Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,779
VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83 (https://dejure.org/1983,779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.1983 - 1 S 1204/83 (https://dejure.org/1983,779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 1983 - 1 S 1204/83 (https://dejure.org/1983,779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bürgerbegehren gegen Stadthalle

§ 21 GemO, Verpflichtungsklage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens wird nicht dadurch unzulässig, daß mit der Durchführung des umstrittenen Baus begonnen wurde;

Voraussetzungen der Anwendung von § 21 Abs. 3 Satz 3 GemO und Bestimmung des Fristbeginns (redaktionelle Hinweise in der Presse genügen)

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12

    Öffentlichkeit bei Beratung über Grundstücksverkauf; Bürgerbegehren gegen

    Unerheblich ist, dass dieser Beschluss nicht ausdrücklich in der Fragestellung oder in der Begründung des Begehrens genannt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    Denn die nichtamtliche Bekanntgabe erfüllt im wesentlichen eine "Anstoßfunktion", die erkennen lässt, dass ein möglicherweise die Ausschlussfrist in Lauf setzender Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, und den Betroffenen auf diese Weise veranlasst, sich rechtzeitig und umfassend über den Inhalt der Beschlussfassung zu vergewissern (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 - NVwZ 1985, 288; Beschl. v. 17.11.1983 - 1 S 2669/83 - BWGZ 1992, 598; Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599; Beschl. v. 27.04.2010, a.a.O.).

    Die Regelung dient damit der Effektivität und Sparsamkeit der Gemeindeverwaltung und ist zugleich Ausdruck eines Vorrangs der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats im System der repräsentativen Demokratie (vgl. Senatsurteil v. 14.11.1983, a.a.O.; ebenso SächsOVG, Beschl. v. 14.07.2008 - 4 B 196/08 - SächsVBl 2008, 218, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 1 S 419/09

    Kein Bürgerentscheid über Verfahrensschritte in der Bauleitplanung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24.11.1983 - 1 S 1204/83 -, NVwZ 1985, 288) ist dabei nicht der Wortlaut der Fragestellung maßgeblich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht