Rechtsprechung
LG Fulda, 08.02.2013 - 1 S 138/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Schließt ein Verbraucher ohne Vollmacht einen Vertrag im Namen eines Gewerbetreibenden als Haustürgeschäft ab, besteht ein Widerrufsrecht
- JurPC
Abstellen auf Verbrauchereigenschaft des Vertreters bei telefonischen Bestellungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- info-it-recht.de
Vertragsschluss zu Gunsten eines Gewerblichen durch einen Verbraucher ohne Vollmacht begründet ein Widerrufsrecht (hier: Haustürgeschäft)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haustürwiderrufsgeschäft und der Haustürsituation
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 13.07.2012 - 2a C 158/11
- LG Fulda, 08.02.2013 - 1 S 138/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.1991 - XII ZR 71/90
Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit
Auszug aus LG Fulda, 08.02.2013 - 1 S 138/12
Der BGH hat die vorliegende Streitfrage (auf Grundlage des Haustürwiderrufsgesetzes) zu Gunsten des Vertragspartners des vollmachtlosen Vertreters entschieden ( vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 1074 zitiert nach Beck Online ).Die Entscheidung weicht in der Frage, ob es für das Bestehen eines Widerrufrechts auf Grund einer Haustürsituation hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft auf den Vertretenen oder den Vertreter ankommt, von der Rechtsprechung des BGH ab ( siehe BGH Entscheidung vom 13.3.1991, XII ZR 71/90, sowie Entscheidungen vom 2.5.2000, XI ZR 108/99 und XI ZR 150/99, jeweils zitiert nach Beck online ).
- BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99
Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen
Auszug aus LG Fulda, 08.02.2013 - 1 S 138/12
Die Entscheidung weicht in der Frage, ob es für das Bestehen eines Widerrufrechts auf Grund einer Haustürsituation hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft auf den Vertretenen oder den Vertreter ankommt, von der Rechtsprechung des BGH ab ( siehe BGH Entscheidung vom 13.3.1991, XII ZR 71/90, sowie Entscheidungen vom 2.5.2000, XI ZR 108/99 und XI ZR 150/99, jeweils zitiert nach Beck online ). - BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99
Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz
Auszug aus LG Fulda, 08.02.2013 - 1 S 138/12
Die Entscheidung weicht in der Frage, ob es für das Bestehen eines Widerrufrechts auf Grund einer Haustürsituation hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft auf den Vertretenen oder den Vertreter ankommt, von der Rechtsprechung des BGH ab ( siehe BGH Entscheidung vom 13.3.1991, XII ZR 71/90, sowie Entscheidungen vom 2.5.2000, XI ZR 108/99 und XI ZR 150/99, jeweils zitiert nach Beck online ).
- AG Arnsberg, 22.04.2015 - 3 C 490/14
Schadensersatzpflicht des vollmachtlosen Vertreters bei einer Weigerung des …
Das Landgericht Fulda hat hingegen am 08.02.2013 (1 S 138/12 - VuR 2013, 303) entschieden, dass bei Abschluss eines Vertrages mit einem vollmachtlosen Vertreter hinsichtlich der für das Bestehen eines Widerrufsrechts erforderlichen Verbrauchereigenschaft auf den Vertreter abzustellen sei.