Weitere Entscheidung unten: LG Trier, 29.01.2016

Rechtsprechung
   LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15   

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https://dejure.org/2016,2167
LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15 (https://dejure.org/2016,2167)
LG Trier, Entscheidung vom 19.02.2016 - 1 S 131/15 (https://dejure.org/2016,2167)
LG Trier, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 1 S 131/15 (https://dejure.org/2016,2167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schmerzensgeld: Quälender Harndrang auf Grund nicht funktionsfähiger Toilette in Regionalbahn

  • RA Kotz

    Quälender Harndrang wegen nicht funktionsfähiger Toilette in Regionalbahn - Schadensersatz

  • reise-recht-wiki.de

    Quälender Harndrang auf Grund nicht funktionsfähiger Toilette in Regionalbahn

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB 253 Abs. 2; BGB 280 Abs. 1; BGB 823 Abs. 1
    Kein Schmerzensgeld bei Defekt der einzigen Zugtoilette in einer Regionalbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Folgen fehlender Toilette in Regionalbahn - Eigenverantwortliche Mitverursachung von Beeinträchtigungen durch Geschädigte ist bei der Prüfung von Schmerzensgeldansprüchen zu berücksichtigen.

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zug ohne Klo: doch kein Schmerzensgeld

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn die einzige Toilette in der Regionalbahn defekt ist...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Defekte Zugtoilette: Frau machte sich eigenverantwortlich in die Hose

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Quälender Harndrang auf Grund nicht funktionsfähiger Toilette in Regionalbahn - Schmerzensgeld?

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Bei defekter Zugtoilette kein Schmerzensgeldanspruch bei unkontrollierter Blasenentleerung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei Defekt der einzigen Toilette in einer Regionalbahn

  • rp-online.de (Pressemeldung, 19.02.2016)

    Frau bekommt wegen defekter Zugtoilette kein Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 997
  • VersR 2016, 1448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - 32 C 261/01

    Personenschaden - Schmerzensgeld: Entschädigung für Unannehmlichkeiten durch

    Auszug aus LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15
    Bei einem quälenden Harndrang über einen Zeitraum von deutlich weniger als 2 Stunden liegt eine nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Dauerfolgen vor, die - als solches und ohne das Geschehen am Bahnhof Trier - das Zuerkennen eines Schmerzensgeldes auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Position der Beklagten kaum rechtfertigen kann (so auch für die Bedrängnis durch die Nichtbenutzbarkeit einer Toilette für zwei Stunden: Palandt-Grüneberg, aaO., § 253 Rn 14; anders für einen zweistündigen Harndrang anlässlich einer Reise mit dem IC ohne Zwischenhalt: AG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2002, Az: 32 C 261/01-84, zitiert nach juris).
  • AG Düsseldorf, 02.02.2010 - 20 C 10327/09

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen nicht nutzbarer Zugtoiletten i.R.d.

    Auszug aus LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15
    Für die Geschehnisse am Hauptbahnhof Trier trifft nach alledem die Klägerin eine ganz überwiegende Mitverantwortlichkeit (in einem vergleichbaren Fall: AG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2010, Az: 20 C 10327/09, nicht veröffentlicht), die im Rahmen der Billigkeitsprüfung und Gesamtabwägung zu Lasten der Klägerin geht.
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15
    Wird diese Schwelle im konkreten Fall von der erlittenen Beeinträchtigung vornehmlich wegen ihres geringen, nur vorübergehenden Einflusses auf das Allgemeinbefinden nicht überschritten, dann kann es schon aus diesem Grund an einer Grundlage für die geldliche Bewertung eines Ausgleichsbedürfnisses fehlen (für alles Vorstehende: BGH, Urteil vom 14.01.1992, Az: VI ZR 120/91, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65

    Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers

    Auszug aus LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15
    Solche Aufklärungspflichten bestehen hinsichtlich sämtlicher Umstände, die für den Vertragsschluss der anderen Partei erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.02.1967, Az: III ZR 134/65, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15
    Eine Verletzung der Gesundheit im Sinne der Vorschrift ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustands unabhängig davon, ob Schmerzen oder eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit vorliegen (BGH, Urteil vom 30.04.1991, Az: VI ZR 178/90, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst aber nur diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. nur BGH, Urt. v. 2.10.2012, Az: VI ZR 311/11, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15   

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https://dejure.org/2016,14510
LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15 (https://dejure.org/2016,14510)
LG Trier, Entscheidung vom 29.01.2016 - 1 S 131/15 (https://dejure.org/2016,14510)
LG Trier, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 1 S 131/15 (https://dejure.org/2016,14510)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldbegehren wegen der Folgen des Fehlens einer funktionsfähigen Toilette in einer Regionalbahn; Quälender Harndrang über einen Zeitraum von deutlich weniger als 2 Stunden; Vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Dauerfolgen; Verpflichtung der Bahn ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - 32 C 261/01

    Personenschaden - Schmerzensgeld: Entschädigung für Unannehmlichkeiten durch

    Auszug aus LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15
    Bei einem quälenden Harndrang über einen Zeitraum von deutlich weniger als 2 Stunden liegt eine nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Dauerfolgen vor, die - als solches und ohne das Geschehen am Bahnhof Trier - das Zuerkennen eines Schmerzensgeldes auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Position der Beklagten kaum rechtfertigen kann (so auch für die Bedrängnis durch die Nichtbenutzbarkeit einer Toilette für zwei Stunden: Palandt-Grüneberg, aaO., § 253 Rn 14; anders für einen zweistündigen Harndrang anlässlich einer Reise mit dem IC ohne Zwischenhalt: AG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2002, Az: 32 C 261/01 -84, zitiert nach ).
  • AG Düsseldorf, 02.02.2010 - 20 C 10327/09

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen nicht nutzbarer Zugtoiletten i.R.d.

    Auszug aus LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15
    Für die Geschehnisse am Hauptbahnhof Trier trifft nach alledem die Klägerin eine ganz überwiegende Mitverantwortlichkeit (in einem vergleichbaren Fall: AG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2010, Az: 20 C 10327/09 , nicht veröffentlicht), die im Rahmen der Billigkeitsprüfung und Gesamtabwägung zu Lasten der Klägerin geht.
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15
    Eine Verletzung der Gesundheit im Sinne der Vorschrift ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustands unabhängig davon, ob Schmerzen oder eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit vorliegen ( BGH, Urteil vom 30.04.1991, Az: VI ZR 178/90 , zitiert nach ).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15
    Wird diese Schwelle im konkreten Fall von der erlittenen Beeinträchtigung vornehmlich wegen ihres geringen, nur vorübergehenden Einflusses auf das Allgemeinbefinden nicht überschritten, dann kann es schon aus diesem Grund an einer Grundlage für die geldliche Bewertung eines Ausgleichsbedürfnisses fehlen (für alles Vorstehende: BGH, Urteil vom 14.01.1992, Az: VI ZR 120/91 , zitiert nach ).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65

    Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers

    Auszug aus LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15
    Solche Aufklärungspflichten bestehen hinsichtlich sämtlicher Umstände, die für den Vertragsschluss der anderen Partei erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.02.1967, Az: III ZR 134/65 , zitiert nach ).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst aber nur diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. nur BGH, Urt. v. 2.10.2012, Az: VI ZR 311/11 , zitiert nach ).
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