterung, Tatgericht

  • Burhoff online

    Zahlungserleichterung, Geldstrafe, Anordnung, Zuständigkeit

  • openjur.de

    Ratenzahlungsanordnungdurch das erkennende Gericht

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ratenzahlung bei der Geldstrafe - wer entscheidet?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.01.2015 - 1 RVs 112/14

    Keine Anordnung von Zahlungserleichterungen bei Möglichkeit des Ansparens auf die

    Angesichts des zwingenden Charakters der Regelung kann von einer Entscheidung nach § 42 StGB, soweit Anlass zu ihr besteht, nicht etwa deswegen abgesehen werden, weil auch die Vollstreckungsbehörde noch Zahlungserleichterungen nach § 459a StPO bewilligen darf (OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2014 - III-1 RVs 48/14 - juris).

    Hat er diese Möglichkeit, so ist ihm die Zahlung der Gesamtsumme zumutbar (OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2014 - III-1 RVs 48/14 - juris).

  • OLG Hamm, 13.04.2023 - 3 Ws 99/23

    Zumutbarkeit der Zahlung eines Geldbetrags im Rahmen der Vollstreckung; Keine

    Dabei ist mit Blick auf die Prüfung der Zumutbarkeit der sofortigen Zahlung nämlich zu berücksichtigen, dass es zur Vollstreckung der Geldstrafe erfahrungsgemäß erst geraume Zeit nach Rechtskraft der Entscheidung kommt, da es wegen der Nachbearbeitung bei Gericht etwas Zeit in Anspruch nimmt, bis die Akten an die Vollstreckungsbehörde zurückgelangen, von der dann erst die Vollstreckung eingeleitet werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 05. Juni 2014 - III-1 RVs 48/14 -, juris; Urteil vom 06. Januar 2015 - III-1 RVs 112/14 -, juris).
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