Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6087
OLG Hamm, 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 (https://dejure.org/2016,6087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 (https://dejure.org/2016,6087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - III-1 RVs 96/15 (https://dejure.org/2016,6087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betäubungsmittel, Marihuana, Schätzung, Menge, Wirkstoffgehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schätzung von Betäubungsmittelmengen und deren Wirkstoffgehalt

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; BtMG §§ 29 Abs. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Betäubungsmittel; Marihuana; Schätzung; Menge; Wirkstoffgehalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 ; BtMG §§ 29 Abs. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Schätzung von Betäubungsmittelmengen und deren Wirkstoffgehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie viel Marihuana passt in den Kofferraum eines Mercedes 350 CLS?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen bei Schätzung von Rauschgiftmengen und deren Wirkstoffgehalt

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 47 Ns 38/15
  • OLG Hamm, 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15

Papierfundstellen

  • StV 2017, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 1 RVs 96/15
    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (BGH NStZ 2012, 339 m.w.N.).

    Aus den Urteilsgründen oder aus allgemeinem Erfahrungswissen lässt sich auch kein Bezugsrahmen entnehmen, der eine hinreichende Konkretisierung des Wirkstoffgehalts ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11 -, NStZ 2012, 339).

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 1 RVs 96/15
    Während nähere Feststellungen zur Qualität des Rauschgifts für den Schuldspruch in Ausnahmefällen verzichtbar sind, sind diese im Rahmen der Strafzumessung angesichts der Vielfalt der vorkommenden Wirkstoffkonzentrationen und der Unterschiedlichkeit der geforderten Preise im Regelfall unerlässlich (st. Rspr., vgl. für viele BGH NJW 1994, 1885, 1886 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11-, juris, Senatsbeschlüsse vom 20.08.2015 - III-1 RVs 51/15 - und vom 01.05.2016 - III-1 RVs 96/15 - juris).

    Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise jedoch dann nur abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.01.1999 - Ss 2/99 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 -, juris).

  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 1 RVs 26/17

    Antrag auf Absehen von Strafe; Erörterungsmangel

    Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise jedoch dann nur abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.01.1999 - Ss 2/99 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 09.11.2017 - 5 RVs 133/17

    Grundlagen für die Schätzung des Wirkstoffgehalts von nicht untersuchten

    Das Schöffengericht verzichtet dabei zum einen ohne nähere Begründung auf die Einholung eine Wirkstoffgutachtens, obwohl die Betäubungsmittel sichergestellt wurden, und legt aber zum anderen auch nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Art und Weise die der Schätzung zugrundegelegten "allgmeinen Erfahrungen" im Bezirk des erkennenden Gerichts näher dar (vgl. zum Ganzen ausführlich OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016, III-1 RVs 96/15).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 1 RVs 26/19

    Anforderungen an die Schätzung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln;

    Nähere Feststellungen zur Qualität des Rauschgifts sind nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Strafzumessung im Regelfall unerlässlich, da das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt werden (vgl. so und zum Folgenden z.B. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11 - Senat, Beschluss vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 -, jew. zit. n. juris; Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 331 ff., jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht