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   VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88   

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VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88 (https://dejure.org/1989,2599)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.1989 - 1 S 1056/88 (https://dejure.org/1989,2599)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 1989 - 1 S 1056/88 (https://dejure.org/1989,2599)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 882
  • NVwZ 1990, 892
  • VBlBW 1990, 140
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88
    Danach ist eine Zusage verbindlich, das heißt, sie begründet für die Begünstigten einen Anspruch auf die zugesagte Leistung, wenn sie von einem dazu befugten Beamten der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden, abgegeben wurde und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (BVerwG, DVBl 1966, 857; BVerwGE 26, 31; BVerwGE 48, 166; BVerwG NJW 1976, 303, 304).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88
    Danach ist eine Zusage verbindlich, das heißt, sie begründet für die Begünstigten einen Anspruch auf die zugesagte Leistung, wenn sie von einem dazu befugten Beamten der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden, abgegeben wurde und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (BVerwG, DVBl 1966, 857; BVerwGE 26, 31; BVerwGE 48, 166; BVerwG NJW 1976, 303, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1982 - 2 S 851/81

    Wasserzins; zum Vorrang der Wasserabgabesatzung eines Zweckverbands;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88
    Erklärungen, die der Bürgermeister unter Überschreitung der gemeindeinternen Zuständigkeitsverteilungen abgibt, sind danach für die Gemeinde bindend (vgl. VGH Mannheim,VBlBW 1983, 210; BGH, VBlBW 1966, 95; LG Stuttgart, NVwZ 1982, 57).
  • LG Stuttgart, 27.05.1981 - 15 O 11/81

    Verstoß gegen Schriftformerfordernis bei Vertrag einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88
    Erklärungen, die der Bürgermeister unter Überschreitung der gemeindeinternen Zuständigkeitsverteilungen abgibt, sind danach für die Gemeinde bindend (vgl. VGH Mannheim,VBlBW 1983, 210; BGH, VBlBW 1966, 95; LG Stuttgart, NVwZ 1982, 57).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88
    Danach ist eine Zusage verbindlich, das heißt, sie begründet für die Begünstigten einen Anspruch auf die zugesagte Leistung, wenn sie von einem dazu befugten Beamten der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden, abgegeben wurde und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (BVerwG, DVBl 1966, 857; BVerwGE 26, 31; BVerwGE 48, 166; BVerwG NJW 1976, 303, 304).
  • VG Sigmaringen, 19.07.2000 - 1 K 2315/98

    Stadt Hechingen muss Gesicht auf Brunnenrelief beseitigen

    Selbst wenn man die vorherige Antragstellung bei der Behörde grundsätzlich als Zulässigkeitsvoraussetzung fordern wollte (so VGH Mannheim, NVwZ 1990, 892 [893]; Schmitt Glaeser, VerwaltungsprozessR, Rdnr. 388; Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, [Stand: Januar 2000], Bd. 1, § 42 I, Rdnr. 156; a. A. VGH Mannheim, VBlBW 1991, 59 [60]; Schenke, ProzessR, 7. Aufl. [2000], Rdnr. 363, unter Hinw. auf § 156 VwGO; Bettermann, DVBI 1969, 703), so war ein Antrag im vorliegenden Fall deshalb entbehrlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93

    Einstellung in den Richterdienst: keine Verwaltungsaktqualität der Entscheidung

    Hingegen beurteilt sich die Verbindlichkeit einer auf Vornahme eines Realaktes oder auf Unterlassung gerichteten Zusage nach den ungeschriebenen Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.1989 - 1 S 1056/88 - a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.7.1990 - 8 S 524/90 -).

    Danach ist eine Zusage verbindlich, d.h., sie begründet für den Begünstigten einen Anspruch auf die zugesagte Leistung, wenn sie von einem dazu befugten Beamten der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden, abgegeben wurde und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.6.1966, DVBl. 1966, 857; Urteil v. 19.1.1967, BVerwGE 26, 31; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 29.6.1981 - 4 968/79 - Urteil v. 16.10.1989 - 1 S 1056/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

    Denn die aufgrund der Organstellung des Bürgermeisters im Außenverhältnis unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsbefugnis erstreckt sich nur auf die Abgabe von (rechtsgeschäftlichen) Erklärungen für die und im Namen der Gemeinde (vgl. Gern, Kommunalrecht für Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 268 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.1989 - 1 S 1056/88 -, VBlBW 1990, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 1058/88

    Folgekostenvertrag mit Grundstückseigentümern - Erstattung des

    Er verkennt nämlich, daß die gesetzliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters und der für ihn handelnden Gemeindebediensteten nach § 42 Abs. 1 S. 2 GO weder durch die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Verteilung der Entscheidungskompetenzen zwischen den Gemeindeorganen eingeschränkt noch grundsätzlich durch Gemeinderatsbeschluß beschränkbar ist (BGH, Urteil vom 20.4.1966, BWVBl. 1966, 95; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1982 -- 2 S 851/81 --, VBlBW 1983, 210; Urteil vom 16.10.1989 -- 1 S 1056/88 --).
  • VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97

    Unterlassen der Einführung der Rechtschreibreform an Berliner Schulen; Umsetzung

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  • VG Cottbus, 27.04.2017 - 1 K 302/15

    Welzower Stadtverordnete scheitern mit Klage auf Akteneinsicht in das für die

    Denn ungeachtet der Frage, ob es dem Kläger einer allgemeinen Leistungsklage an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn er das begehrte Tun, Dulden oder Unterlassen zuvor bei der beklagten Behörde nicht beantragt hat (vgl. bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 1989 - 1 S 1056/88 -, NVwZ 1990, 892, 893; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 42 Rn. 156; ablehnend: VG Berlin, Urteil vom 14. November 1997 - 3 A 817-97 -, NJW 1998, 1243; Kopp/Schenke, 21. Auflage 2015, Vorb § 49 Rn. 51), lässt das Fehlen eines solchen Antrags das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage nach Auffassung der Kammer jedenfalls dann nicht entfallen, wenn dieser aufgrund der vorprozessual bereits zum Ausdruck gebrachten Ablehnung der beklagten Behörde ohnehin zum Scheitern verurteilt wäre.
  • VG Berlin, 16.06.2016 - 1 K 13.14

    Anspruch auf Auskunft über eine Mitteilung eines Pressesprechers an verschiedene

    Dabei kann dahinstehen, ob eine vorherige, erfolglose Antragstellung bei der zuständigen Behörde eine (nicht nachholbare) Klagevoraussetzung der allgemeinen Leistungsklage ist (so etwa VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89, NVwZ 1991, 583 [583] und Urteil vom 16.10.1989 - 1 S 1056/88, NVwZ 1990, 892 [893]; ablehnend VG Berlin, Urteil vom 14.11.1997 - 3 A 817-97, NJW 1998, 1243 [1243] m.w.N.); denn der Kläger ist vor Klageerhebung mit seinem Begehren an den Beklagten herangetreten.
  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 10 K 11060/18

    Anerkennung von im Wege der so genannten "Aufbauhilfe" im ehemaligen

    Durch eine derartige verbindliche Selbstverpflichtung einer Behörde gegenüber bestimmten Adressaten, die auf ein künftiges Tun, Dulden oder Unterlassen gerichtet ist, wird ein entsprechender Rechtsanspruch des Adressaten begründet (BVerwG, Urt. v. 19.05.1994 - 5 C 33.91 - NJW 1994, 2968; VGH Mannheim, Urt. v. 16.10.1989 - 1 S 1056/88 - NVwZ 1990, 892).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - öffentliche Belange - Existenzbedrohung

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Zusage schon deswegen nicht verbindlich ist, weil sie nicht vom Gemeinderat, sondern vom Bürgermeisteramt abgegeben wurde und weder vorher noch nachher vom Gemeinderat ein entsprechender Beschluß gefaßt worden ist (s. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.10.1989 -- 1 S 1056/88 -- VBlBW 1990, 140).
  • VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1158

    Verpflichtungsklage; Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Eine Zusage in diesem Sinne begründet für den Begünstigten einen Anspruch auf die zugesagte Leistung, wenn sie von einem dazu befugten Beamten der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden, schriftlich abgegeben wurde und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.10.1989 - 1 S 1056/88 - NVwZ 1990, 882 ff.).
  • VG Würzburg, 14.08.2013 - W 5 E 13.491

    Zusage; Zusicherung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; hinkender Austauschvertrag

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