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   LG Aurich, 21.11.2008 - 1 S 140/08 (138)   

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https://dejure.org/2008,30803
LG Aurich, 21.11.2008 - 1 S 140/08 (138) (https://dejure.org/2008,30803)
LG Aurich, Entscheidung vom 21.11.2008 - 1 S 140/08 (138) (https://dejure.org/2008,30803)
LG Aurich, Entscheidung vom 21. November 2008 - 1 S 140/08 (138) (https://dejure.org/2008,30803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw-Innenspiegel mit Radarwarnfunktion

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 BGB; § 138 BGB; § 242 BGB; §§ 312b ff. BGB; § 312d BGB; § 812 BGB; § 817 S. 2 BGB; § 23 Abs. 1b StVO; § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO; § 24 StVG; § 25 StVG
    Rückabwicklung des Kaufs eines PKW-Innenspiegels mit Radarwarnfunktion im Fall einer vorherigen Belehrung über die Sittenwidrigkeit des Vertrages und über das Verbot von Radarwarngeräten; Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften bei sittenwidrigen Verträgen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung des Kaufs eines PKW-Innenspiegels mit Radarwarnfunktion im Fall einer vorherigen Belehrung über die Sittenwidrigkeit des Vertrages und über das Verbot von Radarwarngeräten; Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften bei sittenwidrigen Verträgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 129/04

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über den Erwerb eines Radarwarngeräts

    Auszug aus LG Aurich, 21.11.2008 - 1 S 140/08
    Verträge über den Kauf von Radarwarngeräten sind stets als sittenwidrig zu beurteilen, wenn - wie vorliegend - der Vertragszweck erkennbar auf eine Verwendung des Radarwarngerätes im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist (vgl. BGH-Urteil vom 23.02.2005 - NJW 2005, 1490).

    Die Revision war zuzulassen, da die Kammer in dem vorliegenden Fall des Erwerbs eines Radarwarngerätes abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 2005, 1490), in welcher die Regelungen zum Fernabsatzvertrag keine Rolle spielten, das Rückabwicklungsbegehren des Käufers für begründet erachtet.

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus LG Aurich, 21.11.2008 - 1 S 140/08
    Der das gesamte Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte (BGH-Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 42/07 - BeckRS 2008 10400).
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